Neuenhof
Gebäudehöhe in Neuenhof
Die Gebäudehöhe ist in Neuenhof in 6 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10.5 m bis 21 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 24 der Bau- und Zonenordnung.
Die Gebäudehöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Dachfläche oder bis zur Oberkante des Dachrands. Wie genau gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht.
| Zone | Gebäudehöhe | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2 | ≤ 10.5 m | Art. 24, S. 15 |
| W3 | ≤ 13.5 m | Art. 24, S. 15 |
| W4 | ≤ 17 m | Art. 24, S. 15 |
| W5 | ≤ 20 m | Art. 24, S. 15 |
| WA4 | ≤ 17.5 m | Art. 24, S. 15 |
| Z5 | ≤ 21 m | Art. 24, S. 15 |
Extrahiert aus der BZO Neuenhof (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Gebäudehöhe in Neuenhof?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10.5 m bis 21 m, festgelegt in 6 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Gebäudehöhe in der Bauordnung Neuenhof?
Meist in Art. 24 der Bau- und Zonenordnung Neuenhof, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.