Zone WG4 · Schübelbach

Schwyz · BFS 1346 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen

Hinweis: Das Bauamt hat seinen Standort an der Glarnerstrasse 37, 8854 Siebnen und damit nicht an der Postanschrift der Gemeinde. Zudem sind trotz elektronischer Einreichung weiterhin zwei komplette Papierdossiers beim Bauamt Schübelbach einzureichen; das Gesuch gilt erst als eingereicht, sobald die unterzeichneten Papierdossiers vorliegen.

Die Zone WG4 in Schübelbach (Schwyz) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.9. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage während 20 Tagen; ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung können Gesuchsteller und Einsprecher innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erheben.
  • Gebühren: Die Gemeinde erteilt die kommunale Baubewilligung unter Einschluss des kantonalen Gesamtentscheides und stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung; keine Ansätze auf der Seite publiziert.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schübelbach, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 29BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 11

B. Landwirtschaftszonen

j)Landwirtschaftszone

k)ÜbrigesGemeindegebiet Landschaft

m)Gefahrenzonen

n)Gewässerraumzone

o)Wildtierkorridor D. Verkehrsintensive Einrichtungen

p)Verkehrsintensive Einrichtungen Der Waldabstand richtet sich nach dem Planungs- und Baugesetz (PBG, SRSZ watdabstand 400.100). Das Gebiet der Gemeinde Schübelbach wird in folgende Zonen aufgeteilt Zoneneinteilung A. Bauzonen

a)Wohnzone

2Geschosse

b)Wohnzone

3Geschosse

c)Wohnzone

4Geschosse

d)Wohn- und Gewerbezone 4 Geschosse

e)Kernzone

5Geschosse

f)Gewerbezone

g)lndustriezone

h)Zone für öffentliche Bauten und Anlagen

i)Zone für öffentliche Anlagen w2 W3 W4 WG4 K G I oE1 oE2 LWZ UE vE C. Schu2zonen und Schutzobjekte

l)Schutzgebiete und -objekte gemäss Zonenplan Siedlung und Zonenplan 12 A. Bauzonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 31BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 12

1ln den Wohn- und Gewerbezonen sind neben mässig störenden Gewerbebetrie- wohn-und ben auch Wohnbauten gestattet. Gewerbezonen 2Der Anteil für Wohnen in gemischten Bauten respektive der Anteil für reine Wohnbauten in der WG4 darf die Ausnützungsziffer von 0.90 (Einzelbauweise) bzw. 0.95 (Gestaltungsplan) nicht übersteigen. Att.32 lDie Dorfkernzone bezweckt die Erhaltung und Förderung eines attraktiven Dorf- Kernzone kerns. 2Sie ist für Wohnbauten, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie für Verwaltungen und kulturelle Einrichtungen bestimmt. 3Entlang der Glarnerstrasse und der Bahnhofstrasse in Siebnen sind im Erdgeschoss publikumswirksame Nutzungen (Läden, Dienstleistungen, Gewerbe und dergleichen) zwingend. Wohnungen und Garagen im Erdgeschoss sind strassenseitig nicht gestattet.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 0.9Art. 31, S. 120.85
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 29, S. 110.85

Extrahiert aus der BZO Schübelbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG4

Was gilt in der Zone WG4 in Schübelbach?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.9. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schübelbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG4 sein?
Laut BZO Schübelbach: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schübelbach?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schübelbach ein?
Baugesuche in Schübelbach laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauamt, Postanschrift: Gemeinde Schübelbach, Bauamt, Grünhaldenstrasse 3, 8862 Schübelbach; Standort: Glarnerstrasse 37, 8854 Siebnen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WG4 in der BZO Schübelbach?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schübelbach erwähnen die Zone WG4 namentlich, darunter Art. 29, Art. 31. BZO Schübelbach lesen →

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