Zone D2 · Sumiswald
Bern · BFS 957 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone D2 in Sumiswald (Bern) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Anzahl, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, Gebäudelänge ≤ 35 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Angaben zur Erdbebensicherheit mit erforderlichen Beilagen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Betrieb, Bereich Hochbau (Bauverwaltung)
- 034 432 33 46
- bauundbetrieb@sumiswald.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sumiswald, in denen «D2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement · S. 8
4 Zone Abk. Nutzungsart Dorfzone Kernzone ▪ Wohnen ▪ Dienstleistungsbetriebe ▪ Detailhandelseinrichtungen ▪ Gastgewerbe ▪ stilles bis mässig störendes Gewerbe ▪ Landwirtschaft und landwirtsch. Gewerbe ▪ Bei Parzellen innerhalb der Dorf- oder KernD2 K2 K3 K4 zone, die mit einer Bauverpflichtung gemäss Anhang A2 belegt sind, ist keine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Arbeitszone A13 A17 A19 ▪ Arbeitsnutzungen ▪ Lagerflächen ▪ Wohnen für das betriebsnotwendig an den Standort gebundene Personal ▪ Parzelle Nr. 3367: Sport und Freizeit1 Art. 5 Mass der Nutzung Baupolizeiliche Masse
1Für die einzelnen Bauzonen gelten die folgenden baupolizeilichen Masse2 und Lärmempfindlichkeitsstufen3: Zone Abk. kA [m] gA [m] GL4 [m] Fh t[m] Fh g [m] VG ES Wohnzone W2
Art. 11BZO Baureglement · S. 15
11
3Die ZPP ist in einen Sektor Südwest mit Betriebs- und Wohnbauten und einen Sektor Nordost mit einer Freifläche aufgeteilt. Die erforderliche grössere Spielfläche gemäss Art. 46 BauV kann an einer geeigneten Stelle innerhalb des Perimeters der ZPP 1 angelegt werden. Grundzüge der Überbauung, Mass der Nutzung und Sicherung der Qualität
4Das als Ergebnis des qualitätssichernden Verfahrens erarbeitete Richtprojekt datiert vom 14. Juli 2023 bildet die verbindliche Grundlage für die Überbauung. Es wird im Anhang A5 zum Baureglement abgebildet.
5Damit die Qualität der Planung auch in den weiteren Verfahrensschritten sichergestellt ist, wird vom Gemeinderat eine unabhängige Fachinstanz aus dem Bearbeitungsteam des qualitätssichernden Verfahrens mit Einbezug der kantonalen Denkmalpflege eingesetzt. Weitere Gestaltungsgrundsätze
6Die Realisierung in Etappen (Teil-UeO) ist möglich, wobei auch für diese das Richtprojekt vom 14. Juli 2023 gilt.
7Die Erschliessung erfolgt via Marktgasse oder den Kirchstalden über die bestehende Zufahrt zwischen den Parzellen Nrn. 385 und 3398.
8Über die Parzellen Nrn. 2594, 2593 und 3398 ist eine geeignete Fusswegverbindung zum Friedhof anzulegen, welche die bestehende Wegführung über die Parzelle Nr. 498 aufnimmt und über die Parzellen Nrn. 830 und 488 führt.
9Die Erschliessung der Parzelle Nr. 488 (Kernzone 2, ausserhalb des Perimeters der ZPP) ist bei der baulichen Entwicklung sicherzustellen.
10Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. ZPP 2 Art. 20 ZPP 2 «Gammenthal» Planungszweck
1Die Zone mit Planungspfl …
Art. 23.0BZO Baureglement · S. 8
23.0 - IV *mindestens aber 4.0 m Arbeitszone kA = kleiner Grenzabstand5 gA = grosser Grenzabstand GL = Gebäudelänge (Art. 12 BMBV) Fh t = Fassadenhöhe «tief» (bei Satteldächern traufseitig; Art. 15 BMBV)6 Fh g = Fassadenhöhe «giebelseitig» (Art. 15 BMBV) VG = Vollgeschosse (Art. 18 BMBV) ES = Lärmempfindlichkeitsstufen
2Für die Parzellen Nrn. 2330, 1753, 2292 und 2046 (Wasen) in der D2 gilt der bauliche Bestand. Für Ersatzbauten gilt eine Geschossflächenziffer oberirdisch GFZo7 von 0.5.
3In der Arbeitszone gilt die Fassadenhöhe giebelseitig für alle Gebäude mit Dachfirst (Pultdächer, Satteldächer). Technisch bedingte Dachaufbauten bis zu 1.0 m werden nicht an die Höhe angerechnet.
1Die Erschliessung und Parkierungsmöglichkeiten sind sicherzustellen.
2Vorbehalten bleiben die Gestaltungsfreiheit gemäss Art. 75 BauG.
3Lärmempfindlichkeitsstufe ES (Art. 43 LSV)
4Die Gebäudelänge umfasst auch die Länge von Anbauten.
5Skizze Grenz- und Gebäudeabstände im Anhang A1
6Skizze Fassadenhöhe im Anhang A1
7Siehe Art. 11c Abs. 3 BauV und Art. 28 BMBV, Skizze und Messweise im Anhang A1 Gemeinde Sumiswald Baureglement (BauR) – 04.03.2024, Genehmigung
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 5). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 35 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 9 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 12 m | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Anzahl | Art. 5 Abs. 1, S. 8 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Sumiswald (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.