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Sumiswald

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Masse in Sumiswald

Kleiner Grenzabstand in Sumiswald

Der kleine Grenzabstand ist in Sumiswald in 10 von 10 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 3 m bis 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 5 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
A10≥ 4 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
A13≥ 4 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
A17≥ 4 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
A19≥ 4 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
D2≥ 3 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
K2≥ 3 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
K3≥ 3 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
K4≥ 4 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
W2≥ 3 mArt. 5 Abs. 1, S. 8
W4≥ 4 mArt. 5 Abs. 1, S. 8

Extrahiert aus der BZO Sumiswald (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Sumiswald?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 3 m bis 4 m, festgelegt in 10 von 10 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Sumiswald?

Meist in Art. 5 Abs. 1 der Bau- und Zonenordnung Sumiswald, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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