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Art. 9bis · Grünzone
BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7 · Original-PDF
Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich unauffällig in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss (Vollgeschoss, ohne Unterund Dachgeschoss) gilt ein minimaler Grenzabstand von 3 m.
(Grünzone Sch) Die Grünzone Sch ist für Schrebergärten vorgesehen.
Zur Erfüllung des Zonenzwecks vorgesehene Bauten und Anlagen werden in gemeinschaftlichen Anlagen errichtet. Für diese gelten die Vorschriften der Wohnzone W2.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.