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Oberglatt

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Baugesuchs-Dossier · Oberglatt

Eingabeweg: eBaugesucheZH · 34 Positionen

baureif
Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Checkliste · kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)Pflicht

Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

Bemerkung:
2Zustimmung der GrundeigentümerschaftPflicht

Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

Bemerkung:
3Gebäude- und Wohnungserhebung (GWR-Zusatzformular)bedingt

Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

Bemerkung:
4BaubeschriebPflicht

Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

Bemerkung:
5Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)Pflicht

Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

Bemerkung:
6Grün-/Freiflächen-Nachweisbedingt

Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

Bemerkung:
7Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)Pflicht

Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Bemerkung:
8Parkplatz-/Abstellplatz-Nachweis (Auto + Velo)bedingt

Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

Bemerkung:
9Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)Pflicht

Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Bemerkung:
10Schallschutz-/Lärmnachweisbedingt

Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

Bemerkung:
11Brandschutzkonzeptbedingt

Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Bemerkung:
12Situationsplan / aktueller KatasterplanPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Geschosse (bemasst)Pflicht

Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

Bemerkung:
14Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)Pflicht

Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

Bemerkung:
15Fassaden/Ansichten (alle)Pflicht

Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

Bemerkung:
16Umgebungs-/GestaltungsplanPflicht

Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

Bemerkung:
17Kanalisations-/Entwässerungsplanbedingt

Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

Bemerkung:
18Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept Gebäudebedingt

Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

Bemerkung:
19Checkliste Gebäudeschadstoffebedingt

Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

Bemerkung:
20Entsorgungskonzept Rückbaumaterialbedingt

Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

Bemerkung:
21Deklaration Verwertung Bodenbedingt

Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

Bemerkung:
22Nachweis Eigenstromerzeugung (EN-104-ZH)bedingt

Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

Bemerkung:

Checkliste · gemeindespezifische Anforderungen (Oberglatt)

23Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch Acht Grad Ost AGPflicht

Einzureichen ist der Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch die Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten (Tel. 043 500 44 00).

Bemerkung:
24Einreichung mindestens vierfachPflicht

Das vollständig ausgefüllte Baugesuch sowie sämtliche Unterlagen sind mindestens vierfach gemäss BVV einzureichen.

Bemerkung:
25GrundbuchauszugPflicht

Ein Grundbuchauszug ist zwingend beizulegen (§ 5 lit. a BVV); Ausstellung durch das Notariat und Grundbuchamt Niederglatt (Tel. 044 752 34 00).

Bemerkung:
26Angaben über äussere Materialien und FarbenPflicht

Angaben über äussere Materialien und Farben sind zwingender Bestandteil des Baugesuchs (§ 5 lit. c BVV).

Bemerkung:
27Aktuelle FotosPflicht

Dem Baugesuch sind aktuelle Fotos beizulegen (§ 5 lit. n BVV).

Bemerkung:
28Nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht)bedingt

Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht) einzureichen (§ 5 lit. l BVV).

Bemerkung:
29Gesuch Liegenschaftsentwässerung: 5-fach, 4 Wochen vor Baubeginnbedingt

Das Gesuch für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung ist spätestens 4 Wochen vor Baubeginn in fünffacher Ausführung einzureichen: u. a. Katasterkopie 1:500 mit roter Einzeichnung der Hausanschlussleitungen bis zur öffentlichen Abwasserleitung und Grundrissplan 1:100 mit Höhenkoten, Rohrmaterial/-kaliber und Gefälle.

Bemerkung:
30Wasseranschlussgesuch: 3-fach, 3 Wochen vor Baubeginnbedingt

Das Wasseranschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn in dreifacher Ausführung einzureichen, mit Katasterkopie 1:500 und blauer Einzeichnung der Hausanschlussleitungen inkl. Leitungskaliber, Rohrmaterial, Formstücken und Absperrorganen.

Bemerkung:
31Elektroanschlussbewilligung (EW Oberglatt / EKZ)bedingt

Das Elektroanschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn einfach einzureichen (Katasterkopie 1:500, Grundriss Keller/UG oder EG 1:100 mit Zählerstandort); zuständig ist das EW Oberglatt, vertreten durch das Ingenieurbüro Janzi AG. Für die Gebiete Hofstetten und Industriegebiet Asp sind die EKZ zuständig.

Bemerkung:
32Schutzraumgesuch 4-fach vor Baubeginnbedingt

Bei Neubauten und wesentlichen Anbauten ist das Schutzraumprojekt vor Baubeginn zu bewilligen; einzureichen sind 4-fach: Gesuchsformular (Teil Projektverfasser), Katasterkopie 1:500 mit Schutzraum und Trümmerbereich, Grundriss-/Schnitt-/Fassadenpläne, Schutzraum-Detailplan 1:50 mit Schnitt 1:50 sowie die statische Berechnung. Kontrollorgan: Geoinfra Ingenieure AG, Kemptthal (Tel. 052 354 21 11).

Bemerkung:
33Gesuch Baustelleninstallation: 3-fach, 3 Wochen vor Baubeginnbedingt

Für die Baustelleninstallation ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn ein Gesuch in dreifacher Ausführung mit Katasterkopie 1:500 oder Umgebungsplan 1:100 (mit eingezeichneten Installationen) einzureichen.

Bemerkung:
34Schnurgerüstabnahme durch GrundbuchgeometerPflicht

Die Schnurgerüstabnahme erfolgt durch den Grundbuchgeometer; mit der Erstellung der Grundmauern darf erst nach der Schnurgerüstabnahme begonnen werden. Nach Bauvollendung sind neue oder veränderte Gebäude vom Grundbuchgeometer einmessen zu lassen.

Bemerkung:

Reglemente · Gemeinde Oberglatt

https://oerebdocs.zh.ch/getDoc?docid=6866

Übergeordnetes Recht (Kanton Zürich)

https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_1-1975_09_07-1976_04_01-107.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_2-1977_06_22-1978_07_01-105.html
https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-700_6-1997_12_03-1998_01_01-111.html

Karten

https://www.oereb.zh.ch/
https://geo.zh.ch/maps

Verfahren · Kanton Zürich

Eingabeweg: eBaugesucheZH

1Baugespann aufstellen§ 311 PBG

Vor der Einreichung ausstecken; das Gespann muss bis zur Bekanntmachung stehen und mindestens während der ganzen Auflagefrist stehen bleiben.

2Einreichung & Vorprüfung3 Wochen§ 313 PBG, § 11 BVV

Baugesuch über eBaugesucheZH einreichen; die Baubehörde prüft die Unterlagen innert drei Wochen vor.

3Bekanntmachung & Auflage20 Tage§ 314 PBG

Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens; die Gesuchsunterlagen liegen gleichzeitig 20 Tage öffentlich auf.

4Zustellbegehren statt Einsprache20 Tage§§ 315–316 PBG

Im Kanton Zürich gibt es keine Einsprache: Wer Ansprüche wahren will, verlangt innert 20 Tagen seit der Bekanntmachung schriftlich die Zustellung des baurechtlichen Entscheids, sonst ist das Rekursrecht verwirkt.

5Bauentscheid2–4 Monate§ 319 PBG

Entscheid innert zwei Monaten seit der Vorprüfung; bei der erstmaligen Beurteilung von Neubau- und grösseren Umbauvorhaben innert vier Monaten.

6Rekursfrist30 Tage§ 22 VRG

Wer die Zustellung verlangt hat, kann innert 30 Tagen seit Zustellung ans Baurekursgericht rekurrieren; erst danach wird der Entscheid rechtskräftig.

https://portal.ebaugesuche.zh.ch

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), LS 700.1 · Bauverfahrensverordnung (BVV), LS 700.6), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben.

Kontakt Bauamt

Zuständige StelleAbteilung Hochbau und Immobilien
AdresseRümlangstrasse 8, 8154 Oberglatt
Telefon044 852 37 80
E-Mailbauabteilung@oberglatt.ch
SchalterzeitenMo 08.30–11.30, 14.00–18.30; Di 08.30–11.30; Mi 08.30–11.30, 14.00–16.15; Do 14.00–16.15; Fr 07.00–13.30
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.oberglatt.ch/public/upload/assets/3970/Wegleitung%20%C3%BCber%20das%20Baugesuch.pdf. Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.