Zone W3 · Oberiberg
Schwyz · BFS 1368 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone W3 in Oberiberg (Schwyz) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 15 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situations- bzw. Katasterplan (vom Geometer beglaubigt)
- Grundrisspläne 1:100 mit Nutzungsangaben
- Schnitt- und Fassadenpläne 1:100 mit Terrainverlauf
- Umgebungsplan mit Abstandslinien
- Kanalisationsplan 1:100 und Anschlussgesuch Liegenschaftsentwässerung
- Baugesuchsformular (Bewilligungsgesuch)
- Einreichung über die Plattform eBau
- Zwei Baueingabedossiers in Papierform
- Unterschriften auf dem Baugesuch
- Angaben zu Grundeigentumsverhältnissen und Zweck der Baute
- Baubeschrieb / Beschreibung des Vorhabens
- Aktueller Grundbuchauszug
- Planverzeichnis
- Kommunale Gebührenordnung im Bauwesen
- eBau-Upload-Vorgaben der Baukommission
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Schwyz (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdossiers)
- Gebühren: Gebührenordnung für die Behandlung von Bau- und Vorentscheidgesuchen, die Baukontrolle sowie den Entscheid über Einsprachen vom 01. Mai 2019; Stundenansatz CHF 120.00, zusätzlicher Aufwand wie Beratung oder Erfassung des elektronischen Baugesuchs wird separat verrechnet.
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung Oberiberg (Baubewilligungsbehörde: Gemeinderat Oberiberg; Auskünfte: Rene Steiner, Gemeindeschreiber)
- 055 414 31 03
- gemeinde@oberiberg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberiberg, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 46BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 12
1 In den Wohnzonen W2, W3 und W4 erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 12 m lang sind auf den betreffenden Längsseiten um einen Viertel der Mehrlänge.
2 Die Zuschläge werden senkrecht zur Fassade gemessen. Bei seitlich gegliederten Fassaden wird die für den Mehrlängenzuschlag massgebende Länge für jeden Fassadenteil für sich bestimmt. Zurückliegende Fassadenteile werden durch vorspringende Teile hindurch bis zur äussersten sichtbaren Gebäudekante in oder vor der Fassadenflucht gemessen.
3 Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet. Grössere Abstände als die festgesetzten Höchstmasse müssen nicht beachtet werden.
Ungleiche Verteilung des Grenzabstandes
Art. 58BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 16
1 Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt:
a)Bauzonen:
ES
Ortsteil „Dorf“:
–Dorfkernzone D III
–Wohnzone mit einem Geschoss W1 II
–Wohnzone mit zwei Geschossen W2 II
–Wohnzone mit drei Geschossen W3 II
–Wohnzone mit vier Geschossen W4 II
–Zone „Spätzeren“ Sp II
–Zone „Brächen“ Br II
–Wohn- und Gewerbezone
mit drei Geschossen WG3 III
–Gewerbezone G III
–Zone für öffentliche Bauten
und Anlagen OeZ II
–Campingplatzzone C II
–Inertstoffdeponie „Jessenen“ DJ III
–Tourismus- und Erholungszone TE III
„Roggen“
–Verkehrszone VZ
Ortsteil „Hoch-Ybrig“:
–Zone „Station“ St III
–Zone „Fuederegg/Club“ Fu/Cl II
b)Landwirtschaftszone LwZ III
c)Zonen mit überlagerter Nutzung
–Schutzgebiete und Schutzobjekte
–Grund- und Quellwasser-Schutzzone
–Gefahrenzone erhebliche Gefährdung GZe
mittlere Gefährdung GZm
geringe Gefährdung GZg
–Zone Seilbahntrassee SBT
d)Übriges Gemeindegebiet und Verkehrsfläche
–Übriges Gemeindegebiet UeG
–Verkehrsfläche VF
2 Die Zonenvorschriften enthalten die Grundmasse.
A. Bauzonen
Ortsteil „Dorf“
Dorfkernzone (D)
Art. 63BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 17
1 In den einzelnen Zonen gelten die folgenden Überbauungsmasse:
DorfkernDorfkernzone Wohnzonen Wohn- und Gewerbezone Gewerbezone D W1 W2 W3 W4 WG3 G Vollgeschosszahl max. 3 1 2 – 4 3 – Gebäudehöhe max. 9.0 m 4.0 m 7.0 m 10.0 m 12.0 m 10.0 m 10.0 m Firsthöhe max. 15.0 m 8.0 m 12.0 m 15.0 m 17.0 m 15.0 m 13.0 m Grenzabstand mind. 50% der Gebäudehöhe, mindestens 4.0 m 3.5 m Mehrlängenzuschlag mind. Höchstmass –
––
–¼ ab 12.0 m Fassadenlänge –
–– – 7.0 m 8.0 m 9.0 m Gebäudelänge max. 30.0 m 15.0 m 25.0 m 30.0 m 40.0 m für Wohnbauten: 30.0 m 50.0 m für gewerbliche und gemischte Bauten: 40.0 m
2 Die zulässige Gebäude- und Firsthöhe darf auf keiner Gebäudeseite überschritten sein. Bei Bauten an steilen Hanglagen ist mit Ausnahme der bergseitigen Fassade überall eine Mehrhöhe von 1.0 m gestattet. Als steiler Hang gilt eine Neigung des gewachsenen Bodens, welche in der Falllinie gemessen innerhalb des Gebäudegrundrisses wenigstens 30% beträgt.
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OeZ)
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. 63, S. 17 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 15 m | Art. 63, S. 17 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 30 m | Art. 63, S. 17 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Oberiberg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.