Zone WG · Schübelbach

Schwyz · BFS 1346 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen

Hinweis: Das Bauamt hat seinen Standort an der Glarnerstrasse 37, 8854 Siebnen und damit nicht an der Postanschrift der Gemeinde. Zudem sind trotz elektronischer Einreichung weiterhin zwei komplette Papierdossiers beim Bauamt Schübelbach einzureichen; das Gesuch gilt erst als eingereicht, sobald die unterzeichneten Papierdossiers vorliegen.

Die Zone WG in Schübelbach (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.1, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
  • Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
  • Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
  • Umgebungsplan mit Abstandslinien
  • Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
  • Einreichung über die Plattform eBau
  • Zwei Baueingabedossiers in Papierform
  • Unterschriften auf dem Baugesuch
  • Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
  • Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Planverzeichnis

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
  • Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
  • Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage während 20 Tagen; ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung können Gesuchsteller und Einsprecher innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erheben.
  • Gebühren: Die Gemeinde erteilt die kommunale Baubewilligung unter Einschluss des kantonalen Gesamtentscheides und stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung; keine Ansätze auf der Seite publiziert.
  • Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Schübelbach, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 37BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 13

ln den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse Tabelle der Grundmasse Zone w2 w3 W4 WG K G I Vollgeschosszahl Einzelbauweise 2 4 4 5 Ausnützungsziffer Einzelbauweise 0.50 0.70 0.90 1.10 Gestaltungsplan 0.55 0.75 0.95 1.15 Gebäudehöhe m Einzelbauweise 7 10 '13 '13 15 15 Gestaltungsplan 7 13 15 15 '15 Firsthöhe Einzelbauweise 11 14 17 17 18 Gestaltungsplan 11 17 18 18 18 Bauweise Offen X X X X X geschlossen X Grenzabstand m kleiner 50% der Gebäudehöhe jedoch mindestens 4 m 3m 50% der Gebäudehöhe jedoch mindestens 3 m grosser 60% der Gebäudehöhe jedoch mindestens 6 m Legende:

–keine Einschränkung x kommt zur Anwendung Mehrlängenzuschlag X X X X Gebäudelänge 30 40 50 50 Em pfindlichkeitsstufe il il il lil IV B. Landwirtschaftszonen Art,38 1ln der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zulässig, soweit sie aufgrund der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sind. Landwirtschaftszone 2Alle Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone bedürfen einer kantonalen Raumplanungsbewilligung. 14

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 37). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 5 VollgeschosseArt. 37, S. 130.85
Ausnützungsziffer≤ 1.1Art. 37, S. 130.85
Gebäudehöhe≤ 13 mArt. 37, S. 130.85
Firsthöhe≤ 17 mArt. 37, S. 130.85
Gebäudelänge≤ 50 mArt. 37, S. 130.85

Extrahiert aus der BZO Schübelbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG

Was gilt in der Zone WG in Schübelbach?
Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.1, Gebäudelänge ≤ 50 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Schübelbach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG sein?
Laut BZO Schübelbach: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Schübelbach?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch), Einreichung über die Plattform eBau, Zwei Baueingabedossiers in Papierform. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Schübelbach ein?
Baugesuche in Schübelbach laufen über eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers). Zuständig ist Bauamt, Postanschrift: Gemeinde Schübelbach, Bauamt, Grünhaldenstrasse 3, 8862 Schübelbach; Standort: Glarnerstrasse 37, 8854 Siebnen. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WG in der BZO Schübelbach?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Schübelbach erwähnen die Zone WG namentlich, darunter Art. 37. BZO Schübelbach lesen →

Weitere Zonen in Schübelbach