Art. 0.80 · Geschossflächenziffer unterirdisch, max
BZO Zonenreglement Oensingen · S. 10 · Original-PDF
0.80 Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 11 von 40
4Gestaltungsplan Es gilt die Gestaltungsplanpflicht. Ausgenommen davon sind Aus- und Umbauten bestehender Bauten. Der Gestaltungsplanbonus gem. § 21 Abs. 4 ist nicht anwendbar.
5Beurteilung von Baugesuchen Sämtliche Bauvorhaben sind der kommunalen Bau- und Planungskommission und der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme zu unterbreiten.
6Empfindlichkeitsstufe ES III. § 12
1Zweck Kernzone Unterdorf Kz Ud Die Zone umfasst das Gebiet im Strassendreieck zwischen der Olten-, Kronen- und Kestenholzstrasse. Unter Berücksichtigung einer guten Integration ins Ortsbild soll dieser Ort mittels einer architektonisch hochstehenden Bebauung umstrukturiert, verdichtet und ihm eine stärkere Identität verliehen werden.
2Nutzungen
a)Zulässig sind mehrheitlich Wohnungen sowie nicht störende Dienstleistungs-, Laden- und Gewerbebetriebe und öffentliche Bauten.
b)Untersagt sind Nutzungen durch das Sex-Gewerbe.
c)Verkaufsläden sind zugelassen bis max. 300 m2 Nettoverkaufsfläche pro Betrieb.
d)Verkehrsintensive Anlagen im Sinne des kantonalen Richtplans sind nicht zugelassen.
3Baumasse Vollgeschosse entlang Hauptstrasse 0.80
4Der Gestaltungsplan kann für eine Baute bis sieben Vollgeschosse vorsehen (keine zusätzliche Dach- oder Attikageschosse zulässig), vorausgesetzt, es ergibt sich ein städtebaulich begründeter Mehrwert, und die projizierte überbaute Fläche beschränkt sich auf 15% der gesamten Zonenfläche.
5Eine GFZo von max. 1.5 kann zugelassen werden, sofern die Verträglichkeit nachgewiesen ist (Ortsbild, Erschliessung, Freiräume). Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 12 von 40
4Gestaltungsplan Es gilt die Gestaltungsplanpflicht. Ausgenommen davon sind Aus- und Umbauten bestehender Bauten. Für das Areal können zwei separate Gestaltungspläne erstellt werden. Der Gestaltungsplanbonus gem. § 21 Abs. 4 ist nicht anwendbar.
5Beurteilung von Baugesuchen Sämtliche Bauvorhaben sind der kommunalen Bau- und Planungskommission und der kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme zu unterbreiten.
6Empfindlichkeitsstufe ES III (aufgestuft von ES II). § 13
1Nutzung Geschäftszonen Gs2 Gs3 Gs4 Gs5
a)Zulässig sind Bauten mit öffentlichen Nutzungen, Geschäfts- und Wohnbauten sowie Laden-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe. Mässig störende Betriebe sind zulässig.
b)Untersagt ist eine Nutzung durch das Sex-Gewerbe.
c)Verkaufsläden sind zugelassen bis max. 300 m2 Nettoverkaufsfläche pro Betrieb. Für Projekte darüber hinaus ist ein Gestaltungsplan erforderlich. Bestehende Betriebe mit einer grösseren Fläche können in diesem Umfang erhalten, unterhalten und umgenutzt werden.
d)In den Gs-Zonen westlich des Autobahnzubringers sind Verkaufsläden für den täglichen Bedarf mit einer Nettoverkaufsfläche pro Betrieb über 300 m2 nicht zugelassen.
e)Verkehrsintensive Anlagen im Sinne des kantonalen Richtplans sind nicht zugelassen.
f)In den Gs-Zonen Gs3 und höher sind Einfamilienhäuser (inkl. Doppeleinfamilienhäuser) nur zulässig, wenn die Parzellenstruktur (Grösse, Form) eine dichtere Bebauungsform nicht zulässt. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 13 von 40
2Baumasse Gs2 Gs3 Gs4 Gs5 Vollgeschosse 2 6 0.80 Grenzabstände Werden wie in Wohnzonen gemessen
3Für das Gebiet Mühlefeld II gilt in Abweichung von der bisherigen Grundnutzung, gestützt auf einen entsprechenden Überbauungsvorschlag und in Verbindung mit dem rechtskräftigen Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften, eine Ausnützungsziffer (Definition gem. alter KBV) von 1.18 und in Teilbereichen maximal sechs Geschosse.
4Gestaltung und Erschliessung
a)Gewerbliche Ausstellungs-, Aussenlager- oder Depotflächen sind bis 50 m2 Grundfläche zugelassen. Entlang der Ortsdurchfahrt können für grössere Flächen mit gestalterisch hochwertigen Lösungen (gestützt auf das Gutachten der Bau- und Planungskommission) Ausnahmen gewährt werden.
b)Sofern es die räumliche Situation (Parzellierung, Geometrie) zulässt, sind entlang der Hauptverkehrsstrassen (gem. Strassen- und Baulinienplan) die Zulieferungen seitlich oder rückwärtig von der Strasse anzuordnen. Verbleibende strassenseitige Zulieferungen dürfen die Ströme der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (MIV, öV, Fussgänger, Radfahrer) nicht beeinträchtigen.
5Ausnahmen Hochstämmige, in den Boden gepflanzte Bäume werden als 30 m2 Grünfläche angerechnet.
6Abweichungen mit Gestaltungsplan
a)Für das Gebiet "Leuenfeld-Süd" kann im Rahmen des geforderten Gestaltungsplans von den Grundnutzungsvorschriften wie folgt abgewichen werden:
Teil Gs4: Geschossflächenziffer oberirdisch, max. 1.35 (kein zusätzlicher GP-Bonus anwendbar). Innerhalb des Perimeters ist die Realisierung einer Grossverkaufsfläche (Food oder Non-Food) auf max. 600 m2 Nettoverkaufsfläche beschränkt. Weitere Verkaufsflächen sind im Rahmen des traditionellen Klein- und Lokalgewerbs zulässig. Die Gesamthöhe / Anzahl Vollgeschosse darf höchstens punktuell und städtebaulich begründet erhöht werden.
6Sofern mindestens eine zusätzliche Wohneinheit geschaffen wird, sind bis zur maximalen Gesamthöhe drei Vollgeschosse zulässig. Flachdächer sind in diesem Fall obligatorisch. Zudem dürfen keine zusätzlichen Attika- oder andere Dachaufbauten auf dem dritten Geschoss erstellt werden. Zulässig sind einzig kleinere technische Installationen wie Kamine u.ä. Liftaufbauten sind zulässig, sofern sie in der Grundrissmitte erstellt werden bzw. innerhalb eines Winkels von 45° ab Dachrand erstellt werden. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 14 von 40 An einer städtebaulich begründeten Lage (z.B. Knoten Solothurnstrasse/Von Rollstrasse) darf eine Baute mit maximal sieben Vollgeschossen (ohne zusätzliches Dach- oder Attikageschoss) erstellt werden.
b)Für das Gebiet "Rondo" (Parzellen GB-Nr. 292, 293, 294 und 340) kann im Rahmen des geforderten Gestaltungsplans von den Baumassen wie folgt abgewichen werden:
An einer städtebaulich begründeten Lage (z.B. Knoten Solothurnstrasse/Von Rollstrasse) darf eine Baute mit maximal sieben Vollgeschossen (ohne zusätzliches Dach- oder Attikageschoss) erstellt werden.
7Beurteilung von Baugesuchen Sämtliche Bauvorhaben entlang einer Hauptverkehrsstrasse oder innerhalb der Zonen Gs4 und Gs5 sind der kommunalen Bau- und Planungskommission zur Stellungnahme zu unterbreiten.
8Empfindlichkeitsstufe ES III. § 14
1Nutzung Gewerbezonen Gw1 / Gw2
a)Zulässig sind mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sowie eine betriebsnotwendige Wohnung.
b)Einkaufszentren, Fachmärkte sowie verkehrsintensive Anlagen im Sinne des kantonalen Richtplans sind nicht zugelassen.
2Baumasse Gw1 Gw2 Fassadenhöhe: max. 9.00 m 7 18.00 m Gesamthöhe, max. 10.50 m7 18.00 m Grünflächenziffer, min. 20% 20%
3Gestaltung
a)Wo die Gewerbezone an eine andere Zone grenzt (ausgenommen Industriezone) oder landschaftlich exponiert liegt, sind Lager-, Abstell- und Umschlagplätze an dieser Seite zu überdecken oder mit einer dichten Randbepflanzung gegen Einsicht abzuschirmen.
b)Dachflächen sind zu nutzen: Die Erstellung von Energiegewinnungsanlagen ist für alle Dachformen zu prüfen, wenn ihre Form und Ausrichtung es erlauben. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, ausgenommen sie dienen der Energiegewinnung.
c)Hochstämmige, in den Boden gepflanzte Bäume werden als 30 m2 Grünfläche angerechnet.
7In Hanglagen können talseits die Fassadenhöhe um 2.50 m und die Gesamthöhe um 4.00m erhöht werden. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 15 von 40
4Gestaltungsplanpflicht "Gärbimatt" Das Pflichtenheft für diesen Gestaltungsplan wird vom Gemeinderat zum Zeitpunkt einer konkreten Planung festgelegt.
5Empfindlichkeitsstufe ES III. § 15
1Nutzung Industriezone In
Die Industriezone dient grundsätzlich der Ansiedlung von Betrieben zur Schaffung von Arbeitsflächen.
a)Zulässig sind alle Formen des Arbeitens (Produktion, Dienstleistung, Gewerbe, Industrie) sowie betriebsnotwendige Wohnungen.
In der Industriezone Moos (südlich der SBB-Gleise) sind zudem folgende Bestimmungen anwendbar:
b)Zugelassen sind neue Betriebe, die bezüglich Flächenbedarf höchstens 150 - 200 m2 Geschossfläche pro Arbeitsplatz benötigen. Die Baubehörde entscheidet innerhalb dieser Spannbreite, unter Berücksichtigung der Betriebs- und Branchenstruktur.
c)Nördlich der Nordringstrasse sind grundsätzlich Betriebe vorzusehen, die eine höhere Arbeitsplatzdichte (< 150 m2 Geschossfläche pro Arbeitsplatz) ausweisen.
d)Ausnahmen von b) und c) können gewährt werden für Betriebe von überregionaler Bedeutung sowie für die Erweiterung / Umnutzung von bestehenden Betrieben.
e)Nicht zugelassen sind
Verkehrsintensive Anlagen gemäss kantonalem Richtplan, Einkaufszentren und Fachmärkte, Neue Betriebe, die vorwiegend Waren und Güter lagern, umschlagen oder verteilen und bei denen die Lager- und Abstellflächen gegenüber der übrigen Betriebsfläche überwiegen.
f) Verkaufs- und Ausstellungsflächen sind nur in Verbindung mit einem produzierenden Betrieb zulässig und müssen im Verhältnis zur realisierten Geschossfläche von untergeordneter Bedeutung sein.
2Baumasse
Fassadenhöhe (entspricht Gesamthöhe) Südlich SBB-Gleise: max. 30 m Übrige Zonen: max. 20 m
Mehrhöhen für besondere betriebsbedingte technische Installationen können bewilligt werden. Bei Attikageschossen gelten die Bestimmungen gemäss § 18 Abs. 3 KBV. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 16 von 40
3 a) Es kann nur im Rahmen von Gestaltungsplänen gebaut oder umgenutzt werden.
b)Nutzungsänderungen (sowie signifikante Intensivierung der bestehenden Nutzung) mit Auswirkungen auf Raum und Umwelt sind ebenfalls gestaltungsplanpflichtig.
c)Für Vorhaben ohne wesentliche Auswirkungen auf Raum und Umwelt kann die Baubehörde nach Konsultation der Bau- und Planungskommission auf die Gestaltungsplanpflicht verzichten.
d)Um eine effiziente Nutzung des Bodens zu gewährleisten, sind folgende Vorschriften anwendbar:
Dachflächen sind zu nutzen. Die Erstellung von Energiegewinnungsanlagen ist für alle Dachformen zu prüfen, wenn ihre Form und Ausrichtung es erlauben. Flachdächer sind extensiv zu begrünen, ausgenommen sie dienen der Energiegewinnung. Parkierung: Grundsätzlich sind Parkplätze unterirdisch, oberirdisch in Parkhäusern oder in die Gebäude integriert anzuordnen. Insbesondere sind bei arbeitsplatzorientierten Betrieben die Angestelltenplätze und bei publikumsorientierten Betrieben die Kundenplätze so zu regeln. Die Baubehörde kann einen kleinen Teil des Parkplatzangebots oberirdisch (auf Boden) zulassen.
4Umgebung
An den Zonenrändern zu Landwirtschafts-, Freihalte- oder Wohnzonen sind Lager-, Abstell- und Umschlagplätze an dieser Seite zu überdecken oder mit einer dichten Randbepflanzung gegen Einsicht abzuschirmen.
5Grundwasserschutz
Innerhalb der Grundwasserschutzzone S3 gelten die diesbezüglichen Restriktionen.
6Empfindlichkeitsstufe
ES IV. § 16
1Sondernutzungszone Reitsport Sn-R Sondernutzungszonen Sn
a)Der rechtskräftige Gestaltungsplan für diese Zone regelt die zulässigen Bauten und Anlagen.
b)Bei Einstellung des Reitsportbetriebes wird das betreffende Gebiet wieder der Landwirtschaftszone zugewiesen. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 17 von 40
2Sondernutzungszone Wald- und Forstwirtschaft Sn-WF
In der Sondernutzungszone Sn-WF gelten die Vorschriften des rechtskräftigen Gestaltungsplans und ausserhalb seines Perimeters jene der Landwirtschaftszone.
3Empfindlichkeitsstufe ES III. § 17
1Nutzung Zone für öffentliche Bauten und Anlagen ÖBA
Die Zone ÖBA ist für öffentliche und öffentlichen Zwecken dienende Bauten und Anlagen bestimmt. Andere Bauten sind unzulässig. Soweit sie bestehen, dürfen sie unterhalten und, analog zu den Bestimmungen gemäss § 34 bis PBG, angemessen erweitert werden.
2Baumasse
Zonen nördlich der Ortsdurchfahrt (Solothurnstrasse / Hauptstrasse / Oltenstrasse): Fassadenhöhe: max. 10.50m Gesamthöhe: max. 15.00m
Zonen südlich der Ortsdurchfahrt (Solothurnstrasse / Hauptstrasse / Oltenstrasse): Fassadenhöhe: max. 13.50m Gesamthöhe: max. 18.00m
3Abtretungspflicht
Die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen wird der Abtretungsplicht i.S. von § 42 PBG unterstellt.
4Beurteilung von Baugesuchen
Sämtliche Bauvorhaben sind der kommunalen Bau- und Planungskommission zur Stellungnahme zu unterbreiten.
5Empfindlichkeitsstufe
ES II. Die im Zonenplan festgelegten lärmvorbelasteten Gebiete werden in die ES III aufgestuft. § 18
1Zweck Freihaltezone Fr Die Freihaltezone hält landschaftlich und siedlungsgestalterisch bedeutende Gebiete vor einer Überbauung frei und sichert die Naherholungsqualität. Einwohnergemeinde Oensingen: Zonenreglement Seite 18 von 40
2Bauten
a)Es sind nur kleine Nebenbauten, wie z.B. Gerätehäuschen, Schuppen, Kleintierställe, öffentlich nutzbare Erholungsanlagen wie z.B. Spielplätze, Familiengärten, Parkanlagen und dergleichen sowie die notwendigen Erschliessungsanlagen zulässig, wenn sie dem vorgesehenen Zweck der Zone dienen und auf den Standort angewiesen sind.
b)Ist die Freihaltezone Teil einer bereits bebauten Parzelle, sind zudem erlaubt: Spielanlagen, Pergolas, Gartenhäuschen, Schwimmbassins und dergleichen.
c)Industriezone: In der Freihaltezone der Industriezone, die von der Grundwasserschutzzone S2 überlagert wird, gilt ein absolutes Bauverbot.
3Zonen entlang von Waldrändern
In den Freihaltezonen entlang der Waldränder ist extensive landwirtschaftliche Nutzung zulässig.
4Empfindlichkeitsstufe
ES III. § 19
1Zweck Flächen entlang Verkehrsanlagen FV Diese Zone bezeichnet Flächen entlang von bestehenden Verkehrsanlagen, welche nicht direkt der Verkehrsführung dienen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.