Zone WZ · Uetendorf

Bern · BFS 944 · Gemeindeprofil · alle 39 Zonen

Die Zone WZ in Uetendorf (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Gesuch gilt erst mit Eingang beider Papierdossiers als eingereicht

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Uetendorf, in denen «WZ» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 7BZO Baureglement Uetendorf · S. 9

Masse der Nutzung

1Baupolizeiliche Masse für die einzelnen Zonen Abk. kA (m) gA (m) h GL (m) VG W2 E W2 H W3 4.00 4.00 5.00 8.00 8.00 10.00 11.50 10.50 14.50 25.00 25.00 30.00 2 2 3 WG2 WG3 4.00 4.00 6.00 6.00 12.50 14.50 25.00 35.00 2 3 K 4.00 8.00 14.50 30.00 3 A I a b c 6.00*) 6.00*) 6.00*) 6.00*) 6.00*) 6.00*) 18.00 18.00 18.00 A II a b c 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 6.00 18.00 14.00 14.00 ILWZ 6.00 15.00 SGZ 4.00 12.00 BZ 4.00 gemäss bestehende Bauten WZ 4.00 gemäss bestehende Bauten LWZ 3.00

Abk. kA (m) kA kleiner Grenzabstand,

vgl. Anhang 1 A14.4, gA grosser Grenzabstand,

vgl. Anhang 1 A14.5, h Gesamthöhe,

vgl. Anhang 1 A13.2, GL Gebäudelänge,

vgl. Anhang 1 A13.1 VG Vollgeschosse,

vgl. Anhang 1 A13.3 W2 E Wohnzone 2-gesch.

Ebene W2 H Wohnzone 2-gesch.

Hang Wohnzone W2 E Wohn- / Gewerbezone WG2 Arbeitszonen I A Ia A Ib A Ic Arbeitszonen II A IIa A llb A IIc Intensivlandwirtschaftszone

*) gegenüber Landwirtschaftszone 10.00 m

2Die Gestaltungsfreiheit ist gewährleistet. Vgl.Art. 75 BauG. Vgl. Art. 75 BauG.

Vgl. Anhang 1 A16.1

3Das maximale Mass der Nutzung ist bei der Anwendung der Gestaltungsfreiheit bezüglich der Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) wie folgt bestimmt:

–Wohnzone W2 E: GFZo 0.7

–Wohnzone W2 H: GFZo 0.7

–Wohnzone W3: GFZo 0.8

–Wohn- / Gewerbezone WG2: GFZo 0.7

–Wohn- / Gewerbezone WG3: GFZo 0.9

–Kernzone K: GFZo 1.0

4Weiter gelten folgende Masse für: Mass (m/m2) A (m) h (m)

–Gebäudeabstand mindestens

–Für Klein- und Anbauten kann die Baupolizeibehörde den Gebäudeab …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 12BZO Baureglement Uetendorf · S. 16

Die Weilerzone ist eine Sonderzone innerhalb der Landwirtschaftszone, Neubauten sind nicht zugelassen (Art. 33 RPV, kant. Richtplan M A_03). Weilerzone Zweck WZ

ES III

1Die Weilerzone dient der Erhaltung der traditionell entstandenen Siedlungsstruktur und der massvollen Nutzung der bestehenden Bauvolumen. Die Gemeinde ist daher nicht erschliessungspflichtig. Für Bauvorhaben im Rahmen der Zonenumschreibung ist die Baubewilligungsbehörde (Gemeinde oder Regierungsstatthalteramt) zuständig. Bauvorhaben, welche den Rahmen der Zonenumschreibung der Weilerzone sprengen, sind auf der Grundlage von Art. 16ff. und 24 ff. RPG; Art. 34 ff. und 39 ff. RPV; Art. 80 BauG zu beurteilen (Entscheid über Zonenkonformität und Ausnahmegesuche durch das AGR).

2Abs. 4 bis 9 vorbehalten, gelten die Vorschriften über die Landwirtschaftszone. Nutzung

3Zugelassen sind Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungen. Störende Nutzungen, wie Sexgewerbe, sind nicht zugelassen. Die Nutzung der bestehenden Volumen hat aufgrund des Zwecks der Weilerzone auf jeden Fall Priorität. Auch bei Erweiterungen ist das bestehende Erscheinungsbild zu wahren. Bei Bauernhäusern, insbesondere bei solchen mit grossem Volumen, dürfte eine Erweiterung daher in der Regel ausgeschlossen sein.

4Bestehende Gebäude können umgenutzt werden. Sofern innerhalb des Volumens keine geeigneten Raum-reserven vorhanden sind, sind einmalige Erweiterungen im Rahmen der RPG-Bestimmungen möglich.

5Neue An- und Kleinbauten sind gestattet, sofe …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 12). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 7, S. 90.85

Extrahiert aus der BZO Uetendorf (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WZ

Was gilt in der Zone WZ in Uetendorf?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Uetendorf erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WZ einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Uetendorf. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Uetendorf?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Uetendorf ein?
Baugesuche in Uetendorf laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauabteilung, Bereich Hochbau und Planung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WZ in der BZO Uetendorf?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Uetendorf erwähnen die Zone WZ namentlich, darunter Art. 7, Art. 12. BZO Uetendorf lesen →

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