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Art. 22

BZO Bau- und Nutzungsordnung Obersiggenthal · S. 16 · Original-PDF

1Die Landwirtschaftszone ist für die bodenabhängige landwirtschaftliche und gartenbauliche Produktion sowie für die innere Aufstockung und die Energiegewinnung aus Biomasse und Produktion erneuerbarer Energie im Sinne von Art. 16, Art. 16a Abs. 1, 1bis und 2 RPG bestimmt.

2Die Zulässigkeit von weiteren Produktionsmethoden und Nutzungsformen richtet sich nach dem eidgenössischen Recht. Landwirtschaftszone LWZ

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.