Zone Grünzone · Sargans

St. Gallen · BFS 3296 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Grünzone in Sargans (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Sargans, in denen «Grünzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 9BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7

Die Kernzone K3 umfasst die historisch gewachsenen Dorfteile insbesondere die Altstadt und den Weiler Vild. Die historische Eigenart der Altstadt und des Weilers Vild, die bauliche Einheit und besonders die Silhouette der Altstadt mit dem Schlosshügel müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verändert werden. Die Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung sind in der Schutzverordnung umschrieben.

Grünzone

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 9bisBZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7

Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich unauffällig in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss (Vollgeschoss, ohne Unterund Dachgeschoss) gilt ein minimaler Grenzabstand von 3 m.

(Grünzone Sch) Die Grünzone Sch ist für Schrebergärten vorgesehen.

Zur Erfüllung des Zonenzwecks vorgesehene Bauten und Anlagen werden in gemeinschaftlichen Anlagen errichtet. Für diese gelten die Vorschriften der Wohnzone W2.

5)

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich unauffällig in die Grünanlagen einzufügen.» · Art. 9bis

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 9bis, S. 70.85
Grenzabstand (klein)≥ 3 mArt. 9bis, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Sargans (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Grünzone

Was gilt in der Zone Grünzone in Sargans?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Sargans erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Grünzone sein?
Laut BZO Sargans: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Grünzone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 3 m, nach der Bau- und Zonenordnung Sargans. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sargans?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Sargans ein?
Zuständig ist Bauamt, Städtchenstrasse 45, 7320 Sargans. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Sargans