Zone W1L · Schwerzenbach
Zürich · BFS 197 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen
Die Zone W1L in Schwerzenbach (Zürich) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Anzahl, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 15 %, Baumassenziffer ≤ 1.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan-Bestellung bei Gossweiler Ingenieure
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Dübendorf
- Anmeldung zur Bezugsabnahme (Ausführungskontrolle BBV I)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Liegenschaften
- 044 442 16 04
- bau@schwerzenbach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schwerzenbach, in denen «W1L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 5
1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: Zoneneinteilung
a)Bauzonen Zone ESZuteilung
–Kernzonen
Kernzone KA KA III
Kernzone KB KB III
–Quartiererhaltungszone Q1 II
–Wohnzonen
Wohnzonen zweigeschossig locker W1L II
Wohnzonen zweigeschossig dicht W1D II
Wohnzonen zweigeschossig W2 II
Wohnzonen dreigeschossig W3 III
Wohnzonen dreigeschossig WG3 III
mit Gewerbeanteil
Wohnzonen viergeschossig W4 III
Wohnzone viergeschossig WG4 III
mit Gewerbeanteil
–Industriezonen
Industriezone 1 I1 III
Industriezone 2 I2 III
–Zonen für öffentliche Bauten ÖB II / III
b)Weitere Zonen
–Erholungszonen E -
–Freihaltezonen F -
–Kommunale Landwirtschaftszone KLW III
2Abweichungen gegenüber der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen sind aus dem Zonenplan ersichtlich.
Art. 15BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 19
W1L3) W1D4) W2 W3 W4 Grundmasse
Baumassenziffer 1.11) 1.5 1.8 2.5 3.1
Zuschlag für besondere Gebäude 0.32) 0.3 0.3 0.3 0.3
Vollgeschosszahl 2 2 2 3 4
Dachgeschosszahl 1 1 1 1 1
Untergeschosszahl - 15) 15) 15) -
Gesamtgebäude- 20 m 20 m 24 m 40 m 50 m länge max.
Gebäudehöhe 7.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m
Firsthöhe 5.0 m 5.0 m 5.0 m 6.0 m 6.0 m
Gr. Grundabstand 10 m 10 m 10 m 12 m 14 m min.
Kl. Grundabstand 4.5 m 4.5 m 4.5 m 4.5 m 4.5 m min.
1) In der Zone W1L südlich der Greifenseestrasse ist zusätzlich eine Überbauungsziffer von höchstens 15% für Hauptgebäude und 5 % für besondere Gebäude zulässig.
2) Kein Baumassen-Zuschlag für besondere Gebäude im Gebiet südlich Greifenseestrasse.
3) L = locker
4) D = dicht
5) Zulässig gemäss Art. 32
Art. 24BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 27
Arealüberbauungen sind mit Ausnahme der Zone W1L in allen Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil zulässig. Zulässigkeit
Art. 28BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 29
In den Kernzonen, in den Wohnzonen sowie in den Wohnzonen mit Gewerbeanteil wird für mehr als 18 m lange Fassaden zum Grundabstand ein Mehrlängenabstand hinzugerechnet; er beträgt in den Zonen KA, KB, W1L, W1D, W2, W3 und WG3 1/5, und in den Zonen W4 und WG4 1/6 der Mehrlänge, höchstens aber 6 m. Er gilt in den Kernzonen und den Wohnzonen mit Gewerbeanteil nicht für dauernd gewerblich genutzte Erd- und Untergeschosse. Mehrlängenzuschlag
Art. 34BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 33
1Besondere Gebäude haben einen Grenz- bzw. Gebäudeabstand von 3.5 m einzuhalten. Mit Zustimmung des Nachbarn dürfen sie an die Grenze gestellt werden. Besondere Gebäude
2Garagen und Fahrzeugunterstände, die sich in Hauptgebäuden befinden, werden mit Ausnahme des Gebiets W1L südlich der Greifenseestrasse der Baumassenziffer besonderer Gebäude angerechnet.
3Ohne Zustimmung des Nachbarn dürfen besondere Gebäude auf einem Drittel der Anstosslänge bis 1.5 m an die Grenze gestellt werden, wenn die von ihnen überbaute Fläche nicht grösser als 40 m2 oder, sofern dieses Mass überschritten wird, nicht grösser als 5% der Grundstücksfläche ist. Für die Mess- und Berechnungsweise gelten sinngemäss die kantonalen Bestimmungen über die Überbauungsziffer.
4Übersteigen besondere Gebäude eine Gebäudehöhe von 3.0 m, kann der Nachbar begehren, dass sie je um die Höhe über 3.0 m von diesem Minimalabstand von 1.5 m zurückgesetzt werden.
Art. 40BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 35
1In den Bauzonen KA, KB, Q1 und W1L südlich Greifenseestrasse sind Dachaussenantennen untersagt, wenn die Grundversorgung anderweitig gewährleistet ist oder kein anderer Standort gefunden werden kann. Dachaussenantennen
2Grundeigentümer haben regionalen Kabelfernsehbetrieben das Durchleitungsrecht im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung zu gewähren. Durchleitungsrechte
Art. 256BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 18
PBG
In der Zone W1L südlich der Greifenseestrasse gilt eine maximale Überbauungsziffer für Hauptgebäude von 15% und zusätzlich eine solche von 5% für besondere Gebäude gemäss § 49 Abs. 3 PBG. Wintergärten und dergleichen sind an die Überbauungsziffer für Hauptgebäude anzurechnen.
Bau- und Zonenordnung
II. Quartiererhaltungszone Atriumsiedlung Halden (Q1)
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 1.1 m3/m2 | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Vollgeschosse | ≤ 2 Anzahl | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Firsthöhe | ≤ 5 m | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4.5 m | Art. 15, S. 19 | 0.92 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 15 % | Art. 256, S. 18 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Schwerzenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.