Zone WAA · Zug
Zug · BFS 1711 · Gemeindeprofil · alle 21 Zonen
Die Zone WAA (Wohn- und Arbeitszone A) in Zug (Zug) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 12 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Situationsplan 1:500 aus ZugMap.ch, max. 3 Monate, Geometer-Unterschrift
- Plandarstellung nach SIA 400:2000 und Plankopf-Vorgaben
- Raumstempel mit Boden- und Fensterflächen pro Raum
- Umgebungsplan 1:100 mit städtischen Zusatzangaben
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- cymo ebau: Einzel-Upload aller Unterlagen plus 3-fach Papier
- Originalunterschriften, nicht gelocht/geheftet
- Grundbuchauszug ohne Grundpfandrechte, max. 3 Monate alt
- Verbindliche Dateibenennung für den Upload
- Gebühren nach städtischer Gebührenordnung SRS 7.1-1.1
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Ablauf nach der Einreichung
- Baudepartement, Abteilung Baubewilligungen
- +41 58 728 96 90
- baudepartement@stadtzug.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zug, in denen «WAA» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 14BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 10
Grenz- und Gebäudeabstände
1Die Grenzabstände sind auch gegenüber den Zonengrenzen der Zonen OeIB, OeIF und der Landwirtschaftszone einzuhalten, auch wenn diese keine Grundstücksgrenzen bilden.
2In der Arbeitszone AA und den Wohn- und Arbeitszonen WAA und WAB gelten gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, die Abstände der anderen Zone.
3Der Grenzabstand für Unterniveaubauten beträgt 1,00 m. Der Stadtrat kann im Interesse der Bepflanzung und zur Verhinderung der Bodenversiegelung einen grösseren Abstand verlangen.
4Der Grenzabstand von Kleinbauten beträgt 2,50 m.
5Für energetische Sanierungen von rechtmässig bestehenden Bauten können der Grenz- und der Gebäudeabstand um das technisch notwendige Mass verringert werden.
6Gegenüber den vor dem 5. Juli 1995 bereits bestehenden Bauten auf Nachbargrundstücken ist der Grenzabstand, nicht aber der Gebäudeabstand einzuhalten.
7Ausserhalb der Bauzonen gilt ein Grenzabstand von 6,00 m. Dieser gilt auch gegenüber der Bauzonengrenze.
Art. 34BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 17
Konkurrenzverfahren Bei Bebauungsplänen kann der Stadtrat ein Konkurrenzverfahren verlangen, wenn eine besonders hohe Qualität im öffentlichen Interesse liegt. In diesem Fall sind fünf Projektentwürfe erforderlich und bei der Ausarbeitung des Programms sowie bei der Beurteilung der Projektentwürfe ist eine städtische Vertretung zu beteiligen. Die Stadt beteiligt sich mit einem Drittel an den Kosten des Konkurrenzverfahrens. § 35 2) 1) Gemäss Teilrichtplan Siedlung und Landschaft vorgesehen in den Gebieten Äussere Lorzenallmend, Ammannsmatt, Rankstrasse West, Rankstrasse Ost, Herti Süd, Herti Nord, Schleife Nord, Lüssi, Freudenberg, Hasenbüel, Gimenen, Franziskusheim, Spielhof und Räbmatt. 2) Aufgehoben mit Regierungsratsbeschluss vom 22. Juni 2010 Bauordnung 17 4. Kapitel: Zonenvorschriften 1. Abschnitt: Bauzonen § 36 1) Grundmasse der Wohn-, Misch- und Arbeitszonen Bezeichnung Abkürzung Vollgeschosszahl (V PBG) Min. Wohnanteil (§ 18 BO) Wohnen zulässig Nicht störende Betriebe zulässig Mässig störende Betriebe zulässig Stark störende Betriebe zulässig Empfindlichkeitsstufe Ausnützungsziffer (AZ gemäss V PBG) und § 17 BO Baumassenziffer (BZ gemäss V PBG) Freiflächenziffer (FZ gemäss V PBG) Max. Gebäudelänge in m (gemäss V PBG) 2) Firsthöhe in m (V PBG) Grenzabstand in m (V PBG) Ergänzungsparagraphen (§) klein (min.) gross (min.)
Wohnzone 1 W1 1 80% X X - - II 0.25 20 5 8 Wohnzone 2A W2A 2 80% X X - - II 0.40 30 5 8 Wohnzone 2B W2B 2 80% X X - - II 0.50 30 5 8 Wohnzone 2C W2C 2 80% X X - - II 0.50 30 5 8 Wohnzone 3 W3 3 90% X X - - II 0.65 40 6 10
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 17) verbindlich lesbar.
Wohnzone …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IIIWohnen ✓Gewerbe nicht störend Mind. 50%Gewerbe mässig störend –Gewerbe stark störend –
Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 4 m3/m2 | Art. 36, S. 18 | 0.85 |
| Freiflächenziffer | ≥ 15 % | Art. 36, S. 18 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 36, S. 18 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 36, S. 18 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 12 m | Art. 36, S. 18 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Zug (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WAA
Was gilt in der Zone WAA in Zug?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WAA sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WAA einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zug?
Wo reiche ich das Baugesuch in Zug ein?
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