Art. 28 · Spiel- und Freiflächen
BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 12 · Original-PDF
1In den Wohnzonen W2, W3 und der Wohn- und Arbeitszone WA3 sind bei Mehrfamilienhäusern, bei Einfachen oder bei Ordentlichen Bebauungsplä nen entsprechend der Nutzung geeignete Spiel- und Freiflächen zu erstel len. Diese müssen mindestens 15 % bei Einfachen und bei Ordentlichen Be bauungsplänen und 10 % bei der Einzelbauweise der für das Wohnen bewil ligten anrechenbaren Geschossflächen ausmachen.
2In der Zone OeIB sind Spiel- und Freiflächen möglichst naturnah zu gestal ten. Auf Hartflächen ist - soweit möglich – zu verzichten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.