Zone W2 · Sargans
St. Gallen · BFS 3296 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone W2 in Sargans (St. Gallen) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudelänge ≤ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sargans, in denen «W2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 6
Die nachstehende Tabelle enthält die Nutzungszonen mit den entsprechenden Mindest- und Höchstwerten der Grundmasse für die Regelbauweise und die Empfindlichkeitsstufen der einzelnen Zonen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV). Zonen Wohnzonen Wohn-Gewerbe-Zonen GewerbeIndustrie-Zonen Kernzonen
WE W2 A+B W3 W4 WG 2 WG 3 WG 4 GI A c) GI B+C c) K 1 K 2 Altstadt Vild K 3 Bahnhof K 4 Vollgeschoss 2 2 3 4 2 3 4 3 4 4 3 5 Ausnützungsziffer 0,4 0,5 0,4 0,6 0,75 0,5 0,6 0,75 0,7 keine keine keine keine
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
0,6 a) 0,7 a) 0,85 a) Dach- & Untergeschossausbau Ja ja ja ja ja e) ja e) ja e) ja e) ja e) ja e) ja e) DG nein UG ja
grosser Grenzabstand 7 8 10 12 8 b) 10 b) 12 5 5 d) 5 5 5 kleiner Grenzabstand 4 4 5 6 4 5 6 5 5 d) 5 5 5 Gebäudehöhe 7,5 f) 7,5 10,5 13 8 11 13,5 10 16 k) 13,5 10,5 16 Firsthöhe 10 f) 10,5 13,5 16 10,5 13,5 16 13 18 k) 16 13,5 16 Gebäudelänge 20 h) 25 h) 35 h) 40 30 50 50 35 50 70 50 i) 30 i) keine
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
Mehrl.zuschlag ab m: Geb.länge bis zum
Max. Zuschlag von m: 15 15 18 18 15 18 18 18 18 keiner 3 3 3 3 3 9 9 9 3 Empfindlichkeitsstufe g) II II II II III III III III III III III III III
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
a)Diese Ausnützungsziffer kann beansprucht werden, wenn der gewerblich genutzte Teil einer Baute mindestens eine Vollgeschossfläche ausmacht.
b)Für reine Gewerbebauten gilt allseitig ein Grenzabstand von min. 5 m.
c)Auf die in der Gewerbe- Industriezone zulässigen Wohnbauten finden die Vorschriften der Zone W3 Anwendung.
d)Grenzabstand gegenüber Wohnzone mindestens 15 m.
e)Das Untergeschoss darf nur für gewerbliche Zwecke, jedoch vollständig ausgebaut werden, ohne als Vollgeschoss …
Art. 9bisBZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7
Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich unauffällig in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss (Vollgeschoss, ohne Unterund Dachgeschoss) gilt ein minimaler Grenzabstand von 3 m.
(Grünzone Sch) Die Grünzone Sch ist für Schrebergärten vorgesehen.
Zur Erfüllung des Zonenzwecks vorgesehene Bauten und Anlagen werden in gemeinschaftlichen Anlagen errichtet. Für diese gelten die Vorschriften der Wohnzone W2.
5)
Art. 11BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 8
Bauten haben einen allseitigen Grenzabstand von 5 m einzuhalten. Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Grenz- und Gebäude-abstände, mindestens aber 5 m. Für freistehende Wohnbauten gelten die Bauvorschriften der Wohnzone W2.
Übriges Gemeindegebiet
Art. 12BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 8
Bauten haben einen allseitigen Grenzabstand von 5 m einzuhalten. Gegenüber angrenzenden Bauzonen gelten deren Grenz- und Gebäude-abstände, mindestens aber 5 m. Soweit Wohnbauten zulässig sind, unterstehen sie den Bauvorschriften der Wohnzone W2.
1) Art. 10bis eingefügt durch Nachtrag vom 13. Juni 2003 3) Art. 10ter eingefügt durch Nachtrag vom 16. Juni 2008 5) Art. 9ter eingefügt durch Nachtrag vom 19. Dezember 2008 Baureglement vom 16. Juli 1999 Seite - 9 -
4. Bauvorschriften 4.1 Überbauungsvorschriften
Gesamtüberbauung besondere Bauweise
Art. 13BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 9
In der Wohnzone WE dürfen die Gebäude- und Firsthöhe auch mittels Überbauungsplan nicht erhöht werden. In Gebieten mit offener Bauweise dürfen selbständige Bauten zu einer Häuserreihe zusammengebaut werden. Dabei darf auch ohne Überbauungsplan die in Art. 6 festgelegte Gebäudelänge in der WE um höchstens 10 m und in der W2 sowie W3 um 5 m überschritten werden. Die Häuserreihen sind nach einheitlichem Plan zu erstellen und unterstehen sinngemäss den Bestimmungen über die geschlossene Bauweise (Art. 15).
2)
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 5 m | Art. 13, S. 9 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Sargans (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone W2
Was gilt in der Zone W2 in Sargans?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sargans?
Wo reiche ich das Baugesuch in Sargans ein?
Wo steht die Zone W2 in der BZO Sargans?
Weitere Zonen in Sargans
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