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Wappen der Gemeinde Oberägeri

Oberägeri

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Ablauf
Eingabewegcymo ebau Zug (zusätzlich 3 Papierexemplare)Beleg ↗
Gilt seitfehlt
Gebührenfehlt
Behandlungsfristordentliches Verfahren rund 2 Monate ab vollständigem Gesuch (bis 3 Monate bei Einsprachen oder Sondernutzungsplänen); vereinfachtes Verfahren rund 2 Monate
Eingabe & Gebühren

Der Eingabeweg entscheidet, ob Pläne physisch eingereicht werden müssen. Wo eBaugesucheZH gilt, läuft die Eingabe vollständig über das kantonale Portal.

Was passiert nach der Einreichung? Verfahren im Kanton Zug
  1. Baugespann aufstellen§ 48 V PBG

    Vor der Publikation Profile errichten (Volumen, Umrisse, Fassaden- und Gesamthöhe, Erdgeschosskote); nach Rechtskraft innert Monatsfrist entfernen.

  2. Einreichung

    Über cymo ebau (zg.ebaugesuch.ch); derzeit zusätzlich drei Papierexemplare samt unterschriebener Eingabequittung.

  3. Publikation & Auflage20 Tage§§ 45, 47a PBG

    Öffentliche Auflage 20 Tage; Publikation im Amtsblatt am ersten Tag und ein weiteres Mal während der Auflage.

  4. Einsprache20 Tage§ 45 Abs. 3 PBG

    Innert der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, mit Antrag und Begründung.

  5. Bauentscheid2–3 Monate§ 47a PBG

    Gesetzliche Frist: zwei Monate ohne Einsprachen, drei Monate mit Einsprachen, jeweils ab vollständigen Unterlagen und Ablauf der Auflagefrist.

Frist für den Bauentscheid

2 Monate ohne / 3 Monate mit Einsprachen (§ 47a PBG)

Kleine Vorhaben

Bauanzeige für geringfügige Vorhaben und Solaranlagen: ohne Einwendung der Behörde innert 20 Tagen darf gebaut werden (§ 44a PBG).

Elektronische Eingabe

cymo ebau ↗ · Zusätzlich drei Papierexemplare plus unterschriebene Eingabequittung.

Ordentliches Verfahren nach kantonalem Recht (Planungs- und Baugesetz (PBG), BGS 721.11 · Verordnung zum PBG, BGS 721.111), Stand 25.08.2026. Gemeinden können Details abweichend handhaben. Massgeblich sind die Angaben der Gemeinde oben. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.