Zone W3/26 · Obfelden
Zürich · BFS 10 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone W3/26 in Obfelden (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben (Ingenieurbüro gpw, Affoltern a.A.)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Unterlagen 3-fach in Papier; Projektpläne 4-fach
- Aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt Affoltern a.A.)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Obfelden, in denen «W3/26» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Obfelden · S. 3
Zonen
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Empfindlichkeitsstufen (ES) eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
Abkürzung ES (2) 1. Bauzonen Abkürzung ES (2)
–Wohnzone 1-geschossig (3)
–Wohnzone 2-geschossig (3)
–Wohnzone 2-geschossig
–Wohnzone 2-geschossig W1/26 W2E/21 W2/23 W3/26 II II II II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
–Wohnzone 2-geschossig
–Wohnzone 3-geschossig WG2/21 WG3/26 III III Gewerbezonen
–Gewerbezone (empfindlich)
–Gewerbezone GE/3.0 G/5.0 III III Zone für öffentliche Bauten Oe * Erholungszonen
–Erholungszone Freibad
–Erholungszone Hundesport
–Erholungszone Reitsport Ea Eb Ec * 2. Kommunale Freihaltezone F * 3. Reservezone RZ --- * ES gemäss Festlegungen im Zonenplan
3 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO
| 1. Bauzonen | Abkürzung | ES (2) |
|---|---|---|
| Kernzone Weiler (4) Kernzone Dorf (4) Kernzone Zentrum (6) | K1/36 K2/36 K3/36 | III III III |
| Wohnzonen - Wohnzone 1-geschossig (3) - Wohnzone 2-geschossig (3) - Wohnzone 2-geschossig - Wohnzone 2-geschossig | W1/26 W2E/21 W2/23 W3/26 | II II II II |
| Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung - Wohnzone 2-geschossig - Wohnzone 3-geschossig | WG2/21 WG3/26 | III III |
| Gewerbezonen - Gewerbezone (empfindlich) - Gewerbezone | GE/3.0 G/5.0 | III III |
| Zone für öffentliche Bauten | Oe | * |
| Erholungszonen - Erholungszone Freibad - Erholungszone Hundesport - Erholungszone Reitsport | Ea Eb Ec | * |
| 2. Kommunale Freihaltezone | F | * |
| 3. Reservezone | RZ | --- |
| * ES gemäss Festlegungen im Zonenplan |
Tabelle von S. 3 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 9BZO Obfelden · S. 6
Dachform und Neigung
1Die Dachform und -neigung soll mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch in Einklang stehen.
2Auf Gebäuden (Hauptgebäuden) sind nur Satteldächer mit beidseits gleicher Neigung von 35 ° bis 45 ° (4) alter Teilung zulässig. Im unteren Teil des Daches sind Reduktionen der Dachneigung gestattet. In der Kernzone K3/36 sind andere Dachformen zulässig, sofern sie sich gut in das Ortsbild einfügen. (6)
3Für Klein- und Anbauten (2) und für Ökonomiegebäude, deren grösste Höhe 6 m nicht übersteigt, sind auch andere Dachformen und geringere Dachneigungen zulässig. Flachdächer sind in der Kernzone K1/36 (6) verboten. (2)
Dachvorsprünge
4Das Dach ist allseitig vorspringend auszugestalten. In der Kernzone K1/36 haben (6) Dachvorsprünge traufseits mindestens 80 cm und giebelseits mindestens 40 cm zu betragen. Trauf- und Ortgesimse sind möglichst schlank zu gestalten.
Dacheindeckung
5In der Kernzone K1/36 sind die Dächer vorbehältlich von Art. 10 Abs. 5 mit Tonziegeln ortsüblicher Form und Farbe einzudecken. In den Kernzonen K2/36 und K3/36, (6) sowie für Klein- und Anbauten und Oekonomiegebäude aller (6) Kernzonen sind für Steildächer (6) Dacheindeckungen mit ähnlich wirkenden Materialien erlaubt. (4)
Art. 10 (4) Dachaufbauten und
Dachflächenfenster
1Dachaufbauten sind nur als Giebellukarnen oder Schleppgauben zur Belichtung und Belüftung des ersten Dachgeschosses zulässig und müssen sich in Grösse, Lage (2), Form, Material und Farbe gut in die Dachfläche einfügen.
2Dacheinschnitte s …
Art. 23BZO Obfelden · S. 10
Nutzweise
In den Gewerbezonen sind neben den gewerblichen Betrieben der Produktion und der Güterverteilung auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Es sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet. Art. 24 (4) Grundmasse
1Es gelten folgende Grundmasse: GE/3.0 G/5.0
a)Baumassenziffer max. 3 m3 / m2 5 m3 / m2
b)Fassadenhöhe max. 9.5 m 13.5 m Fassadenhöhenzuschlag für Flachdachbauten mit Attikageschoss max. Wird bei Flachdachbauten mit Attikageschoss die Absturzsicherung (Brüstung, Geländer) nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern in der Fassadenflucht angeordnet, darf die Fassadenhöhe um 1 m erhöht werden.
c)Grundabstand innerhalb der Gewerbezone min. 3.5 m 3.5 m
d)Grundabstand gegenüber Wohnzonen min. 10.0 m 10.0 m
d)Grundabstand gegenüber
Art. 24.1 Bepflanzungen
Pro 5 oberirdische Parkplätze ist ein Hochstammbaum zu pflanzen.
3.1.4 Zone für öffentliche Bauten Art. 25 (2) Bauweise
1Es gelten die kantonalen Bauvorschriften.
2Gebäude haben gegenüber den privaten Nachbargrundstücken den Grenzabstand (Grundabstand inkl. allfälliger Mehrhöhen- und Mehrlängenzuschläge) der betreffenden Bauzone einzuhalten. Gegenüber Nichtbauzonen gilt ein Grenzabstand von mindestens 5 m.
10 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO
3.1.5 Erholungszone Art. 25.1 Nutzweise
1In der Erholungszone Ea Freibad sind Bauten und Anlagen für den Betrieb und Unterhalt des Freibades sowie den Restaurationsbetrieb zulässig. Bei der Erstellung und Änderung von Bauten und Anlagen in Gefahrengebieten ist das Pers …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grünflächenziffer | ≥ 40 % | Art. 19, S. 6 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 19, S. 6 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10.5 m | Art. 19, S. 6 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 19, S. 6 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 19, S. 6 | 0.95 |
| Dachneigung | ≥ 18 ° | Art. 22, S. 6 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Obfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.