Zone K2/36 · Obfelden
Zürich · BFS 10 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone K2/36 in Obfelden (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben (Ingenieurbüro gpw, Affoltern a.A.)
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Unterlagen 3-fach in Papier; Projektpläne 4-fach
- Aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt Affoltern a.A.)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier oder elektronisch
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Obfelden, in denen «K2/36» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Obfelden · S. 3
Zonen
Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen und Empfindlichkeitsstufen (ES) eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist:
Abkürzung ES (2) 1. Bauzonen Abkürzung ES (2)
–Wohnzone 1-geschossig (3)
–Wohnzone 2-geschossig (3)
–Wohnzone 2-geschossig
–Wohnzone 2-geschossig W1/26 W2E/21 W2/23 W3/26 II II II II Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung
–Wohnzone 2-geschossig
–Wohnzone 3-geschossig WG2/21 WG3/26 III III Gewerbezonen
–Gewerbezone (empfindlich)
–Gewerbezone GE/3.0 G/5.0 III III Zone für öffentliche Bauten Oe * Erholungszonen
–Erholungszone Freibad
–Erholungszone Hundesport
–Erholungszone Reitsport Ea Eb Ec * 2. Kommunale Freihaltezone F * 3. Reservezone RZ --- * ES gemäss Festlegungen im Zonenplan
3 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO
| 1. Bauzonen | Abkürzung | ES (2) |
|---|---|---|
| Kernzone Weiler (4) Kernzone Dorf (4) Kernzone Zentrum (6) | K1/36 K2/36 K3/36 | III III III |
| Wohnzonen - Wohnzone 1-geschossig (3) - Wohnzone 2-geschossig (3) - Wohnzone 2-geschossig - Wohnzone 2-geschossig | W1/26 W2E/21 W2/23 W3/26 | II II II II |
| Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung - Wohnzone 2-geschossig - Wohnzone 3-geschossig | WG2/21 WG3/26 | III III |
| Gewerbezonen - Gewerbezone (empfindlich) - Gewerbezone | GE/3.0 G/5.0 | III III |
| Zone für öffentliche Bauten | Oe | * |
| Erholungszonen - Erholungszone Freibad - Erholungszone Hundesport - Erholungszone Reitsport | Ea Eb Ec | * |
| 2. Kommunale Freihaltezone | F | * |
| 3. Reservezone | RZ | --- |
| * ES gemäss Festlegungen im Zonenplan |
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Art. 4BZO Obfelden · S. 4
Grundsätze
1Die Kernzone K1/36 umfasst schutzwürdige Ortsteile von Bickwil, Unterlunnern und Wolsen mit zusammenhängender schutzwürdiger Bausubstanz, die in ihrer Eigenart zu erhalten sind.
2Die Kernzone K2/36 umfasst schutzwürdige Ortsteile von Bickwil, Chilenfeld, Unter- und Oberlunnern, Toussen und Wolsen, deren Eigenarten zu berücksichtigen sind.
3(6) Die Kernzone K3/36 umfasst den schutzwürdigen Ortsteil Toussen, der in seiner Eigenart zu ergänzen und zu einem Ortszentrum zu verdichten ist. Ausser dem Wohnen dient sie der Ansiedlung von Handels- und Dienstleistungsbetrieben, Verwaltungen sowie mässig störenden Gewerbebetrieben.
Art. 5 (4) Um- und Ersatzbau
1Die bestehenden Gebäude dürfen unter Beibehaltung des bisherigen Gebäudeprofils (Lage, Grundriss, kubische Form und Fassadengestaltung) erneuert, umgebaut oder ersetzt werden. Verbesserungen und geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im öffentlichen Interesse, im Interesse der Wohnhygiene oder des Ortsbildschutzes liegt.
2In den Kernzonen K2/36 und K3/36 (6) sind Erweiterungsbauten Anbauten an bestehende Gebäude im Rahmen der Bestimmungen für Neubauten gestattet, wenn diese sich gut ins Ortsbild einfügen und das Erscheinungsbild des Gebäudes (Hauptgebäudes) nicht nachteilig beeinflusst wird. (3)
3Über die Kernzonenvorschriften hinausgehende Einschränkungen bei unter Schutz gestellten Gebäuden bleiben vorbehalten. (3)
4 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO Art. 6 (4) Grundmasse für
Neubauten
1 Für Neub …
Art. 7BZO Obfelden · S. 5
Abbrüche
Der Abbruch von Gebäuden oder Gebäudeteilen ist bewilligungspflichtig. Er darf nur bewilligt werden, wenn die Baulücke das Ortsbild nicht beeinträchtigt oder wenn die Erstellung der Ersatzbaute gesichert ist.
Art. 8 (4)Stellung und Form der
Bauten
1In der Kernzone K1/36 haben sich Neubauten sowie Umbauten, durch ihre Ausmasse, Form und Gestaltung (2) so in die herkömmliche charakteristische Bausubstanz einzuordnen, dass deren Eigenart erhalten bleibt.
2In den Kernzonen K2/36 und K3/36 (6) müssen Neubauten den bestehenden Charakter des Ortbildes berücksichtigen.
3Die Hauptfirstrichtung auf Neubauten ist so zu wählen, dass eine gute Einfügung der Bauten in den Altbestand erreicht wird.
4Das Bauen bis auf 2.50 m an die Strassengrenzen und Plätze ist gestattet, wenn eine gute Eingliederung in das Ortsbild erreicht, die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt und der notwendige Ausbau einer Strasse nicht verhindert wird. Vorbehalten bleiben kantonale Auflagen an Staatsstrassen.
5 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO
| K1/36 und K2/36 | K3/36 (6) | ||
|---|---|---|---|
| a) Vollgeschosse | max. | 2 | 3 |
| b) anrechenbare Dachge- schosse bei erreichter Vollgeschosszahl | max. | 2 | 1 |
| c) anrechenbaresUntergeschoss | max. | 1 | 1 |
| d) Fassadenhöhe | max. | 7.5 m | 10.5 m |
| e) Grundabstände | |||
| - grosser Grundabstand | mind. | 8.0 m | 8.0 m |
| - kleiner Grundabstand | mind. | 4.0 m | 4.0 m |
| f) Überbauungsziffer (2) | |||
| - Gebäude (Hauptgebäude) | max. | 36 % (6) | 36 % |
| - Klein- und Anbauten | max. | 10 % | 10 % |
| - pro Grundstück 1 Gartenhaus oder 1 Schopf gemäss § 18 Abs. 1 BBV II | + | + | |
| - verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installation, so- weit sie dem Energiesparen dienen (zusätzlich) (6) | +7 % | +7 % |
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Art. 9BZO Obfelden · S. 6
Dachform und Neigung
1Die Dachform und -neigung soll mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch in Einklang stehen.
2Auf Gebäuden (Hauptgebäuden) sind nur Satteldächer mit beidseits gleicher Neigung von 35 ° bis 45 ° (4) alter Teilung zulässig. Im unteren Teil des Daches sind Reduktionen der Dachneigung gestattet. In der Kernzone K3/36 sind andere Dachformen zulässig, sofern sie sich gut in das Ortsbild einfügen. (6)
3Für Klein- und Anbauten (2) und für Ökonomiegebäude, deren grösste Höhe 6 m nicht übersteigt, sind auch andere Dachformen und geringere Dachneigungen zulässig. Flachdächer sind in der Kernzone K1/36 (6) verboten. (2)
Dachvorsprünge
4Das Dach ist allseitig vorspringend auszugestalten. In der Kernzone K1/36 haben (6) Dachvorsprünge traufseits mindestens 80 cm und giebelseits mindestens 40 cm zu betragen. Trauf- und Ortgesimse sind möglichst schlank zu gestalten.
Dacheindeckung
5In der Kernzone K1/36 sind die Dächer vorbehältlich von Art. 10 Abs. 5 mit Tonziegeln ortsüblicher Form und Farbe einzudecken. In den Kernzonen K2/36 und K3/36, (6) sowie für Klein- und Anbauten und Oekonomiegebäude aller (6) Kernzonen sind für Steildächer (6) Dacheindeckungen mit ähnlich wirkenden Materialien erlaubt. (4)
Art. 10 (4) Dachaufbauten und
Dachflächenfenster
1Dachaufbauten sind nur als Giebellukarnen oder Schleppgauben zur Belichtung und Belüftung des ersten Dachgeschosses zulässig und müssen sich in Grösse, Lage (2), Form, Material und Farbe gut in die Dachfläche einfügen.
2Dacheinschnitte s …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 6, S. 4 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7.5 m | Art. 6, S. 4 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. 6, S. 4 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 6, S. 4 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Obfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.