Zone WG4 · Schwerzenbach
Zürich · BFS 197 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone WG4 in Schwerzenbach (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Anzahl, Gebäudehöhe ≤ 13.5 m, Firsthöhe ≤ 6 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan-Bestellung bei Gossweiler Ingenieure
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Dübendorf
- Anmeldung zur Bezugsabnahme (Ausführungskontrolle BBV I)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 442 16 04
- bau@schwerzenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schwerzenbach, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 5
1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: Zoneneinteilung
a)Bauzonen Zone ESZuteilung
–Kernzonen
Kernzone KA KA III
Kernzone KB KB III
–Quartiererhaltungszone Q1 II
–Wohnzonen
Wohnzonen zweigeschossig locker W1L II
Wohnzonen zweigeschossig dicht W1D II
Wohnzonen zweigeschossig W2 II
Wohnzonen dreigeschossig W3 III
Wohnzonen dreigeschossig WG3 III
mit Gewerbeanteil
Wohnzonen viergeschossig W4 III
Wohnzone viergeschossig WG4 III
mit Gewerbeanteil
–Industriezonen
Industriezone 1 I1 III
Industriezone 2 I2 III
–Zonen für öffentliche Bauten ÖB II / III
b)Weitere Zonen
–Erholungszonen E -
–Freihaltezonen F -
–Kommunale Landwirtschaftszone KLW III
2Abweichungen gegenüber der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen sind aus dem Zonenplan ersichtlich.
Art. 17BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 21
WG3 WG4 Grundmasse
Baumassenziffer 2.5 3.1
Zuschlag für besondere 0.3 0.3 Gebäude
Vollgeschosszahl 3 4
Dachgeschosszahl 1 1
Untergeschosszahl 11) 11)
Gesamtgebäudelänge max. 40 m2) 50 m2)
Gebäudehöhe 10.5 m 13.5 m
Firsthöhe 6.0 m 6.0 m
Gr. Grundabstand min. 10 m 10 m
Kl. Grundabstand min. 5 m 5 m
1) Das Untergeschoss darf nicht mehr als 1.50 m in Erscheinung treten, jedoch für gewerbliche Nutzung vorgesehen werden.
2) Im Erdgeschoss für dauernd betrieblich genutzte Gebäudeteile nicht beschränkt.
Art. 19BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 21
1Die Baumassenziffer kann für dauernd betrieblich genutzte Gebäudeteile in der WG3 um höchstens 1/10, in der WG4 um höchstens 1/5 der zonengemässen Grundziffer erhöht werden. Gewerbeanteil
2Dauernd betrieblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss und deren allfälliger Untergeschoss-Sockel müssen allseitig lediglich einen Grenzabstand von 4.0 m einhalten.
Hinweise
Zu Art. 20 Definition Grundabstand
Art. 28BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 29
In den Kernzonen, in den Wohnzonen sowie in den Wohnzonen mit Gewerbeanteil wird für mehr als 18 m lange Fassaden zum Grundabstand ein Mehrlängenabstand hinzugerechnet; er beträgt in den Zonen KA, KB, W1L, W1D, W2, W3 und WG3 1/5, und in den Zonen W4 und WG4 1/6 der Mehrlänge, höchstens aber 6 m. Er gilt in den Kernzonen und den Wohnzonen mit Gewerbeanteil nicht für dauernd gewerblich genutzte Erd- und Untergeschosse. Mehrlängenzuschlag
Art. 32BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 31
1In Hanglagen der Zonen W1D, W2, W3, WG3 und WG4 ist zusätzlich ein natürlich anfallendes anrechenbares Untergeschoss erlaubt. Untergeschosse
2Wo Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig sind, ist ein betrieblich genutztes Untergeschoss auch in ebenem Gelände zulässig.
3Abgrabungen untergeordneter Natur sind erlaubt.
Art. 43BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 37
Von Fassaden und Fassadenteilen mit bewohnten Räumen sind die Abstände der Wohnzone mit Gewerbeanteil WG4 einzuhalten. Grenz- und Gebäudeabstände
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3.1 m3/m2 | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Anzahl | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13.5 m | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
| Firsthöhe | ≤ 6 m | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 17, S. 21 | 0.92 |
Extrahiert aus der BZO Schwerzenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.