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Art. 46 · Mehrlängenzuschlag

BZO Baureglement Gemeinde Oberiberg · S. 12 · Original-PDF

1 In den Wohnzonen W2, W3 und W4 erhöhen sich die Grenzabstände für Gebäude, die über 12 m lang sind auf den betreffenden Längsseiten um einen Viertel der Mehrlänge.

2 Die Zuschläge werden senkrecht zur Fassade gemessen. Bei seitlich gegliederten Fassaden wird die für den Mehrlängenzuschlag massgebende Länge für jeden Fassadenteil für sich bestimmt. Zurückliegende Fassadenteile werden durch vorspringende Teile hindurch bis zur äussersten sichtbaren Gebäudekante in oder vor der Fassadenflucht gemessen.

3 Nebenbauten werden für den Mehrlängenzuschlag nicht gerechnet. Grössere Abstände als die festgesetzten Höchstmasse müssen nicht beachtet werden.

Ungleiche Verteilung des Grenzabstandes

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.