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Art. 17

BZO der Gemeinde Schwerzenbach · S. 21 · Original-PDF

WG3 WG4 Grundmasse

Baumassenziffer 2.5 3.1

Zuschlag für besondere 0.3 0.3 Gebäude

Vollgeschosszahl 3 4

Dachgeschosszahl 1 1

Untergeschosszahl 11) 11)

Gesamtgebäudelänge max. 40 m2) 50 m2)

Gebäudehöhe 10.5 m 13.5 m

Firsthöhe 6.0 m 6.0 m

Gr. Grundabstand min. 10 m 10 m

Kl. Grundabstand min. 5 m 5 m

1) Das Untergeschoss darf nicht mehr als 1.50 m in Erscheinung treten, jedoch für gewerbliche Nutzung vorgesehen werden.

2) Im Erdgeschoss für dauernd betrieblich genutzte Gebäudeteile nicht beschränkt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.