Oberglatt
Checkliste Baugesuch · Oberglatt
Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.
Kantonale Anforderungen
Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.
Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.
Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.
Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.
Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.
Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.
Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).
Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.
Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.
Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.
Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.
Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.
Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.
Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.
Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.
Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.
Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.
Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.
Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.
Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.
Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.
Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.
Gemeindespezifische Anforderungen (Oberglatt)
Einzureichen ist der Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch die Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten (Tel. 043 500 44 00).
Das vollständig ausgefüllte Baugesuch sowie sämtliche Unterlagen sind mindestens vierfach gemäss BVV einzureichen.
Ein Grundbuchauszug ist zwingend beizulegen (§ 5 lit. a BVV); Ausstellung durch das Notariat und Grundbuchamt Niederglatt (Tel. 044 752 34 00).
Angaben über äussere Materialien und Farben sind zwingender Bestandteil des Baugesuchs (§ 5 lit. c BVV).
Dem Baugesuch sind aktuelle Fotos beizulegen (§ 5 lit. n BVV).
Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht) einzureichen (§ 5 lit. l BVV).
Das Gesuch für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung ist spätestens 4 Wochen vor Baubeginn in fünffacher Ausführung einzureichen: u. a. Katasterkopie 1:500 mit roter Einzeichnung der Hausanschlussleitungen bis zur öffentlichen Abwasserleitung und Grundrissplan 1:100 mit Höhenkoten, Rohrmaterial/-kaliber und Gefälle.
Das Wasseranschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn in dreifacher Ausführung einzureichen, mit Katasterkopie 1:500 und blauer Einzeichnung der Hausanschlussleitungen inkl. Leitungskaliber, Rohrmaterial, Formstücken und Absperrorganen.
Das Elektroanschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn einfach einzureichen (Katasterkopie 1:500, Grundriss Keller/UG oder EG 1:100 mit Zählerstandort); zuständig ist das EW Oberglatt, vertreten durch das Ingenieurbüro Janzi AG. Für die Gebiete Hofstetten und Industriegebiet Asp sind die EKZ zuständig.
Bei Neubauten und wesentlichen Anbauten ist das Schutzraumprojekt vor Baubeginn zu bewilligen; einzureichen sind 4-fach: Gesuchsformular (Teil Projektverfasser), Katasterkopie 1:500 mit Schutzraum und Trümmerbereich, Grundriss-/Schnitt-/Fassadenpläne, Schutzraum-Detailplan 1:50 mit Schnitt 1:50 sowie die statische Berechnung. Kontrollorgan: Geoinfra Ingenieure AG, Kemptthal (Tel. 052 354 21 11).
Für die Baustelleninstallation ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn ein Gesuch in dreifacher Ausführung mit Katasterkopie 1:500 oder Umgebungsplan 1:100 (mit eingezeichneten Installationen) einzureichen.
Die Schnurgerüstabnahme erfolgt durch den Grundbuchgeometer; mit der Erstellung der Grundmauern darf erst nach der Schnurgerüstabnahme begonnen werden. Nach Bauvollendung sind neue oder veränderte Gebäude vom Grundbuchgeometer einmessen zu lassen.