Zone W1/26 · Obfelden

Zürich · BFS 10 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone W1/26 in Obfelden (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 24 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben (Ingenieurbüro gpw, Affoltern a.A.)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen 3-fach in Papier; Projektpläne 4-fach
  • Aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt Affoltern a.A.)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Obfelden, in denen «W1/26» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Obfelden · S. 3

Zonen

Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Empfindlichkeitsstufen (ES) eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:

Abkürzung ES (2) 1. Bauzonen Abkürzung ES (2)

–Wohnzone 1-geschossig (3)

–Wohnzone 2-geschossig (3)

–Wohnzone 2-geschossig

–Wohnzone 2-geschossig W1/26 W2E/21 W2/23 W3/26 II II II II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung

–Wohnzone 2-geschossig

–Wohnzone 3-geschossig WG2/21 WG3/26 III III Gewerbezonen

–Gewerbezone (empfindlich)

–Gewerbezone GE/3.0 G/5.0 III III Zone für öffentliche Bauten Oe * Erholungszonen

–Erholungszone Freibad

–Erholungszone Hundesport

–Erholungszone Reitsport Ea Eb Ec * 2. Kommunale Freihaltezone F * 3. Reservezone RZ --- * ES gemäss Festlegungen im Zonenplan

3 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO

1. BauzonenAbkürzungES (2)
Kernzone Weiler (4) Kernzone Dorf (4) Kernzone Zentrum (6)K1/36 K2/36 K3/36III III III
Wohnzonen - Wohnzone 1-geschossig (3) - Wohnzone 2-geschossig (3) - Wohnzone 2-geschossig - Wohnzone 2-geschossigW1/26 W2E/21 W2/23 W3/26II II II II
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung - Wohnzone 2-geschossig - Wohnzone 3-geschossigWG2/21 WG3/26III III
Gewerbezonen - Gewerbezone (empfindlich) - GewerbezoneGE/3.0 G/5.0III III
Zone für öffentliche BautenOe*
Erholungszonen - Erholungszone Freibad - Erholungszone Hundesport - Erholungszone ReitsportEa Eb Ec*
2. Kommunale FreihaltezoneF*
3. ReservezoneRZ---
* ES gemäss Festlegungen im Zonenplan

Tabelle von S. 3 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 9BZO Obfelden · S. 6

Dachform und Neigung

1Die Dachform und -neigung soll mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch in Einklang stehen.

2Auf Gebäuden (Hauptgebäuden) sind nur Satteldächer mit beidseits gleicher Neigung von 35 ° bis 45 ° (4) alter Teilung zulässig. Im unteren Teil des Daches sind Reduktionen der Dachneigung gestattet. In der Kernzone K3/36 sind andere Dachformen zulässig, sofern sie sich gut in das Ortsbild einfügen. (6)

3Für Klein- und Anbauten (2) und für Ökonomiegebäude, deren grösste Höhe 6 m nicht übersteigt, sind auch andere Dachformen und geringere Dachneigungen zulässig. Flachdächer sind in der Kernzone K1/36 (6) verboten. (2)

Dachvorsprünge

4Das Dach ist allseitig vorspringend auszugestalten. In der Kernzone K1/36 haben (6) Dachvorsprünge traufseits mindestens 80 cm und giebelseits mindestens 40 cm zu betragen. Trauf- und Ortgesimse sind möglichst schlank zu gestalten.

Dacheindeckung

5In der Kernzone K1/36 sind die Dächer vorbehältlich von Art. 10 Abs. 5 mit Tonziegeln ortsüblicher Form und Farbe einzudecken. In den Kernzonen K2/36 und K3/36, (6) sowie für Klein- und Anbauten und Oekonomiegebäude aller (6) Kernzonen sind für Steildächer (6) Dacheindeckungen mit ähnlich wirkenden Materialien erlaubt. (4)

Art. 10 (4) Dachaufbauten und

Dachflächenfenster

1Dachaufbauten sind nur als Giebellukarnen oder Schleppgauben zur Belichtung und Belüftung des ersten Dachgeschosses zulässig und müssen sich in Grösse, Lage (2), Form, Material und Farbe gut in die Dachfläche einfügen.

2Dacheinschnitte s …

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Art. 31BZO Obfelden · S. 14

Mehrlängenzuschlag

1In den Wohnzonen sind bei Fassaden von mehr als 16 m Länge die betreffenden Grundabstände um ¼ der Mehrlänge, jedoch höchstens um 6 m heraufzusetzen. Diese Regelung gilt nicht für dauernd gewerblich genutzte Erd- und Untergeschosse in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung.

2Bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages sind Klein- und Anbauten zu berücksichtigen.

3In den Wohnzonen ist bei einem Gebäudeabstand von weniger als 5 m ein Mehrlängenzuschlag zu berechnen. Die entsprechenden Grundabstände erhöhen sich um ¼ der um 16 m reduzierten Summe der beiden massgebenden Fassadenlängen. (Berechnungsbeispiel im Anhang). (4)

4Bauten und Anlagen, deren grösste Höhe nicht mehr als 2.50 m beträgt und die eine Bodenfläche von höchstens 6 m2 beanspruchen, sind bei der Berechnung des Mehrlängenzuschlages nicht zu berücksichtigen. (2)

Art. 32 (4) Maximale

Gebäudelänge

In den Wohnzone W1/26 und W2E/21 sind bei einem Gebäudeabstand von weniger als 5 m die massgebenden Fassadenlängen zusammenzuzählen.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 40 %Art. 19, S. 60.95
Vollgeschosse≤ 1 VollgeschosseArt. 19, S. 60.95
Gebäudehöhe≤ 4.8 mArt. 19, S. 60.90
Gebäudelänge≤ 24 mArt. 19, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 19, S. 60.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 19, S. 60.95

Extrahiert aus der BZO Obfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W1/26

Was gilt in der Zone W1/26 in Obfelden?
Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.8 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 24 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Obfelden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone W1/26 sein?
Laut BZO Obfelden: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 4.8 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W1/26 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Obfelden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Obfelden?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Obfelden ein?
Baugesuche in Obfelden laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden. Ablauf nach der Einreichung →

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