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Oftringen

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Masse in Oftringen

Kleiner Grenzabstand in Oftringen

Der kleine Grenzabstand ist in Oftringen in 2 von 9 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 4 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 25 der Bau- und Zonenordnung.

Der kleine Grenzabstand ist der Mindestabstand einer Fassade zur Parzellengrenze. Er gilt in der Regel auf allen Seiten, auf denen nicht der grosse Grenzabstand verlangt ist.

ZoneKleiner GrenzabstandFundstelle
Landwirtschaftszone≥ 4 mArt. 25, S. 22
Speziallandwirtschaftszone≥ 4 mArt. 25, S. 22

Extrahiert aus der BZO Oftringen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 25 im Wortlaut, Seite 22

§25 Bauten in der i Für alle Bauten und Anlagen ist ein - in Abwägung sämtlicher betroffe- Landwirtschafts- und Interessen - optimaler Standort zu wählen. Sie haben sich unter Spezia an wirtsc a szone betrieblichen Erfordernisse in Bezug auf Ausmass, Gestal­ tung, Stellung sowie Bepflanzung gut in die Landschaft einzufügen. 2 Für Wohngebäude sind zwei Vollgeschosse erlaubt. Im Übrigen wer­ den Baumasse und Abstände vom Gemeinderat unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse, der bau- und feuerpolizeilichen sowie der wohnhygienischen Erfordernisse festgelegt. Generell gilt für alle Bauten gegenüber angrenzenden privaten Grundstücken ein Grenzabstand, welcher der halben Fassadenhöhe entspricht, mindestens jedoch 4 m beträgt. 3 In der Landwirtschafts- und Speziallandwirtschaftszone gilt die Emp­ findlichkeitsstufe III. 4.3 Schutzzonen

Häufige Fragen

Wie gross ist der kleine Grenzabstand in Oftringen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 4 m, festgelegt in 2 von 9 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht der kleine Grenzabstand in der Bauordnung Oftringen?

Meist in Art. 25 der Bau- und Zonenordnung Oftringen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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