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Ausnützungsziffer in Zug

Die Ausnützungsziffer ist in Zug in 13 von 21 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.25 bis 2.1. Rechtsgrundlage ist meist Art. 36 der Bau- und Zonenordnung.

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.

ZoneAusnützungszifferFundstelle
KB≤ 1.1Art. 36, S. 18
KC≤ 2.1Art. 36, S. 18
KD≤ 0.7Art. 36, S. 18
W1≤ 0.25Art. 36, S. 18
W2A≤ 0.4Art. 36, S. 18
W2B≤ 0.5Art. 36, S. 18
W2C≤ 0.5Art. 36, S. 18
W3≤ 0.65Art. 36, S. 18
W4≤ 0.75Art. 36, S. 18
WA2≤ 0.6Art. 36, S. 18
WA3≤ 0.8Art. 36, S. 18
WA4≤ 1Art. 36, S. 18
WA5≤ 1.5Art. 36, S. 18

Extrahiert aus der BZO Zug (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Zug?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.25 bis 2.1, festgelegt in 13 von 21 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Zug?

Meist in Art. 36 der Bau- und Zonenordnung Zug, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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