Zone WG · Schübelbach
Schwyz · BFS 1346 · Gemeindeprofil · alle 7 Zonen
Die Zone WG in Schübelbach (Schwyz) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Firsthöhe ≤ 17 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.1, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Behandlungsfrist: Öffentliche Auflage während 20 Tagen; ab Zustellung der kommunalen Baubewilligung können Gesuchsteller und Einsprecher innert 20 Tagen Beschwerde an den Regierungsrat erheben.
- Gebühren: Die Gemeinde erteilt die kommunale Baubewilligung unter Einschluss des kantonalen Gesamtentscheides und stellt dem Gesuchsteller die Gebühren in Rechnung; keine Ansätze auf der Seite publiziert.
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Schübelbach, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 37BZO Baureglement Gemeinde Schuebelbach · S. 13
ln den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse Tabelle der Grundmasse Zone w2 w3 W4 WG K G I Vollgeschosszahl Einzelbauweise 2 4 4 5 Ausnützungsziffer Einzelbauweise 0.50 0.70 0.90 1.10 Gestaltungsplan 0.55 0.75 0.95 1.15 Gebäudehöhe m Einzelbauweise 7 10 '13 '13 15 15 Gestaltungsplan 7 13 15 15 '15 Firsthöhe Einzelbauweise 11 14 17 17 18 Gestaltungsplan 11 17 18 18 18 Bauweise Offen X X X X X geschlossen X Grenzabstand m kleiner 50% der Gebäudehöhe jedoch mindestens 4 m 3m 50% der Gebäudehöhe jedoch mindestens 3 m grosser 60% der Gebäudehöhe jedoch mindestens 6 m Legende:
–keine Einschränkung x kommt zur Anwendung Mehrlängenzuschlag X X X X Gebäudelänge 30 40 50 50 Em pfindlichkeitsstufe il il il lil IV B. Landwirtschaftszonen Art,38 1ln der Landwirtschaftszone sind Bauten und Anlagen zulässig, soweit sie aufgrund der übergeordneten gesetzlichen Bestimmungen erlaubt sind. Landwirtschaftszone 2Alle Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone bedürfen einer kantonalen Raumplanungsbewilligung. 14
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 37). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 37, S. 13 | 0.85 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.1 | Art. 37, S. 13 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 37, S. 13 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 17 m | Art. 37, S. 13 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 37, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Schübelbach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.