Zone Gs2 · Oensingen
Solothurn · BFS 2407 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Gs2 in Oensingen (Solothurn) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (amtlich nachgeführte Grundbuchplan-Kopie)
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte)
- Terrainschnitte mit Höhenkoten (massgebendes und gestaltetes Terrain)
- Situationsplan 1:500 mit Stempel und Unterschrift des Geometers (Büro BSB Oensingen)
- Plan-Inhaltsvorgaben für Grundrisse, Fassaden und Schnitte 1:100
- Baugesuch im Doppel (Formular bzw. eBau-Erfassung)
- Eigentumsnachweis bzw. Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Angaben zu Nutzungsziffern, Erschliessung, Wasser/Abwasser
- Baugespann (im Zeitpunkt der Einreichung erstellt)
- Kommunales Baugesuch-Titelblatt mit Beilagenverzeichnis
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Solothurn
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oensingen, in denen «Gs2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 0.80BZO Zonenreglement Oensingen · S. 11
0.80
4Der Gestaltungsplan kann für eine Baute bis sieben Vollgeschosse vorsehen (keine zusätzliche Dach- oder Attikageschosse zulässig), vorausgesetzt, es ergibt sich ein städtebaulich begründeter Mehrwert, und die projizierte überbaute Fläche beschränkt sich auf 15% der gesamten Zonenfläche.
5Eine GFZo von max. 1.5 kann zugelassen werden, sofern die Verträglichkeit nachgewiesen ist (Ortsbild, Erschliessung, Freiräume). Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 12 von 40
4Gestaltungsplan Es gilt die Gestaltungsplanpflicht. Ausgenommen davon sind Aus- und Umbauten bestehender Bauten. Für das Areal können zwei separate Gestaltungspläne erstellt werden. Der Gestaltungsplanbonus gem. § 21 Abs. 4 ist nicht anwendbar.
5Beurteilung von Baugesuchen Sämtliche Bauvorhaben sind der kommunalen Bau- und Planungskommission und der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme zu unterbreiten.
6Empfindlichkeitsstufe ES III (aufgestuft von ES II). § 13
1Nutzung Geschäftszonen Gs2 Gs3 Gs4 Gs5
a)Zulässig sind Bauten mit öffentlichen Nutzungen, Geschäfts- und Wohnbauten sowie Laden-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Mässig störende Betriebe sind zulässig.
b)Untersagt ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.
c)Verkaufsläden sind zugelassen bis max. 300 m2 Nettoverkaufsfläche pro Betrieb. Für Projekte darüber hinaus ist ein Gestaltungsplan erforderlich. Bestehende Betriebe mit einer grösseren Fläche können in diesem Umfang erhalten, unterhalten und umgenutzt werden.
d)In den Gs-Zonen wes …
Art. 1BZO Zonenreglement Oensingen · S. 3
1. Allgemeine Vorschriften § 1 Zweck
1Dieses Reglement enthält in Ergänzung und Ausführung des Planungsund Baugesetzes und der kantonalen Bauverordnung sowie des Gemeindebaureglements Vorschriften zu den Nutzungsplänen der Gemeinde. § 2 Zonenplan
1Der Zonenplan (Bauzonenplan und Gesamtplan) und der Erschliessungsplan (Strassen- und Baulinienplan) sind für die Beurteilung von Baugesuchen massgebend. Sie liegen bei der Bauverwaltung zur Einsichtnahme auf. § 3
1Das Gemeindegebiet Oensingen wird in folgende Zonen eingeteilt: Zonenübersicht
2Bauzonen Wohnzone Hang WH Wohnzone, zweigeschossig W2 Wohnzone, dreigeschossig W3 Wohnzone, viergeschossig W4 Wohnzone Leuenfeld WL Wohnzone Terrassensiedlung WT Kernzone Ortsbild K O Kernzone Dorfzentrum K Dz Kernzone Unterdorf K Ud Geschäftszone, zweigeschossig Gs2 Geschäftszone, dreigeschossig Gs3 Geschäftszone, viergeschossig Gs4 Geschäftszone, fünfgeschossig Gs5 Gewerbezone 1 Gw1 Gewerbezone 2 Gw2 Industriezone In Sondernutzungszonen Sn Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA Freihaltezone Fr Flächen entlang Verkehrsanlagen V
3Landwirtschaftszone Lw
4Schutzzonen Kommunale Naturschutzzone Ns Kommunale Uferschutzzone 1 + 2 Uf1+2 Landschaftsschutzzone Ls Gefahrenzone G Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 4 von 40
5Weitere Zonen Reservezone Re Spezialzone "Kiesgrube und Inertstoffdeponie Aebisholz" Sz
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Zulässig sind Bauten mit öffentlichen Nutzungen, Geschäfts- und Wohnbauten sowie Laden-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe.» · Art. § 13, Abs. 1 a)
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 0.80, S. 38 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 0.80, S. 38 | 0.85 |
| Firsthöhe | ≤ 11.5 m | Art. 0.80, S. 38 | 0.85 |
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | —, S. 13 | 0.70 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 0.75 | —, S. 13 | 0.70 |
Extrahiert aus der BZO Oensingen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.