Zone W1L · Schwerzenbach

Zürich · BFS 197 · Gemeindeprofil · alle 9 Zonen

Die Zone W1L in Schwerzenbach (Zürich) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Anzahl, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 15 %, Baumassenziffer ≤ 1.1 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan-Bestellung bei Gossweiler Ingenieure
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Grundbuchauszug beim Grundbuchamt Dübendorf
  • Anmeldung zur Bezugsabnahme (Ausführungskontrolle BBV I)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schwerzenbach, in denen «W1L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 5

1Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist: Zoneneinteilung

a)Bauzonen Zone ESZuteilung

–Kernzonen

Kernzone KA KA III

Kernzone KB KB III

–Quartiererhaltungszone Q1 II

–Wohnzonen

Wohnzonen zweigeschossig locker W1L II

Wohnzonen zweigeschossig dicht W1D II

Wohnzonen zweigeschossig W2 II

Wohnzonen dreigeschossig W3 III

Wohnzonen dreigeschossig WG3 III

mit Gewerbeanteil

Wohnzonen viergeschossig W4 III

Wohnzone viergeschossig WG4 III

mit Gewerbeanteil

–Industriezonen

Industriezone 1 I1 III

Industriezone 2 I2 III

–Zonen für öffentliche Bauten ÖB II / III

b)Weitere Zonen

–Erholungszonen E -

–Freihaltezonen F -

–Kommunale Landwirtschaftszone KLW III

2Abweichungen gegenüber der zonenweisen Zuordnung der Empfindlichkeitsstufen sind aus dem Zonenplan ersichtlich.

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Art. 15BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 19

W1L3) W1D4) W2 W3 W4 Grundmasse

Baumassenziffer 1.11) 1.5 1.8 2.5 3.1

Zuschlag für besondere Gebäude 0.32) 0.3 0.3 0.3 0.3

Vollgeschosszahl 2 2 2 3 4

Dachgeschosszahl 1 1 1 1 1

Untergeschosszahl - 15) 15) 15) -

Gesamtgebäude- 20 m 20 m 24 m 40 m 50 m länge max.

Gebäudehöhe 7.5 m 7.5 m 7.5 m 10.5 m 13.5 m

Firsthöhe 5.0 m 5.0 m 5.0 m 6.0 m 6.0 m

Gr. Grundabstand 10 m 10 m 10 m 12 m 14 m min.

Kl. Grundabstand 4.5 m 4.5 m 4.5 m 4.5 m 4.5 m min.

1) In der Zone W1L südlich der Greifenseestrasse ist zusätzlich eine Überbauungsziffer von höchstens 15% für Hauptgebäude und 5 % für besondere Gebäude zulässig.

2) Kein Baumassen-Zuschlag für besondere Gebäude im Gebiet südlich Greifenseestrasse.

3) L = locker

4) D = dicht

5) Zulässig gemäss Art. 32

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Art. 24BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 27

Arealüberbauungen sind mit Ausnahme der Zone W1L in allen Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeanteil zulässig. Zulässigkeit

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Art. 28BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 29

In den Kernzonen, in den Wohnzonen sowie in den Wohnzonen mit Gewerbeanteil wird für mehr als 18 m lange Fassaden zum Grundabstand ein Mehrlängenabstand hinzugerechnet; er beträgt in den Zonen KA, KB, W1L, W1D, W2, W3 und WG3 1/5, und in den Zonen W4 und WG4 1/6 der Mehrlänge, höchstens aber 6 m. Er gilt in den Kernzonen und den Wohnzonen mit Gewerbeanteil nicht für dauernd gewerblich genutzte Erd- und Untergeschosse. Mehrlängenzuschlag

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Art. 34BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 33

1Besondere Gebäude haben einen Grenz- bzw. Gebäudeabstand von 3.5 m einzuhalten. Mit Zustimmung des Nachbarn dürfen sie an die Grenze gestellt werden. Besondere Gebäude

2Garagen und Fahrzeugunterstände, die sich in Hauptgebäuden befinden, werden mit Ausnahme des Gebiets W1L südlich der Greifenseestrasse der Baumassenziffer besonderer Gebäude angerechnet.

3Ohne Zustimmung des Nachbarn dürfen besondere Gebäude auf einem Drittel der Anstosslänge bis 1.5 m an die Grenze gestellt werden, wenn die von ihnen überbaute Fläche nicht grösser als 40 m2 oder, sofern dieses Mass überschritten wird, nicht grösser als 5% der Grundstücksfläche ist. Für die Mess- und Berechnungsweise gelten sinngemäss die kantonalen Bestimmungen über die Überbauungsziffer.

4Übersteigen besondere Gebäude eine Gebäudehöhe von 3.0 m, kann der Nachbar begehren, dass sie je um die Höhe über 3.0 m von diesem Minimalabstand von 1.5 m zurückgesetzt werden.

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Art. 40BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 35

1In den Bauzonen KA, KB, Q1 und W1L südlich Greifenseestrasse sind Dachaussenantennen untersagt, wenn die Grundversorgung anderweitig gewährleistet ist oder kein anderer Standort gefunden werden kann. Dachaussenantennen

2Grundeigentümer haben regionalen Kabelfernsehbetrieben das Durchleitungsrecht im Rahmen der übergeordneten Gesetzgebung zu gewähren. Durchleitungsrechte

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Art. 256BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 18

PBG

In der Zone W1L südlich der Greifenseestrasse gilt eine maximale Überbauungsziffer für Hauptgebäude von 15% und zusätzlich eine solche von 5% für besondere Gebäude gemäss § 49 Abs. 3 PBG. Wintergärten und dergleichen sind an die Überbauungsziffer für Hauptgebäude anzurechnen.

Bau- und Zonenordnung

II. Quartiererhaltungszone Atriumsiedlung Halden (Q1)

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 1.1 m3/m2Art. 15, S. 190.92
Vollgeschosse≤ 2 AnzahlArt. 15, S. 190.92
Gebäudelänge≤ 20 mArt. 15, S. 190.92
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 15, S. 190.92
Firsthöhe≤ 5 mArt. 15, S. 190.92
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 15, S. 190.92
Grenzabstand (klein)≥ 4.5 mArt. 15, S. 190.92
Überbauungs-/Bebauungsziffer≤ 15 %Art. 256, S. 180.85

Extrahiert aus der BZO Schwerzenbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1L

Was gilt in der Zone W1L in Schwerzenbach?
Vollgeschosse ≤ 2 Anzahl, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 20 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 15 %, Baumassenziffer ≤ 1.1 m3/m2. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schwerzenbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1L sein?
Laut BZO Schwerzenbach: Vollgeschosse ≤ 2 Anzahl, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1L einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Schwerzenbach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schwerzenbach?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schwerzenbach ein?
Baugesuche in Schwerzenbach laufen über Papier. Zuständig ist Abteilung Bau und Liegenschaften, Bahnhofstrasse 16, 8603 Schwerzenbach. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Schwerzenbach