Schübelbach
Ausnützungsziffer in Schübelbach
Die Ausnützungsziffer ist in Schübelbach in 5 von 7 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.5 bis 1.1. Rechtsgrundlage ist meist Art. 37 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| W2 | ≤ 0.5 | Art. 37, S. 13 |
| W3 | ≤ 0.7 | Art. 37, S. 13 |
| W4 | ≤ 0.9 | Art. 37, S. 13 |
| WG | ≤ 1.1 | Art. 37, S. 13 |
| WG4 | ≤ 0.9 | Art. 31, S. 12 |
Extrahiert aus der BZO Schübelbach (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Schübelbach?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.5 bis 1.1, festgelegt in 5 von 7 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Schübelbach?
Meist in Art. 37 der Bau- und Zonenordnung Schübelbach, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.