Zone WG2 · Wohlen (AG)
Aargau · BFS 4082 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone WG2 in Wohlen (AG) (Aargau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 12 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.55, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500 (Katasterplan vom Bezirksgeometer)
- Plangrundlagen mindestens 1:100
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Einreichung 3-fach
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser
- Kommunales Baugesuchsformular Wohlen
- Grundbuchauszug, maximal 1 Jahr alt
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bereich Planung, Bau und Umwelt
- 056 619 91 32
- baugesuche@wohlen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Wohlen (AG), in denen «WG2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Bau- und Nutzungsordnung Wohlen AG · S. 13
Neu- und Umbauten; Zone Steingasse Grenzabstand Geschosszahl, Gebäude- und Firsthöhe Nutzung
5Bestehende Gebäude dürfen in Abweichung von den Massvorschriften der Bauordnung (Ausnützungsziffer, abstände), innerhalb des bisherigen Gebäudeprofils
a) die Erscheinungsform des Altbaus im wesentlichen der herkömmlichen Bauweise entspricht, zum Geschosszahl, Gebäudehöhe, Grenz- und Gebäudetraditionellen Quartierbild gehört, dieses prägt und durch einen Neubau ersetzt werden, wenn Privileg bei Ersatzbau BNO Wohlen / 8. Mai 2006 / Teilrevision 4. November 2013 Hinweise 9 _______________________________________________________________________________________________________________________
6 und 7 Aufgehoben durch Einwohnerratsbeschluss 9 und 10
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 13) verbindlich lesbar.
Aufgehoben durch Einwohnerratsbeschluss vom 4. November 2013 vom 4. November 2013 Einordnung in das Ortsbild einholen. Der Gutachter wird Fachgutachten 8bis Der Gemeinderat kann zulasten des Gesuchstellers ein unabhängiges Fachgutachten zur Beurteilung der und auch gegenüber benachbarten Gebäuden Freiflächen
8Bei der Gestaltung der Freiflächen ist darauf zu achten, dass ihr bisheriger Charakter erhalten bleibt. terischen Elemente des Altbaus, insbesondere die Dachgestaltung erhalten oder verbessert werden pflanzungen zu erhalten, zu ersetzen oder neu zu Insbesondere sind die Vorgärten und Höfe, sowie markante Bäume und für das Quartier typische Be-
b) wenn beim Neubau die wesentlichen gestal– keine Missstände hinsichtlich Wohn- und Arbeitsim Einvernehmen mit dem Gesuchsteller bestimmt. hygiene entstehen. s …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Wohnen und nicht störendes Gewerbe» · Art. Art. 10 (Tabelle § 8
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 10 (Tabelle § 8). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 10, S. 10 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 12 m | Art. 10, S. 10 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.55 | Art. 10, S. 10 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 10, S. 10 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 10, S. 10 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Wohlen (AG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.