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Oberglatt

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Checkliste Baugesuch · Oberglatt

Eingabeweg: eBaugesucheZH · 34 Positionen

baureif

Als PDF oder Ausdruck gibt es die Checkliste im Dossier-PDF (Navigation: PDF & Druck), dort auch kombiniert mit Reglementen, Verfahren und Kontakt.

Bauvorhaben:Parzelle / Kat.-Nr.:Zone:Datum:

Kantonale Anforderungen

1Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)Pflicht

Amtliches Baugesuchsformular mit Angaben zu Bauherrschaft, Grundstück (Kat.-Nr.), Vorhaben; unterschrieben.

Bemerkung:
2Zustimmung der GrundeigentümerschaftPflicht

Unterschriftliche Zustimmung, falls Bauherrschaft nicht Eigentümerin ist.

Bemerkung:
3Gebäude- und Wohnungserhebung (GWR-Zusatzformular)bedingt

Bei Wohn-/Gebäudebauten: GWR-Zusatzformular.

Bemerkung:
4BaubeschriebPflicht

Beschreibung von Nutzung, Konstruktion, Materialien, Bauablauf.

Bemerkung:
5Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)Pflicht

Nachvollziehbare Berechnung von AZ/BMZ bzw. anrechenbarer Geschoss-/Grundstücksfläche.

Bemerkung:
6Grün-/Freiflächen-Nachweisbedingt

Nachweis der Grün-/Freiflächenziffer, sofern die Zone dies verlangt.

Bemerkung:
7Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)Pflicht

Nachweis der eingehaltenen Grenz- und Gebäudeabstände (Masse/Bezugspunkte).

Bemerkung:
8Parkplatz-/Abstellplatz-Nachweis (Auto + Velo)bedingt

Berechnung der Pflicht-Abstellplätze für Motorfahrzeuge und Velos je Nutzung.

Bemerkung:
9Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)Pflicht

Nachweis Wärmeschutz/Energie (SIA 380/1 bzw. Minergie), bei Neubau/Umbau mit Energiebezug.

Bemerkung:
10Schallschutz-/Lärmnachweisbedingt

Bei Lärmvorbelastung: Nachweis Schallschutz/Lärmempfindlichkeitsstufe.

Bemerkung:
11Brandschutzkonzeptbedingt

Bei grösseren/besonderen Bauten: Brandschutznachweis/-konzept.

Bemerkung:
12Situationsplan / aktueller KatasterplanPflicht

Aktueller Situations-/Katasterplan mit Vorhaben, Grenz-/Gebäudeabständen.

Bemerkung:
13Grundrisse aller Geschosse (bemasst)Pflicht

Bemasste Grundrisse sämtlicher Geschosse inkl. Nutzungen.

Bemerkung:
14Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)Pflicht

Mind. ein Schnitt mit Gebäude-/Firsthöhe, gewachsenem und neuem Terrain.

Bemerkung:
15Fassaden/Ansichten (alle)Pflicht

Alle Fassadenansichten mit Materialisierung.

Bemerkung:
16Umgebungs-/GestaltungsplanPflicht

Terraingestaltung, Bepflanzung, Zufahrten, Abstellplätze, Spielflächen.

Bemerkung:
17Kanalisations-/Entwässerungsplanbedingt

Entwässerung Dach/Umgebung, Anschluss an Kanalisation.

Bemerkung:
18Schadstoffuntersuchung und Entsorgungskonzept Gebäudebedingt

Untersuchung der Gebäudeschadstoffe und darauf gestütztes Entsorgungskonzept für die Gebäudesubstanz älterer Bauten.

Bemerkung:
19Checkliste Gebäudeschadstoffebedingt

Vereinfachte Ermittlung der Gebäudeschadstoffe durch die Bauherrschaft; gilt bei kleineren Umbauten älterer Gebäude als Entsorgungskonzept.

Bemerkung:
20Entsorgungskonzept Rückbaumaterialbedingt

Entsorgungskonzept für das anfallende Rückbaumaterial bei jüngeren Gebäuden ohne Schadstoffverdacht.

Bemerkung:
21Deklaration Verwertung Bodenbedingt

Deklaration des abgetragenen Bodens und seiner Verwertung bei erstmaliger Überbauung eines Grundstücks.

Bemerkung:
22Nachweis Eigenstromerzeugung (EN-104-ZH)bedingt

Nachweis, dass ein Teil der benötigten Elektrizität auf dem Grundstück oder im Zusammenschluss zum Eigenverbrauch selbst erzeugt wird.

Bemerkung:

Gemeindespezifische Anforderungen (Oberglatt)

23Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch Acht Grad Ost AGPflicht

Einzureichen ist der Original-Katasterplan, amtlich beglaubigt durch die Acht Grad Ost AG, Steinackerstrasse 2, 8302 Kloten (Tel. 043 500 44 00).

Bemerkung:
24Einreichung mindestens vierfachPflicht

Das vollständig ausgefüllte Baugesuch sowie sämtliche Unterlagen sind mindestens vierfach gemäss BVV einzureichen.

Bemerkung:
25GrundbuchauszugPflicht

Ein Grundbuchauszug ist zwingend beizulegen (§ 5 lit. a BVV); Ausstellung durch das Notariat und Grundbuchamt Niederglatt (Tel. 044 752 34 00).

Bemerkung:
26Angaben über äussere Materialien und FarbenPflicht

Angaben über äussere Materialien und Farben sind zwingender Bestandteil des Baugesuchs (§ 5 lit. c BVV).

Bemerkung:
27Aktuelle FotosPflicht

Dem Baugesuch sind aktuelle Fotos beizulegen (§ 5 lit. n BVV).

Bemerkung:
28Nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht)bedingt

Bei Unterschreitung des Grenzabstands ist die nachbarliche Zustimmung (Näherbaurecht) einzureichen (§ 5 lit. l BVV).

Bemerkung:
29Gesuch Liegenschaftsentwässerung: 5-fach, 4 Wochen vor Baubeginnbedingt

Das Gesuch für die Bewilligung der Liegenschaftsentwässerung ist spätestens 4 Wochen vor Baubeginn in fünffacher Ausführung einzureichen: u. a. Katasterkopie 1:500 mit roter Einzeichnung der Hausanschlussleitungen bis zur öffentlichen Abwasserleitung und Grundrissplan 1:100 mit Höhenkoten, Rohrmaterial/-kaliber und Gefälle.

Bemerkung:
30Wasseranschlussgesuch: 3-fach, 3 Wochen vor Baubeginnbedingt

Das Wasseranschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn in dreifacher Ausführung einzureichen, mit Katasterkopie 1:500 und blauer Einzeichnung der Hausanschlussleitungen inkl. Leitungskaliber, Rohrmaterial, Formstücken und Absperrorganen.

Bemerkung:
31Elektroanschlussbewilligung (EW Oberglatt / EKZ)bedingt

Das Elektroanschlussgesuch ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn einfach einzureichen (Katasterkopie 1:500, Grundriss Keller/UG oder EG 1:100 mit Zählerstandort); zuständig ist das EW Oberglatt, vertreten durch das Ingenieurbüro Janzi AG. Für die Gebiete Hofstetten und Industriegebiet Asp sind die EKZ zuständig.

Bemerkung:
32Schutzraumgesuch 4-fach vor Baubeginnbedingt

Bei Neubauten und wesentlichen Anbauten ist das Schutzraumprojekt vor Baubeginn zu bewilligen; einzureichen sind 4-fach: Gesuchsformular (Teil Projektverfasser), Katasterkopie 1:500 mit Schutzraum und Trümmerbereich, Grundriss-/Schnitt-/Fassadenpläne, Schutzraum-Detailplan 1:50 mit Schnitt 1:50 sowie die statische Berechnung. Kontrollorgan: Geoinfra Ingenieure AG, Kemptthal (Tel. 052 354 21 11).

Bemerkung:
33Gesuch Baustelleninstallation: 3-fach, 3 Wochen vor Baubeginnbedingt

Für die Baustelleninstallation ist spätestens 3 Wochen vor Baubeginn ein Gesuch in dreifacher Ausführung mit Katasterkopie 1:500 oder Umgebungsplan 1:100 (mit eingezeichneten Installationen) einzureichen.

Bemerkung:
34Schnurgerüstabnahme durch GrundbuchgeometerPflicht

Die Schnurgerüstabnahme erfolgt durch den Grundbuchgeometer; mit der Erstellung der Grundmauern darf erst nach der Schnurgerüstabnahme begonnen werden. Nach Bauvollendung sind neue oder veränderte Gebäude vom Grundbuchgeometer einmessen zu lassen.

Bemerkung:
Erstellt mit baureif.ch. Werte und Anforderungen mit Fundstelle, Stand der Recherche siehe Gemeindeprofil. Quelle der gemeindespezifischen Anforderungen: https://www.oberglatt.ch/public/upload/assets/3970/Wegleitung%20%C3%BCber%20das%20Baugesuch.pdf Ohne Gewähr; massgebend sind die Vorgaben der Baubehörde.