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Oensingen

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Masse in Oensingen

Geschossflächenziffer in Oensingen

Die Geschossflächenziffer ist in Oensingen in 6 von 14 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.6 bis 1.25. Rechtsgrundlage ist meist Art. 0.40 der Bau- und Zonenordnung.

Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.

ZoneGeschossflächenzifferFundstelle
Gs2≤ 0.75keine Angabe, S. 13
Gs4≤ 1.1keine Angabe, S. 13
Gs5≤ 1.25keine Angabe, S. 13
W2≤ 0.65Art. 0.40, S. 38
WH≤ 0.6Anhang IV, S. 28
WL≤ 0.95Art. 0.95, S. 7

Extrahiert aus der BZO Oensingen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Oensingen?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.6 bis 1.25, festgelegt in 6 von 14 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Oensingen?

Meist in Art. 0.40 der Bau- und Zonenordnung Oensingen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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