Zone Freizeitgartenzone · Riehen
Basel-Stadt · BFS 2703 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone Freizeitgartenzone in Riehen (Basel-Stadt) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 2.8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan aus dem ÖREB-Katasterauszug mit Anhang A, max. 3 Monate alt
- Grundrisspläne aller Geschosse 1:100 oder 1:50
- Schnittpläne mit Zonenprofil und Lichteinfallswinkeln
- Fassadenpläne inklusive Anschluss an die Nachbargebäude
- Baubegehren über die Web-Plattform «Online-Baubegehren» (OBG)
- Unterschriftenblatt (Eigentum, Bauherrschaft, Planverfassung)
- Begutachtung durch die Ortsbildkommission Riehen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Online-Baubegehren BS (OBG)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau- und Gastgewerbeinspektorat BS (kantonal); kommunale Mitwirkung: Gemeinde Riehen, Bereich Ortsplanung
- 061 267 92 00 (BGI) / 061 646 82 59 (Ortsplanung Riehen)
- bvdbgi@bs.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Riehen, in denen «Freizeitgartenzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Zonenordnung Riehen · S. 2
Freizeitgartenzone
1Für die Freizeitgartenzone werden folgende Vorschriften erlassen: a) Es sind Freizeitgartenareale und die für den Betrieb notwendigen gemeinsamen Infra strukturbauten und -anlagen zulässig. b) Pro Gartenparzelle ist ein Gartenhaus mit einer maximalen Grundfläche von 10 m² und einer maximalen Gebäudehöhe von 2,8 m zulässig. Die Grundfläche sämtlicher Gebäude teile des Gartenhauses inklusive Vordächer und aller Neben- und Anbauten darf pro Gar tenparzelle 34 m² nicht überschreiten. c) Die Gartenhäuser sind in Holzbauweise zu erstellen. d) Zusätzlich ist ein Gewächshaus mit einer Grundfläche von 10 m² und einer maximalen Gebäudehöhe von 2,2 m zulässig. e) In den Freizeitgartenarealen Hörnli und Bäumlihof II ist pro Gartenparzelle eine Unter kellerung mit einer Grundfläche von maximal 10 m² zulässig. f) Die Bewirtschaftung der Gartenparzellen soll naturnah erfolgen. g) Solaranlagen sind bis zu einer Gesamtleistung von 180 Watt und einer Betriebsspannung von 24 Volt zulässig. h) In den Freizeitgartenarealen sind als ergänzende Nutzungen öffentliche Wegverbindun gen, dem ökologischen Ausgleich und Ersatz dienende Flächen sowie der Erholung die nende öffentliche Freiräume und die zu ihrer Ausstattung üblichen Bauten und Anlagen zulässig.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 2.8 m | Art. 5, S. 2 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Riehen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.