Zone W2 · Sumiswald
Bern · BFS 957 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone W2 in Sumiswald (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Anzahl, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Angaben zur Erdbebensicherheit mit erforderlichen Beilagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Betrieb, Bereich Hochbau (Bauverwaltung)
- 034 432 33 46
- bauundbetrieb@sumiswald.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sumiswald, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement · S. 7
2 Nutzungszonen 2.1 Wohnzonen, gemischte Zonen und Arbeitszonen Nutzungsarten Art. 4 Art der Nutzung Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden Nutzungsarten: Zone Abk. Nutzungsart Wohnzone W2 W4 ▪ Wohnen5 ▪ stilles Gewerbe6 ▪ Detailhandelseinrichtungen für den täglichen Lebensbedarf
1Mit dem Begriff Grundeigentümer sind sowohl Grundeigentümerinnen wie auch Grundeigentümer gemeint. Diese Handhabung gilt für alle männlichen Formen, die im Dokument vorkommen.
2Siehe Art. 126d Abs. 4 BauG
3Siehe Art. 126c BauG
4Siehe Art. 126c Abs. 3 BauG.
5Dem Wohnen gleichgestellt sind Gemeinschaftsräume, Kindergärten und Kindertagesstätten sowie ähnliche Nutzungen.
6Stilles Gewerbe wie zum Beispiel Büros, Arztpraxen, Coiffeurbetriebe oder Ateliers wirken in der Regel weder durch ihren Betrieb noch durch den Verkehr störend (Art. 90 Abs. 1 BauV). Gemeinde Sumiswald Baureglement (BauR) – 04.03.2024, Genehmigung
Art. 4BZO Baureglement · S. 8
4 Zone Abk. Nutzungsart Dorfzone Kernzone ▪ Wohnen ▪ Dienstleistungsbetriebe ▪ Detailhandelseinrichtungen ▪ Gastgewerbe ▪ stilles bis mässig störendes Gewerbe ▪ Landwirtschaft und landwirtsch. Gewerbe ▪ Bei Parzellen innerhalb der Dorf- oder KernD2 K2 K3 K4 zone, die mit einer Bauverpflichtung gemäss Anhang A2 belegt sind, ist keine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Arbeitszone A13 A17 A19 ▪ Arbeitsnutzungen ▪ Lagerflächen ▪ Wohnen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal ▪ Parzelle Nr. 3367: Sport und Freizeit1 Art. 5 Mass der Nutzung Baupolizeiliche Masse
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse2 und Lärmempfindlichkeitsstufen3: Zone Abk. kA [m] gA [m] GL4 [m] Fh t[m] Fh g [m] VG ES Wohnzone W2
Art. 5BZO Baureglement · S. 9
5
4Bei Bauten am Hang ist mit Ausnahme der Hangseite allseitig eine Mehrhöhe von 1.0 m gestattet. Als Hang gilt eine Neigung des massgebenden Terrains, die in der Falllinie gemessen innerhalb der Fassadenlinie wenigstens 10% beträgt.
5Auf den im Anhang 2 aufgeführten Parzellen ist aufgrund der Einzonung von Kulturland (Art. 11c Abs. 1 BauV) eine Mindestdichte in Form einer Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo)1 für Wohn-, Dorf- und Kernzonen oder eine Überbauungsziffer (ÜZ) für Arbeitszonen einzuhalten2.
6Auf den im Anhang 2 aufgeführten Parzellen (Bauzonenreserven) ist im Sinn der haushälterischen Bodennutzung und der Siedlungsentwicklung nach innen (gestützt auf Art. 1 RPG, Art. 3 Abs. 2 RPG und Art. 54 Abs. 2 Bst. I Bau) eine Mindestdichte in Form einer Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo) für Wohn-, Dorf- und Kernzonen oder eine Überbauungsziffer von mind. 0.5 für Arbeitszonen einzuhalten3.
7Auf den im Anhang A2 aufgeführten Parzellen in den übrigen Bauzonen (ZSF und ZöN) muss eine besonders hohe Nutzungsdichte qualitativ sichergestellt werden, beispielsweise durch eine mehrgeschossige Bauweise, eine flächensparende Erschliessung, die Erstellung von gebäudeintegrierten Parkplätzen oder die kompakte Anordnung von Bauten und Anlagen.
8Für die Parzellen Nrn. 3189, 3190, 2322 und 2326 in der W2 ist im Falle einer Überbauung ein qualifiziertes Verfahren gemäss Art. 32 BauR zwingend. Art. 6 Weitere baupolizeiliche Masse Weitere baupolizeiliche Masse
1Anbauten, Kleinbauten4 ▪ Grenzabstand min. 2.0 m ▪ anrechenbare Gebäudefläche (aGbF) max. 6 …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 8 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 11 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Anzahl | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Sumiswald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.