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Art. 50 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 23 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse ist übergangsweise ­ für eine gastgewerbliche Nutzung, namentlich für den Betrieb eines Hotels, ­bestimmt.

2Es gelten folgende Baumasse:

a)Geschosszahl (max.)

4

b)Gebäudehöhe (max.)

15 m

c)Abstand zu Zonengrenze (min.) 4 m

3Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse wird der Lärmschutz-­ Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen.

4Spätestens drei Monate nach Rechtskraft der Bewilligung für den Bau des Stadttunnels, jedoch spätestens Ende des Jahres 2025, sind sämtliche bauliche Nutzungen aufzugeben und zu beseitigen.

5Für die Einhaltung dieser Beseitigungspflicht leistet die Hotelbetreiberin/der Hotelbetreiber finanzielle Sicherheiten, auf welche die Einwohnergemeinde Zug im Fall der Ersatzvornahme zurückgreifen kann.

6Während des Baus des Stadttunnels dient die Bauzone mit speziellen Vorschriften Metallstrasse als Baustelleninstallationsplatz. Nach Fertigstellung des Stadttunnels ist die Zonierung zu überprüfen. Bauordnung 23

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.