Zone Grünzone · Sargans
St. Gallen · BFS 3296 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone Grünzone in Sargans (St. Gallen) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Grenzabstand (klein) ≥ 3 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sargans, in denen «Grünzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 9BZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7
Die Kernzone K3 umfasst die historisch gewachsenen Dorfteile insbesondere die Altstadt und den Weiler Vild. Die historische Eigenart der Altstadt und des Weilers Vild, die bauliche Einheit und besonders die Silhouette der Altstadt mit dem Schlosshügel müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verändert werden. Die Massnahmen zum Schutz und zur Erhaltung sind in der Schutzverordnung umschrieben.
Grünzone
Art. 9bisBZO Baureglement Gemeinde Sargans · S. 7
Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich unauffällig in die Grünanlagen einzufügen. Für Bauten mit weniger als 50 m2 Gebäudegrundfläche und nicht mehr als 1 Geschoss (Vollgeschoss, ohne Unterund Dachgeschoss) gilt ein minimaler Grenzabstand von 3 m.
(Grünzone Sch) Die Grünzone Sch ist für Schrebergärten vorgesehen.
Zur Erfüllung des Zonenzwecks vorgesehene Bauten und Anlagen werden in gemeinschaftlichen Anlagen errichtet. Für diese gelten die Vorschriften der Wohnzone W2.
5)
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die gemäss Art. 17 Abs. 2 des Baugesetzes in der Grünzone zugelassenen Bauten haben sich unauffällig in die Grünanlagen einzufügen.» · Art. 9bis
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 9bis, S. 7 | 0.85 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3 m | Art. 9bis, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Sargans (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Grünzone
Was gilt in der Zone Grünzone in Sargans?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Grünzone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Grünzone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sargans?
Wo reiche ich das Baugesuch in Sargans ein?
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