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Obfelden

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Masse in Obfelden

Dachneigung in Obfelden

Die Dachneigung ist in Obfelden in 3 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 18 ° bis 45 °. Rechtsgrundlage ist meist Art. 9 der Bau- und Zonenordnung.

Die Dachneigung ist der Winkel der Dachfläche gegenüber der Horizontalen. Das Reglement gibt eine Mindest- oder Höchstneigung oder einen Bereich vor.

ZoneDachneigungFundstelle
W2≥ 35 °Art. 9, S. 6
W2≤ 45 °Art. 9, S. 6
W2/23≥ 18 °Art. 22, S. 6
W3/26≥ 18 °Art. 22, S. 6

Extrahiert aus der BZO Obfelden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 9 im Wortlaut, Seite 6

Art. 9 Dachform und Neigung 1 Die Dachform und -neigung soll mit derjenigen der benachbarten Altbauten harmonisch in Einklang stehen. 2 Auf Gebäuden (Hauptgebäuden) sind nur Satteldächer mit beidseits gleicher Neigung von 35 ° bis 45 ° (4) alter Teilung zulässig. Im unteren Teil des Daches sind Reduktionen der Dachneigung gestattet. In der Kernzone K3/36 sind andere Dachformen zulässig, sofern sie sich gut in das Ortsbild einfügen. (6) 3 Für Klein- und Anbauten (2) und für Ökonomiegebäude, deren grösste Höhe 6 m nicht übersteigt, sind auch andere Dachformen und geringere Dachneigungen zulässig. Flachdächer sind in der Kernzone K1/36 (6) verboten. (2) Dachvorsprünge 4 Das Dach ist allseitig vorspringend auszugestalten. In der Kernzone K1/36 haben (6) Dachvorsprünge traufseits mindestens 80 cm und giebelseits mindestens 40 cm zu betragen. Trauf- und Ortgesimse sind möglichst schlank zu gestalten. Dacheindeckung 5 In der Kernzone K1/36 sind die Dächer vorbehältlich von Art. 10 Abs. 5 mit Tonziegeln ortsüblicher Form und Farbe einzudecken. In den Kernzonen K2/36 und K3/36, (6) sowie für Klein- und Anbauten und Oekonomiegebäude aller (6) Kernzonen sind für Steildächer (6) Dacheindeckungen mit ähnlich wirkenden Materialien erlaubt. (4) Art. 10 (4) Dachaufbauten und Dachflächenfenster 1 Dachaufbauten sind nur als Giebellukarnen oder Schleppgauben zur Belichtung und Belüftung des ersten Dachgeschosses zulässig und müssen sich in Grösse, Lage (2), Form, Material und Farbe gut in die Dachfläche einfügen. 2 Dacheinschnitte sind nur in den Kernzonen K2/36 und K3/36 (6) und im ersten Dachgeschoss zulässig. Die Dachfläche vor dem Einschnitt ist in einer Breite von mindestens 1.0 m durchlaufend auszubilden. 3 Dachaufbauten und -einschnitte müssen sich gut in die Dachfläche einfügen und dürfen gesamthaft nicht länger als ein Drittel der massgeblichen Fassadenlänge sein. Dachflächenfenster und Solaranlagen 4 Einzelne Dachflächenfenster können bewilligt werden, wenn sie sich in Material und Farbe unauffällig in die Dachfläche einzupassen. Sie dürfen das Ortsbild und die Dachlandschaft nicht beeinträchtigen. Die Glasfläche darf pro Fenster 0.70 m2 in hochrechteckiger Form nicht übersteigen. 5 Solaranlagen sind zulässig, wenn sie sich genügend in die Baute und deren Umgebung einfügen. Bei grossflächigen, gestalterisch sorgfältig ausgebildeten Solaranlagen dürfen anstelle eines Solarmoduls auch einzelne grössere Dachflächenfenster eingefügt werden. Sie sind unauffällig und flächenbündig in die Solaranlage zu integrieren. 6 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO Art. 11 (4) Fassaden 1 Bei der Gliederung, Aufteilung, Material- und Farbwahl von Fassaden sind die Kernzonengrundsätze nach Art. 4 zu beachten. 2 Einzelne Bauelemente in neuzeitlicher Architektur werden nur be- willigt, wenn dadurch das Gebäude (Hauptgebäude) nicht beein- trächtigt wird. 3 Aus Gründen des Ortsbildschutzes können Auflagen hinsichtlich Ma- terial und Farbe der Türen, Tore, Fensterläden und Balkongeländer verfügt werden. 4 Balkone müssen sich in Grösse, Lage, Form, Material und Farbe gut in die Fassade einfügen. 5 Eingezogene Loggias sind bei guter Gestaltung bei Ersatz-, Um- und Neubauten zulässig. Art. 12 (4) Fenster 1 Fenster sind in der Fassade zurückzusetzen. 2 In der Kernzone K1/36 haben Fenster in der Regel die Form eines ste- henden Rechteckes mit Gewänden, Fenstersprossen und Fensterläden aufzuweisen. Die Gewände müssen aus Holz, Stein oder Kunststein bestehen. Ähnlich wirkende Materialien sind zulässig. Fensterladen- Attrappen wie Lamellenstoren, Rollläden oder Markisen sind unzulässig. 3 In den Kernzonen K2/36 und K3/36 (6) können aus Gründen des Er- haltes des Ortsbildes Fenster in der Form eines stehenden Rechteckes, Fensterläden und Fenstersprossen sowie Fenstergewände verlangt werden. Wenn Fensterläden verlangt werden, dürfen diese nicht als Attrappen ausgeführt werden und es sind an diesen Fenstern keine Lamellenstoren, Rollläden oder Markisen zulässig. Schaufenster 4 In der Kernzone K1/36 sind Schaufenster in angemessener Breite mit markanten Gliedern zu unterteilen. Art. 13 (6) Zeitgenössische Architektur In der Kernzone K3/36 können bei Projekten mit zeitgenössischer Ar- chitektur, welche im Sinne von § 71 PBG als besonders gut beurteilt werden und das Ortsbild qualitätsvoll weiterentwickeln, Abweichun- gen von den Gestaltungsbestimmungen Art. 8 bis 12 zugelassen werden. Der Gemeinderat kann die Einholung eines Fachgutachtens zur Gestaltung der Bauten und Anlagen verlangen. Art. 14 (6) Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie aufgehoben Art. 15 (6) Höhenlage In der Kernzone K3/36 ist das unterste Vollgeschoss entlang von Stras- sen und Wegen höhenmässig auf das Strassen- bzw. Trottoirniveau auszurichten. Art. 16 (4) Umgebungsgestaltung 1 Die Umgebung ist gut dem umliegenden Gelände anzupassen. Zur guten Einordnung ins Ortsbild kann verlangt werden, dass höhere Böschungen und Stützbauwerke mit Abstufungen erstellt, naturnah gestaltet und begrünt werden. 7 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO 2 In der Kernzone K1/36 sind Baum- und Vorgärten sowie markante Einzelbäume möglichst zu erhalten. 3 In der Kernzone K1/36 kann verlangt werden, dass interne Wege und Plätze eingekiest, gepflästert oder mit einer Oberflächenbehandlung versehen werden, wenn der Charakter einer Überbauung dies erfordert. 4 Wo es die Verhältnisse zulassen, ist ein angemessener Anteil der Umgebungsfläche mit Bäumen, Sträuchern oder als Grünfläche zu gestalten und zu erhalten. 5 Aussenbeleuchtungen müssen dem Ortsbild angepasst werden. (2) Zur Verminderung der Lichtverschmutzung sind für neue Aussen- leuchten Modelle zu wählen, die das Licht nur nach unten abstrahlen. (6) Art. 17 (4) Reklameanlagen In den Kernzonen K1/36 und K2/36 (6) sind betriebsbezogene Rekla- meanlagen unaufdringlich zu gestalten. Fremdreklamen sind in allen Kernzonen (6) nicht zulässig. Art. 18 (4) Nutzweise Mässig störende Betriebe sind zulässig. 3.1.2 Wohnzonen Art. 19 (4) Grundmasse 1 Es gelten folgende Grundmasse: W1/ 26 W2E/ 21 W2/ 23 WG2/ 26 W3/ 26 WG3/ 26 a) Überbauungsziffer max. % - Gebäude (Hauptgebäude) 26 (6) 21 (6) 23 (6) 21 (6) 26 (6) 26 (6) - bei Gebäuden mit 1 Vollgeschoss 26 (6) 26 (6) 26 (6) - Klein- und Anbauten +10 +10 +10 +10 +10 +10 - Gewerbe (Art. 21) +5 +5 - Flachdachbauten +5 - verglaste Balkone, Veran- den und andere Vorbauten, ohne heiztechnische Instal- lation, soweit sie dem Ener- giesparen dienen (zusätzlich) (6) +7 +7 +7 +7 +7 +7 - pro Grundstück 1 Garten- haus oder 1 Schopf gemäss § 18 Abs. 1 BBV II + + + + + + b) Grünflächenziffer min.** 40 % 40 % 40 % 30 %* 40 % 30 %* c) Vollgeschosse max. 1 2 2 2 3 3 - bei Gebäuden mit 1 Vollgeschoss - verglaste Balkone, Veran- den und andere Vorbauten, ohne heiztechnische Instal- lation, soweit sie dem Ener- giesparen dienen (zusätzlich) (6) - pro Grundstück 1 Garten- haus oder 1 Schopf gemäss § 18 Abs. 1 BBV II 8 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO W1/ 26 W2E/ 21 W2/ 23 WG2/ 26 W3/ 26 WG3/ 26 d) Dachgeschosse bei erreich- ter Vollgeschosszahl max. 1 1 2 2 2 2 e) Untergeschoss bei erreich- ter Vollgeschosszahl max. 1 1 1 1 1 1 f) Fassadenhöhe max. m 4.8 7.5 8.1 8.1 10.5 10.5 Fassadenhöhenzuschlag für Flachdachbauten mit Attikageschoss Wird bei Flachdachbauten mit Attika- geschoss die Absturzsicherung (Brüs- tung, Geländer) nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, sondern in der Fassadenflucht angeordnet, darf die Fassadenhöhe um 1 m erhöht werden. g) Gesamtlänge Haupt- gebäude max. m 24 24 - Gesamtlänge inkl. Klein- und Anbauten max. m 36 36 h) Grundabstände - Kleiner Grundabstand mind. m 4 4 5 5 6 6 - Grosser Grundabstand mind. m 8 8 10 10 12 12 d) Dachgeschosse bei erreich- ter Vollgeschosszahl max. e) Untergeschoss bei erreich- ter Vollgeschosszahl max. Fassadenhöhenzuschlag für Flachdachbauten mit Attikageschoss g) Gesamtlänge Haupt- gebäude max. m - Gesamtlänge inkl. Klein- und Anbauten max. m - Kleiner Grundabstand mind. m - Grosser Grundabstand mind. m 8 8 10 10 12 12 * Die Grünflächenziffer kann um das Mass des Gewerbeanteils reduziert werden. In jedem Fall hat sie jedoch mindestens 10% zu betragen. ** Spiel- und Ruheflächen können Teil der Grünfläche sein. Art. 20 (2) Gewerbenutzung 1 In den Zonen W1/26, W2E/21, W2/23 und W3/26 ist nicht stören- des Gewerbe gestattet. 2 In den Zonen WG2/21 und WG3/26 ist auch mässig störendes Ge- werbe gestattet. 3 Die Gewerbenutzung ist in den Zonen W1/26 und W2E/21 auf die Hälfte und in den Zonen W2/23 und W3/26 auf zwei Drittel der erstell- ten massgeblichen Geschossfläche gemäss Art. 41.3 beschränkt. (2) Art. 21 (2) Gewerbe-Erleichterung WG2/21 und WG3/26 1 In den Zonen WG2/21 und WG3/26 wird die Überbauungsziffer um maximal 5 % erhöht, sofern mindestens ¼ der erstellten massgeblichen Geschossfläche gemäss Art. 41.3 dauernd gewerblich genutzt wird. 2 Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss mit einer maximalen Fassadenhöhe von 4.0 m beträgt der Grenzabstand 3.50 m. 9 Gemeinde Obfelden Bau- und Zonenordnung BZO Art. 22 (4) Dachform und gestaltung 1 Auf Gebäuden (Hauptgebäuden) sind Flachdächer und Schrägdächer mit einer Neigung von mindestens 18 ° alter Teilung zulässig. 2 Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind im Ausmass von zusammen höchstens der Hälfte der massgeblichen Fassadenlänge gestattet. Dachaufbauten sind als Giebellukarnen oder Schleppgauben aus- zubilden. 3.1.3 Gewerbezone

Häufige Fragen

Wie gross ist die Dachneigung in Obfelden?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 18 ° bis 45 °, festgelegt in 3 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Dachneigung in der Bauordnung Obfelden?

Meist in Art. 9 der Bau- und Zonenordnung Obfelden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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