Zone WG4 · Schübelbach
Schwyz · BFS 1346 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone WG4 in Schübelbach (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.9. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage während 20 Tagen; ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung können Gesuchsteller und Einsprecher innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erheben.
- Gebühren: Die Gemeinde erteilt die kommunale Baubewilligung unter Einschluss des kantonalen Gesamtentscheides und stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung; keine Ansätze auf der Seite publiziert.
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schübelbach, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 29BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 11
B. Landwirtschaftszonen
j)Landwirtschaftszone
k)ÜbrigesGemeindegebiet Landschaft
m)Gefahrenzonen
n)Gewässerraumzone
o)Wildtierkorridor D. Verkehrsintensive Einrichtungen
p)Verkehrsintensive Einrichtungen Der Waldabstand richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ watdabstand 400.100). Das Gebiet der Gemeinde Schübelbach wird in folgende Zonen aufgeteilt Zoneneinteilung A. Bauzonen
a)Wohnzone
2Geschosse
b)Wohnzone
3Geschosse
c)Wohnzone
4Geschosse
d)Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse
e)Kernzone
5Geschosse
f)Gewerbezone
g)lndustriezone
h)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen
i)Zone für öffentliche Anlagen w2 W3 W4 WG4 K G I oE1 oE2 LWZ UE vE C. Schu2zonen und Schutzobjekte
l)Schutzgebiete und -objekte gemäss Zonenplan Siedlung und Zonenplan 12 A. Bauzonen
Art. 31BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 12
1ln den Wohn- und Gewerbezonen sind neben mässig störenden Gewerbebetrie- wohn-und ben auch Wohnbauten gestattet. Gewerbezonen 2Der Anteil für Wohnen in gemischten Bauten respektive der Anteil für reine Wohnbauten in der WG4 darf die Ausnützungsziffer von 0.90 (Einzelbauweise) bzw. 0.95 (Gestaltungsplan) nicht übersteigen. Att.32 lDie Dorfkernzone bezweckt die Erhaltung und Förderung eines attraktiven Dorf- Kernzone kerns. 2Sie ist für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Verwaltungen und kulturelle Einrichtungen bestimmt. 3Entlang der Glarnerstrasse und der Bahnhofstrasse in Siebnen sind im Erdgeschoss publikumswirksame Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Gewerbe und dergleichen) zwingend. Wohnungen und Garagen im Erdgeschoss sind strassenseitig nicht gestattet.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.9 | Art. 31, S. 12 | 0.85 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 29, S. 11 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Schübelbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.