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Art. 28 · Spiel- und Freiflächen

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 12 · Original-PDF

1In den Wohnzonen W2, W3 und der Wohn- und Arbeitszone WA3 sind bei Mehrfamilienhäusern, bei Einfachen oder bei Ordentlichen Bebauungsplä­ nen entsprechend der Nutzung geeignete Spiel- und Freiflächen zu erstel­ len. Diese müssen mindestens 15 % bei Einfachen und bei Ordentlichen Be­ bauungsplänen und 10 % bei der Einzelbauweise der für das Wohnen bewil­ ligten anrechenbaren Geschossflächen ausmachen.

2In der Zone OeIB sind Spiel- und Freiflächen möglichst naturnah zu gestal­ ten. Auf Hartflächen ist - soweit möglich – zu verzichten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.