← BZO Sargans · Inhaltsverzeichnis

Art. 13 · Gesamtüberbauung, besondere Bauweise

BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 9 · Original-PDF

In der Wohnzone WE dürfen die Gebäude- und Firsthöhe auch mittels Überbauungsplan nicht erhöht werden. In Gebieten mit offener Bauweise dürfen selbständige Bauten zu einer Häuserreihe zusammengebaut werden. Dabei darf auch ohne Überbauungsplan die in Art. 6 festgelegte Gebäudelänge in der WE um höchstens 10 m und in der W2 sowie W3 um 5 m überschritten werden. Die Häuserreihen sind nach einheitlichem Plan zu erstellen und unterstehen sinngemäss den Bestimmungen über die geschlossene Bauweise (Art. 15).

2)

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.