Zone 2R · Riehen
Basel-Stadt · BFS 2703 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone 2R in Riehen (Basel-Stadt) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 11 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate alt
- Grundrisspläne aller Geschosse 1:100 oder 1:50
- Schnittpläne mit Zonenprofil und Lichteinfallswinkeln
- Fassadenpläne inklusive Anschluss an die Nachbargebäude
- Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG)
- Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung)
- Begutachtung durch die Ortsbildkommission Riehen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat BS (kantonal); kommunale Mitwirkung: Gemeinde Riehen, Bereich Ortsplanung
- 061 267 92 00 (BGI) / 061 646 82 59 (Ortsplanung Riehen)
- bvdbgi@bs.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Riehen, in denen «2R» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zonenordnung Riehen · S. 1
Zone 2R
1Für die Zone 2R werden folgende Vorschriften erlassen: a) Es gelten die Bauvorschriften der Zone 2a mit den folgenden Abweichungen. b) Die überbaute Fläche darf bei zweigeschossiger Bauweise maximal 20%, bei eingeschos siger Bauweise maximal 28% der gesamten Grundstücksfläche betragen; von dieser Vor schrift ausgenommen ist das im Zonenplan schraffierte Gebiet. c) Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden. d) Die Wandhöhe beträgt bei eingeschossigen Bauten höchstens 4,5 m, bei zweigeschossi gen Bauten höchstens 7,2 m, die entsprechenden Firsthöhen betragen höchstens 9,0 m und 11,0 m. e) Der Erdgeschossfussboden darf Mitte Haus bei zweigeschossiger Bauweise nicht mehr als 1,20 m über dem Terrain liegen, wobei die sichtbaren Wände unterhalb des Erdge schossfussbodens an keiner Stelle die Höhe von 1,8 m übersteigen dürfen. f) Die maximale Höhe von Stützmauern, Auffüllungen und Abgrabungen darf, gemessen ab dem massgeblichen Terrain, maximal 1,2 m betragen. Die Neigung von Böschungen darf nicht grösser sein als 66%. g) Entlang der im Plan mit Aussichtsschutz bezeichneten Wege und Strassen sind Einfrie dungen und Hecken auf 1,2 m Höhe zu begrenzen. h) Auf den Parzellen westlich der Strasse «Im Wenkenberg» sind gegen die Strasse nur ein geschossige, gegen die Talseite maximal zweigeschossige Gebäudeteile zulässig. Zwi schen eingeschossigen Gebäudeteilen sind 6 m, zwischen zweigeschossigen Gebäudetei len 10 m freizuhalten.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es dürfen nur Ein- und Zweifamilienhäuser erstellt werden.» · Art. Art. 1
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 7.2 m | Art. 1, S. 1 | 0.80 |
| Firsthöhe | ≤ 11 m | Art. 1, S. 1 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Riehen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.