Freienbach
Kleiner Grenzabstand in Freienbach
Der kleine Grenzabstand ist in Freienbach in 5 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 10 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 38 der Bau- und Zonenordnung.
Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.
| Zone | Kleiner Grenzabstand | Fundstelle |
|---|---|---|
| G | ≥ 3 m | Art. 43, S. 21 |
| L2* | ≥ 10 m | Art. 38, S. 20 |
| L2** | ≥ 5 m | Art. 38, S. 20 |
| W | ≥ 4 m | Art. 25, S. 13 |
| WG | ≥ 4 m | Art. 25, S. 13 |
Extrahiert aus der BZO Freienbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Freienbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 10 m, festgelegt in 5 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Freienbach?
Meist in Art. 38 der Bau- und Zonenordnung Freienbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.