Riehen
| Eingabeweg | Online-Baubegehren BS (OBG)Beleg ↗ |
| Gilt seit | 04.02.2026 |
| Gebühren | fehlt |
| Behandlungsfrist | fehlt |
Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.
- Hinweise im Gelände§ 91 BPG, § 46 BPV
Basel-Stadt kennt kein klassisches Baugespann-Obligatorium: Während der Einsprachefrist machen im Regelfall Schilder mit dem Text der öffentlichen Anzeige (oder Profile) im Gelände auf das Vorhaben aufmerksam.
- Einreichung
Online-Baubegehren (OBG); seit Februar 2026 ist das Verfahren vollständig digital möglich, Papier bleibt in der Übergangsphase zulässig.
- Anzeige des Baubegehrens§§ 45, 47 BPV
Anzeige im Kantonsblatt und im Internet; die Gesuchsunterlagen können während der Einsprachefrist beim Bau- und Verkehrsdepartement eingesehen werden.
- Einsprache30 Tage§ 48 BPV
Innert 30 Tagen nach der Anzeige im Kantonsblatt, im Doppel mit Begründung.
- Bauentscheid≈ 3 Monate§ 87 BPG
In der Regel innert drei Monaten; komplizierte Vorhaben (insbesondere mit UVP) in der Regel spätestens ein Jahr nach Einreichung.
In der Regel 3 Monate, bei UVP bis 1 Jahr (§ 87 BPG)
Vereinfachtes Bewilligungsverfahren ohne Anzeige für Vorhaben von geringer Bedeutung (§ 31 BPV); Meldeverfahren mit Anzeige mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn (§ 27 BPV).
Online-Baubegehren (OBG) ↗ · Seit Februar 2026 vollständig digital möglich; Übergangsphase mit Papier.
Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Bau- und Planungsgesetz (BPG), SG 730.100 · Bau- und Planungsverordnung (BPV), SG 730.110), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.