Zone K3 · Sumiswald
Bern · BFS 957 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone K3 in Sumiswald (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Anzahl, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 45 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Angaben zur Erdbebensicherheit mit erforderlichen Beilagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Betrieb, Bereich Hochbau (Bauverwaltung)
- 034 432 33 46
- bauundbetrieb@sumiswald.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sumiswald, in denen «K3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement · S. 8
4 Zone Abk. Nutzungsart Dorfzone Kernzone ▪ Wohnen ▪ Dienstleistungsbetriebe ▪ Detailhandelseinrichtungen ▪ Gastgewerbe ▪ stilles bis mässig störendes Gewerbe ▪ Landwirtschaft und landwirtsch. Gewerbe ▪ Bei Parzellen innerhalb der Dorf- oder KernD2 K2 K3 K4 zone, die mit einer Bauverpflichtung gemäss Anhang A2 belegt sind, ist keine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Arbeitszone A13 A17 A19 ▪ Arbeitsnutzungen ▪ Lagerflächen ▪ Wohnen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal ▪ Parzelle Nr. 3367: Sport und Freizeit1 Art. 5 Mass der Nutzung Baupolizeiliche Masse
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse2 und Lärmempfindlichkeitsstufen3: Zone Abk. kA [m] gA [m] GL4 [m] Fh t[m] Fh g [m] VG ES Wohnzone W2
Art. 9BZO Baureglement · S. 13
9 2.3 Weitere Nutzungszonen im Baugebiet Art. 13 Grünzone Art der Nutzung in der Grünzone
1Die Grünzone sichert eine minimale Grünfläche im Siedlungsgebiet.1
2Sie ist von jeglicher Bebauung freizuhalten. Schloss Sumiswald Art. 14 Schlosszone
1Die Schlosszone Sumiswald umfasst das Schlossareal und bezweckt dessen Schutz und Unterhalt.
2Zulässig sind die zeitgemässe Sanierung, Erneuerung und Erweiterung der bestehenden Bauten und Anlagen. Für Erweiterungen gelten die baupolizeilichen Masse der Kernzone K3.
3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Verkehrszone Art. 15 Verkehrszone
1Die Verkehrszone umfasst Flächen für den Strassenverkehr.
2In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Strassengesetzgebung. 2.4 Landwirtschaftszone Art. 16 Landwirtschaftszone Art der Nutzung in der Landwirtschaftszone
1In der Landwirtschaftszone richten sich die Nutzung und das Bauen nach den Vorschriften des eidgenössischen und des kantonalen Rechts.2
2Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Art. 17 Weilerzone Zweck und Art der Nutzung in der Weilerzone und Einschränkungen
1Die Weilerzone dient der Erhaltung der traditionell entstandenen Siedlungsstruktur und der massvollen Nutzung der bestehenden Bauvolumen.3
2Unter Vorbehalt der nachstehenden Regelungen (Abs. 3 – 10), gelten die Vorschriften der Landwirtschaftszone.
3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.
4Zugelassen sind Wohnnutzungen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungen sowie die landwirtschaftliche Nutzung.4
1Grünzonen gliedern die Siedlung, halten im Ortsinnern Grünräume frei, dien …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 45 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 10.5 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 13.5 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Anzahl | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Sumiswald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.