Zone Metallstrasse · Zug

Zug · BFS 1711 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen

Hinweis: Die Stadt Zug formuliert die digitale Eingabe als verbindlich; zusätzlich sind drei vollständig unterzeichnete Papierexemplare samt drei Eingabequittungen einzureichen. Die Ortsplanungsrevision lief im August 2026 noch: erste öffentliche Auflage November/Dezember 2025 mit rund 270 Eingaben, Volksabstimmung für 2027 vorgesehen; es gilt weiterhin die alte Bauordnung.

Die Zone Metallstrasse in Zug (Zug) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
  • Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
  • Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
  • Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
  • Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
  • Baugespann / Profile vor der Publikation
  • Situationsplan 1:500 aus ZugMap.ch, max. 3 Monate, Geometer-Unterschrift
  • Plandarstellung nach SIA 400:2000 und Plankopf-Vorgaben
  • Raumstempel mit Boden- und Fensterflächen pro Raum
  • Umgebungsplan 1:100 mit städtischen Zusatzangaben
Schriftliche Unterlagen
  • Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
  • Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
  • Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
  • Berechnung der Nutzungsziffern
  • Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
  • cymo ebau: Einzel-Upload aller Unterlagen plus 3-fach Papier
  • Originalunterschriften, nicht gelocht/geheftet
  • Grundbuchauszug ohne Grundpfandrechte, max. 3 Monate alt
  • Verbindliche Dateibenennung für den Upload
  • Gebühren nach städtischer Gebührenordnung SRS 7.1-1.1

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zug, in denen «Metallstrasse» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 50BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 23

Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse ist übergangsweise ­ für eine gastgewerbliche Nutzung, namentlich für den Betrieb eines Hotels, ­bestimmt.

2Es gelten folgende Baumasse:

a)Geschosszahl (max.)

4

b)Gebäudehöhe (max.)

15 m

c)Abstand zu Zonengrenze (min.) 4 m

3Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse wird der Lärmschutz-­ Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen.

4Spätestens drei Monate nach Rechtskraft der Bewilligung für den Bau des Stadttunnels, jedoch spätestens Ende des Jahres 2025, sind sämtliche bauliche Nutzungen aufzugeben und zu beseitigen.

5Für die Einhaltung dieser Beseitigungspflicht leistet die Hotelbetreiberin/der Hotelbetreiber finanzielle Sicherheiten, auf welche die Einwohnergemeinde Zug im Fall der Ersatzvornahme zurückgreifen kann.

6Während des Baus des Stadttunnels dient die Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse als Baustelleninstallationsplatz. Nach Fertigstellung des Stadttunnels ist die Zonierung zu überprüfen. Bauordnung 23

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 50). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 50, S. 230.85
Gebäudehöhe≤ 15 mArt. 50, S. 230.85
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 50, S. 230.75

Extrahiert aus der BZO Zug (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Metallstrasse

Was gilt in der Zone Metallstrasse in Zug?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zug erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Metallstrasse sein?
Laut BZO Zug: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 15 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Metallstrasse einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zug. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zug?
22 Pflichtunterlagen, darunter Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular, Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden, Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zug ein?
Baugesuche in Zug laufen über cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare). Zuständig ist Baudepartement, Abteilung Baubewilligungen, Stadthaus, Gubelstrasse 22, 6300 Zug. Ablauf nach der Einreichung →

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