Oensingen
Geschossflächenziffer in Oensingen
Die Geschossflächenziffer ist in Oensingen in 6 von 14 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.6 bis 1.25. Rechtsgrundlage ist meist Art. 0.40 der Bau- und Zonenordnung.
Die Geschossflächenziffer (GFZ) nach IVHB ist das Verhältnis der Summe aller Geschossflächen zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie löst in harmonisierten Kantonen die Ausnützungsziffer ab.
| Zone | Geschossflächenziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| Gs2 | ≤ 0.75 | keine Angabe, S. 13 |
| Gs4 | ≤ 1.1 | keine Angabe, S. 13 |
| Gs5 | ≤ 1.25 | keine Angabe, S. 13 |
| W2 | ≤ 0.65 | Art. 0.40, S. 38 |
| WH | ≤ 0.6 | Anhang IV, S. 28 |
| WL | ≤ 0.95 | Art. 0.95, S. 7 |
Extrahiert aus der BZO Oensingen (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Geschossflächenziffer in Oensingen?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.6 bis 1.25, festgelegt in 6 von 14 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Geschossflächenziffer in der Bauordnung Oensingen?
Meist in Art. 0.40 der Bau- und Zonenordnung Oensingen, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.