Zone WA3 · Oberägeri
Zug · BFS 1706 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone WA3 in Oberägeri (Zug) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.76, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Auszug aus dem Plan des Grundbuchs (Situationsplan)
- Projektpläne mindestens 1:100 (Grundrisse, Fassaden, Schnitte, Dachaufsicht)
- Erschliessungs-, Ver- und Entsorgungspläne samt Strassenplänen
- Terrainverlauf, Höhenkoten, Fixpunkte und Niveaulinien
- Ausmasse, Mauerstärken, Boden- und Fensterflächen, Zweckbestimmung der Räume
- Baugespann / Profile vor der Publikation
- Vollständig ausgefülltes Baugesuchsformular
- Unterschriften von Bauherrschaft, Grundeigentümerschaft und Projektverfassenden
- Mindestens zwei Ausfertigungen, Pläne gefalzt auf A4
- Berechnung der Nutzungsziffern
- Formulare zu Umweltrecht, Energierecht und Brandschutz
- Digitale Eingabe über cymo ebau mit ZUGLOGIN/eZug-App
- 3 Papierexemplare inkl. handunterschriebener Eingabequittung
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: cymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)
- Behandlungsfrist: ordentliches Verfahren rund 2 Monate ab vollständigem Gesuch (bis 3 Monate bei Einsprachen oder Sondernutzungsplänen); vereinfachtes Verfahren rund 2 Monate
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Sicherheit (Hochbau)
- 041 723 80 35
- bauhoch@oberaegeri.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Oberägeri, in denen «WA3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 3BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 2
Masse der Bauzonen
im ersten Vollgeschoss für gewerblich genutztes Geschoss gemäss Art. 13 Ziff 6) 1) im ersten Vollgeschoss für gewerblich genutztes Geschoss 2) im ersten Vollgeschoss für gewerblich genutztes Geschoss 2 Einwohnergemeinde Oberägeri 7.1-1 2.2 Bauzonen
| Wohn- sowie Wohn- und Arbeitszone | Max. zul. Vollge schosse | Max. Ausnüt zung | Min. Grenzab stand klein / gross | Max. Gebäude länge |
|---|---|---|---|---|
| W1 | 1 | 0.30 | 5 m / 9 m | 12 m |
| W2a | 2 | 0.35 | 5 m / 9 m | 30 m |
| W2b | 2 | 0.56 | 5 m / 7 m | 30 m |
| W2c | 2 | 0.56 | 5 m / 7 m | 30 m |
| W3 | 3 | 0.70 | 5 m / 7 m | 30 m |
| WA3 | 3 | 0.76 | 5 m / 5 m | 40 m |
Tabelle von S. 2 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Arbeitszone | Max. Baumasse | Max. Gesamthöhe | Min. Grenzabstand | Max. Gebäudelän ge |
|---|---|---|---|---|
| AA | 4.0 | 12.5 m | 5 m | frei |
| AB | 12 m | 5 m | frei |
Tabelle von S. 2 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
| Kernzone | Max. zul. Vollgeschosse | Max. Gebäude tiefe | Min. Grenzab stand | Max. Gebäude länge |
|---|---|---|---|---|
| KA | 3 | frei | 3.5 m / 2.5 m 1) | 20 m / 50 m 2) |
| KB | 3 | 14 m | 3.5 m | 30 m |
| KU | 2 | 14 m | 1.5 m / 5 m 7.1- 1 Art . 13 Abs . 6 | 30 m |
Tabelle von S. 2 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Art. 5BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 3
Wohn- und Arbeitszonen
1Die Wohn- und Arbeitszonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen ver gleichbare Zwecke sowie für nicht und mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.
2In der WA3 sind in dem auf Strassenniveau zugänglichen Geschoss grund sätzlich keine Wohnnutzungen zulässig und es sind auf diesem Geschoss mindestens 20 % der realisierbaren anrechenbaren Geschossfläche für gewerbliche Nutzung zu schaffen.
3Der Gemeinderat kann abweichend von Abs. 2 ausnahmsweise Wohnnut zungen in dem auf Strassenniveau zugänglichen Geschoss zulassen, sofern in anderen Gebäuden auf dem gleichen Grundstück mindestens 20 % der gesamten realisierbaren Geschossfläche gewerblich genutzt wer den.
Art. 28BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 12
Spiel- und Freiflächen
1In den Wohnzonen W2, W3 und der Wohn- und Arbeitszone WA3 sind bei Mehrfamilienhäusern, bei Einfachen oder bei Ordentlichen Bebauungsplä nen entsprechend der Nutzung geeignete Spiel- und Freiflächen zu erstel len. Diese müssen mindestens 15 % bei Einfachen und bei Ordentlichen Be bauungsplänen und 10 % bei der Einzelbauweise der für das Wohnen bewil ligten anrechenbaren Geschossflächen ausmachen.
2In der Zone OeIB sind Spiel- und Freiflächen möglichst naturnah zu gestal ten. Auf Hartflächen ist - soweit möglich – zu verzichten.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 3, S. 2 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.76 | Art. 3, S. 2 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 2 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 5 m | Art. 3, S. 2 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 3, S. 2 | 0.95 |
| Spielfläche | ≥ 10 % | Art. 28, S. 12 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Oberägeri (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.