Zone Z · Oberwil (BL)

Basel-Landschaft · BFS 2771 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen

Die Zone Z in Oberwil (BL) (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (2-fach)
  • Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
  • Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
  • Angaben zu den Zonenvorschriften
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Oberwil (BL), in denen «Z» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 5.13BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 13

5.13. Gebäudelänge Zur Nutzungsziffer zählende Bauten oder Bauteile dürfen ein aus der maximal zulässigen Gebäudelänge (Art. 4.1 - 4.4) gebildetes Quadrat nicht überschreiten. 13 Für Bauten und Bauteile, welche nicht zur Nutzungsziffer gerechnet werden, gilt keine Längenbeschränkung. Sie zählen auch nicht zur Gebäudelänge, wenn sie als Anbauten erstellt werden.

In der Zone W2a muss der Gebäudeabstand gemäss § 91 Abs. 1 RBG eingehalten werden, wenn eines der Gebäude eine Gebäudelänge von mehr als 9.0 m aufweist.1 In der Zone W2b muss der Gebäudeabstand gemäss § 91 Abs. 1 RBG eingehalten werden, wenn eines der Gebäude eine Gebäudelänge von mehr als 12.5 m aufweist.1

Zwischen Gebäuden dürfen nur nutzungsfreie Bauten und Bauteile erstellt werden, deren Gebäudehöhe 3.0 m nicht übersteigen.1 Kommentar: Durch diese Definition der Gebäudelänge können auch abgewinkelte Baukörper erfasst werden.

Dadurch, dass nicht zur Nutzungsziffer zählende Nebenbauten auch nicht zur Gebäudelänge zählen, ergibt sich eine zusätzliche Verdichtungsmöglichkeit. BEISPIEL 2 BEISPIEL 1 maximal zulässige Gebäudelänge maximal zulässige Gebäudelänge A B A B maximal zulässige maximal zulässige Gebäudelänge Gebäudelänge A= Baukörper, welcher zur Nutzungsziffer zählt B= Baukörper, welcher nicht zur Nutzungsziffer zählt

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Art. 5.3BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 10

5.3. Nutzungsfreie Bauten und Bauteile Folgende Bauten und Bauteile werden nicht zur bebauten Fläche oder Nutzfläche gezählt:  unbeheizte Windfänge für Hauseingänge bei bestehenden Gebäuden, vor der isolierten Gebäudehülle bis zu max. 4 m2 bei Einfamilienhäusern und direkt von aussen zugänglichen Wohnungen und Maisonnettes, bis zu max. 10 m2 bei Mehrfamilienhäusern;  Aussenisolationen von bestehenden Gebäuden;  unbeheizte, ganz oder weitgehend mit Isolier- oder Wärmeschutzglas verglaste Zwischenklima-Räume (z.B. Wintergärten, Veranden und Balkone) bei bestehenden und neuen Gebäuden mit max. 15 m2 je Wohnung bzw. Einfamilienhaus;  Nebenbauten wie Garagen, Velounterstände, Schöpfe, überdeckte Sitzplätze und dergleichen bis max. 7% der massgebenden Parzellenfläche;  unterirdische oder in den Hang gebaute Nebenbauten, die wenig in Erscheinung treten. Kommentar: siehe auch Art. 5.13 „Gebäudelänge“. 10

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Art. 5.4BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 11

5.4. Nutzungsumlagerung Für Nutzungsumlagerungen kann der Gemeinderat ausnahmsweise Abweichungen von den maximal zulässigen Bebauungsziffern gestatten.

Nutzungsumlagerungen sind z.B. in folgenden Fällen möglich:  bei der Nachverdichtung weitgehend bebauter Quartiere;  für Bauten, die dem Lärmschutz dienen;  für ungenutzte resp. nicht nutzbare Dachgeschossflächen.

Für ungenutzte resp. nicht nutzbare Dachgeschossflächen ist ein Nutzflächenzuschlag von 50% der durch die zulässige Vollgeschosszahl dividierten Gesamtnutzfläche zulässig.

Voraussetzung für die Nutzungsumlagerung sind wohnhygienisch und ästhetisch befriedigende Projekte.

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Art. 6.7BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 17

6.7. Aufbauten bei Flachdächern Die Höhe der Aufbauten darf, gemessen ab Oberkante Decke bis Oberkante Dachkonstruktion des Aufbaues, maximal 3.0 m betragen.

Die geschlossenen Bauteile der Aufbauten müssen um das Mass ihrer Höhe hinter der Fassadenflucht liegen. Bei massiven Brüstungen wird die Höhe ab Oberkante Brüstung gemessen. Eine solche Brüstung darf jedoch im Maximum 1.0 m hoch sein.

Treppenhäuser, Liftaufbauten, durchbrochene Dachvorsprünge (Raster) und Dachvorsprünge bis 1.0 m, einzelne Stützen etc. sind von dieser Regelung ausgenommen.

Die Gesamtfläche der Aufbauten darf nicht mehr als 50% der darunter liegenden Vollgeschossfläche ausmachen. Kommentar:  Die Gesamtfläche der Aufbauten darf nicht mehr als 50% der darunter liegenden (zur ordentlichen Nutzfläche zählenden) Vollgeschossfläche betragen.  Die (Be-)Nutzung von Flachdächern auf Attikageschossen und Flachdachgebäuden ist nicht gestattet.

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Art. 7.2BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 18

7.2. Terrain-Einschnitte am Haus Zur Erschliessung des ersten Untergeschosses (Sockelgeschoss, Keller) ist für Haus- und Kellereingänge ein Terrain-Einschnitt mit einer Kronenbreite von max. 2.5 m zulässig, für Garagen-Einfahrten ein solcher von max. 7.0 m.

Das Aneinanderreihen von Abgrabungen für Haus- und Kellereingänge sowie für GaragenEinfahrten ist nicht zulässig. Kommentar: 2.50m

Die hier erwähnten Terrain-Einschnitte am Haus zählen nicht zur Länge „Abgrabung am Sockelgeschoss“ gemäss Art. 5.8.

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Geschossflächenziffer (GFZ)≤ 100 %Art. 21, S. 310.60

Extrahiert aus der BZO Oberwil (BL) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Z

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Oberwil (BL)?
6 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular / Kerndatenblatt, Angaben zu den Zonenvorschriften, Situationsplan (2-fach). Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Oberwil (BL) ein?
Baugesuche in Oberwil (BL) laufen über E-Baugesuch BL (Bauinspektorat). Zuständig ist Abteilung Bauten und Planung, Hauptstrasse 24, 4104 Oberwil. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone Z in der BZO Oberwil (BL)?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Oberwil (BL) erwähnen die Zone Z namentlich, darunter Art. 5.13, Art. 5.3, Art. 5.4. BZO Oberwil (BL) lesen →

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