Zone WG2/26 · Obfelden

Zürich · BFS 10 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Die Zone WG2/26 in Obfelden (Zürich) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Aktueller Katasterplan mit eingezeichnetem Bauvorhaben (Ingenieurbüro gpw, Affoltern a.A.)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Unterlagen 3-fach in Papier; Projektpläne 4-fach
  • Aktueller Grundbuchauszug (Grundbuchamt Affoltern a.A.)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grünflächenziffer≥ 30 %Art. 19, S. 60.95
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 19, S. 60.95
Gebäudehöhe≤ 8.1 mArt. 19, S. 60.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 19, S. 60.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 19, S. 60.95

Extrahiert aus der BZO Obfelden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG2/26

Was gilt in der Zone WG2/26 in Obfelden?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Obfelden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG2/26 sein?
Laut BZO Obfelden: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8.1 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG2/26 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Obfelden. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Obfelden?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Obfelden ein?
Baugesuche in Obfelden laufen über Papier oder elektronisch. Zuständig ist Hochbau, Dorfstrasse 66, 8912 Obfelden. Ablauf nach der Einreichung →

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