Zone WG3 · Oberwil (BL)
Basel-Landschaft · BFS 2771 · Gemeindeprofil · alle 10 Zonen
Die Zone WG3 in Oberwil (BL) (Basel-Landschaft) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 13 m, Überbauungs-/Bebauungsziffer ≤ 25 %. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bauten und Planung
- 061 405 42 42
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberwil (BL), in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4.4BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 9
4.4. Dreigeschossige Wohn-Geschäftsbauten WG3
Vollgeschosszahl
3 Bebauungsziffer
25% Nutzungsziffer
65% Sockelgeschosshöhe 1.5 m Fassadenhöhe
9.5 m Gebäudehöhe
13.0 m Gebäudelänge
frei
Art. 25.2BZO Zonenreglement Siedlung Oberwil BL · S. 33
25.2. Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan Der Gemeinderat kann in Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen und sofern es besondere Verhältnisse rechtfertigen, den zuständigen kantonalen Amtsstellen in den W- und WG-Zonen Ausnahmen von den Zonenvorschriften wie die Bebauungs- und Nutzungsziffer, der Gebäudelänge, der Fassaden-, Gebäude- und Sockelgeschosshöhe beantragen, wenn Grundstücksflächen von zusammen mindestens 2’000 m2 nach einheitlichem Plan überbaut werden.2
Der Plan legt u.a. die Situierung, kubische Erscheinung, Material- und Farbwahl der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung, Parkierung und interne Erschliessung fest.
In Abweichung von den Zonenvorschriften kann der Gemeinderat die Erhöhung der Nutzungsmasse bis zu den nachfolgend aufgeführten Werten beantragen, wobei jedoch kein Anspruch auf eine Erhöhung erhoben werden kann.2 Zone Nutzungsziffer* Bebauungsziffer * Gebäudelänge Fassadenhöhe Gebäudehöhe W2a + 5% + 5% 0 0 0 W2b + 5% + 2% + 5 m + 3 m + 3 m WG2a + 5% 0 + 5 m + 3 m + 3 m WG2b + 5% 0 0 + 3 m + 1 m W3 + 5% + 5% + 10 m 0 0 WG3 + 5% + 5% 0 0 0
*Erhöhung in Prozentpunkten
Ausnahmen können nur beantragt werden, wenn die Überbauung in Bezug auf die architektonische Gestaltung, die Wohnhygiene und die Umgebungsgestaltung gute Qualitäten aufweist. Der Gemeinderat kann solche Ausnahmebebauungen der kantonalen Arealbaukommission vorlegen.2
1 entspricht Ziffer 22 des bisherigen Reglements. 2 geändert durch Beschluss der Geme …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 4.4, S. 9 | 0.60 |
| Überbauungs-/Bebauungsziffer | ≤ 25 % | Art. 4.4, S. 9 | 0.60 |
| Geschossflächenziffer (GFZ) | ≤ 65 % | Art. 4.4, S. 9 | 0.60 |
| Fassadenhöhe | ≤ 9.5 m | Art. 4.4, S. 9 | 0.60 |
| Gebäudehöhe | ≤ 13 m | Art. 4.4, S. 9 | 0.60 |
Extrahiert aus der BZO Oberwil (BL) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.