Art. 5.13 · 5.13. Gebäudelänge
BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 13 · Original-PDF
Zur Nutzungsziffer zählende Bauten oder Bauteile dürfen ein aus der maximal zulässigen Gebäudelänge (Art. 4.1 - 4.4) gebildetes Quadrat nicht überschreiten. 13 Für Bauten und Bauteile, welche nicht zur Nutzungsziffer gerechnet werden, gilt keine Längenbeschränkung. Sie zählen auch nicht zur Gebäudelänge, wenn sie als Anbauten erstellt werden.
In der Zone W2a muss der Gebäudeabstand gemäss § 91 Abs. 1 RBG eingehalten werden, wenn eines der Gebäude eine Gebäudelänge von mehr als 9.0 m aufweist.1 In der Zone W2b muss der Gebäudeabstand gemäss § 91 Abs. 1 RBG eingehalten werden, wenn eines der Gebäude eine Gebäudelänge von mehr als 12.5 m aufweist.1
Zwischen Gebäuden dürfen nur nutzungsfreie Bauten und Bauteile erstellt werden, deren Gebäudehöhe 3.0 m nicht übersteigen.1 Kommentar: Durch diese Definition der Gebäudelänge können auch abgewinkelte Baukörper erfasst werden.
Dadurch, dass nicht zur Nutzungsziffer zählende Nebenbauten auch nicht zur Gebäudelänge zählen, ergibt sich eine zusätzliche Verdichtungsmöglichkeit. BEISPIEL 2 BEISPIEL 1 maximal zulässige Gebäudelänge maximal zulässige Gebäudelänge A B A B maximal zulässige maximal zulässige Gebäudelänge Gebäudelänge A= Baukörper, welcher zur Nutzungsziffer zählt B= Baukörper, welcher nicht zur Nutzungsziffer zählt
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.