Zone SPZS · Rorschach

St. Gallen · BFS 3215 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone SPZS in Rorschach (St. Gallen) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 16 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Dreifache physische Ausführung, fünffach bei kantonaler Mitwirkung, plus digital

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Rorschach, in denen «SPZS» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 20.0BZO Baureglement Rorschach · S. 6

20.0 Mit einer städtebaulichen Begründung sind punktuell höhere Häuser mit einer maximalen Gebäude- und Gesamthöhe von 25.0 m resp. 27.0 m zulässig. Die Lage, Stellung und Ausrichtung dieser höheren Häuser sind in einem Sondernutzungsplan zu definieren und zu sichern.

Der Umgang mit den im Zonenplan bezeichneten geschützten Kulturobjekten ist im Sondernutzungsplan zu regeln. Bauliche Veränderungen sind mit der kantonalen Denkmalpflege abzusprechen.

Schwerpunktzone Stadtbahnhof Süd (SPZS) Art. 8ter9

In der Schwerpunktzone Stadtbahnhof Süd kann nur gestützt auf einen Sondernutzungsplan (Sondernutzungsplanpflicht nach Art. 7 Abs. 3 Bst. c) PBG) gebaut werden.

8Eingefügt durch Teilzonenplan Feldmühle-Areal

9Eingefügt durch Teilzonenplan Stadtbahnhof Süd Seite 7

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Folgende Nutzungen sind zulässig: a) Wohnnutzung b) Dienstleistungs- und Gewerbenutzung c) Freizeit- und Kulturnutzung d) Öffentliche Nutzung» · Art. 8ter

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 16 mArt. 20.0, S. 60.75

Extrahiert aus der BZO Rorschach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone SPZS

Was gilt in der Zone SPZS in Rorschach?
Gebäudehöhe ≤ 16 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Rorschach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone SPZS sein?
Laut BZO Rorschach: Gebäudehöhe ≤ 16 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Rorschach?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Rorschach ein?
Baugesuche in Rorschach laufen über Papier. Zuständig ist Bau und Stadtentwicklung, Promenadenstrasse 74, 9400 Rorschach. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone SPZS in der BZO Rorschach?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Rorschach erwähnen die Zone SPZS namentlich, darunter Art. 20.0. BZO Rorschach lesen →

Weitere Zonen in Rorschach