Zone WA4 · Zug

Zug · BFS 1711 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen

Hinweis: Die Stadt Zug formuliert die digitale Eingabe als verbindlich; zusätzlich sind drei vollständig unterzeichnete Papierexemplare samt drei Eingabequittungen einzureichen. Die Ortsplanungsrevision lief im August 2026 noch: erste öffentliche Auflage November/Dezember 2025 mit rund 270 Eingaben, Volksabstimmung für 2027 vorgesehen; es gilt weiterhin die alte Bauordnung.

Die Zone WA4 (Wohn- und Arbeitszone) in Zug (Zug) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Situationsplan 1:500 aus ZugMap.ch, max. 3 Monate, Geometer-Unterschrift
  • Plandarstellung nach SIA 400:2000 und Plankopf-Vorgaben
  • Raumstempel mit Boden- und Fensterflächen pro Raum
  • Umgebungsplan 1:100 mit städtischen Zusatzangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • cymo ebau: Einzel-Upload aller Unterlagen plus 3-fach Papier
  • Originalunterschriften, nicht gelocht/geheftet
  • Grundbuchauszug ohne Grundpfandrechte, max. 3 Monate alt
  • Verbindliche Dateibenennung für den Upload
  • Gebühren nach städtischer Gebührenordnung SRS 7.1-1.1

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zug, in denen «WA4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 32BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 16

Abweichungen von der Regelbauweise bei Arealbebauungen

1Erfüllt eine Arealbebauung die Anforderungen gemäss § 31 und weist sie eine anrechenbare Landfläche von mindestens 4000 m2 am Hang1) oder von mindestens 3000 m2 in der Ebene2) aus, kann der Stadtrat folgende Abweichungen von den Vorschriften für die Einzelbauweise bewilligen:

a)Ausdehnung der maximal zulässigen Gebäudelänge um bis zu 30%;

b)Erhöhung der zonengemässen Ausnützung und der Baumasse um bis zu 20% sowie Bewilligung eines zusätzlichen Vollgeschosses in den Zonen W2C, W3, W4, WA3 und WA4. In den übrigen Zonen ist ein zusätzliches Vollgeschoss nur anstelle eines Dach- oder Attikageschosses gestattet.

c)Wird ein zusätzliches Vollgeschoss realisiert, erhöhen sich die ordentlichen Grenzabstände um 1,50 m. Die Erhöhung der Grenzabstände entfällt, wenn das Vollgeschoss anstelle eines Dach- oder Attikageschosses realisiert wird.

2Terrassenhäuser im Sinne von § 23 dürfen zwei Geschosse mehr und ein zusätzliches versetztes Untergeschoss aufweisen. Maximal dürfen fünf übereinander liegende Geschosse in Erscheinung treten. Es gelten die ordentlichen Grenzabstände. 1) Östlich der SBB-Linie (südliche Gemeindegrenze bis Überführung Poststrasse), Guggiweg, Terrassenweg, Guggiwäldli, Bergliweg, Loretohöhe, alte Baarerstrasse (bis nördliche Gemeindegrenze) 2) Westlich der SBB-Linie (südliche Gemeindegrenze bis Überführung Poststrasse), Guggiweg, Terrassenweg, Guggiwäldli, Bergliweg, Loretohöhe, alte Baarerstrasse (bis nördliche Gemeindegrenze) 16 Bauordnung

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 34BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 17

Konkurrenzverfahren Bei Bebauungsplänen kann der Stadtrat ein Konkurrenzverfahren verlangen, wenn eine besonders hohe Qualität im öffentlichen Interesse liegt. In diesem Fall sind fünf Projektentwürfe erforderlich und bei der Ausarbeitung des Programms sowie bei der Beurteilung der Projektentwürfe ist eine städtische Vertretung zu beteiligen. Die Stadt beteiligt sich mit einem Drittel an den Kosten des Konkurrenzverfahrens. § 35 2) 1) Gemäss Teilrichtplan Siedlung und Landschaft vorgesehen in den Gebieten Äussere Lorzenallmend, Ammannsmatt, Rankstrasse West, Rankstrasse Ost, Herti Süd, Herti Nord, Schleife Nord, Lüssi, Freudenberg, Hasenbüel, Gimenen, Franziskusheim, Spielhof und Räbmatt. 2) Aufgehoben mit Regierungsratsbeschluss vom 22. Juni 2010 Bauordnung 17 4. Kapitel: Zonenvorschriften 1. Abschnitt: Bauzonen § 36 1) Grundmasse der Wohn-, Misch- und Arbeitszonen Bezeichnung Abkürzung Vollgeschosszahl (V PBG) Min. Wohnanteil (§ 18 BO) Wohnen zulässig Nicht störende Betriebe zulässig Mässig störende Betriebe zulässig Stark störende Betriebe zulässig Empfindlichkeitsstufe Ausnützungsziffer (AZ gemäss V PBG) und § 17 BO Baumassenziffer (BZ gemäss V PBG) Freiflächenziffer (FZ gemäss V PBG) Max. Gebäudelänge in m (gemäss V PBG) 2) Firsthöhe in m (V PBG) Grenzabstand in m (V PBG) Ergänzungsparagraphen (§) klein (min.) gross (min.)

Wohnzone 1 W1 1 80% X X - - II 0.25 20 5 8
Wohnzone 2A W2A 2 80% X X - - II 0.40 30 5 8
Wohnzone 2B W2B 2 80% X X - - II 0.50 30 5 8
Wohnzone 2C W2C 2 80% X X - - II 0.50 30 5 8
Wohnzone 3 W3 3 90% X X - - II 0.65 40 6 10

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 17) verbindlich lesbar.

Wohnzone …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen ✓Gewerbe nicht störend ✓Gewerbe mässig störend ✓Gewerbe stark störend –

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 36, S. 180.95
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 36, S. 180.95
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 36, S. 180.95
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 36, S. 180.95

Extrahiert aus der BZO Zug (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA4

Was gilt in der Zone WA4 in Zug?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zug erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WA4 sein?
Laut BZO Zug: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zug. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zug?
22 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zug ein?
Baugesuche in Zug laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Baudepartement, Abteilung Baubewilligungen, Stadthaus, Gubelstrasse 22, 6300 Zug. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Zug