Zone WG4 · Niederhasli
Zürich · BFS 90 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone WG4 in Niederhasli (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 14.7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Umwelt
- 043 411 22 60
- hochbau@niederhasli.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederhasli, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederhasli · S. 2
Zonen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist. 1. Bauzonen ES Kernzonen: - Kernzone 3 (Niederhasli) K3 III - Kernzone 2 (übrige) K2 III Quartiererhaltungszone QEZ II Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung:
–Wohnzone WE2 II
–Wohnzone W2 II
–Wohnzone W3 II
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 III Zentrumszone Z III Gewerbezonen:
–Gewerbezone A GA6 III
–Gewerbezone B GB6 III Industriezonen: - Industriezone I7 III - Industriezone (Tanklager) IT7 III 2. Zone für öffentliche Bauten Oe * 3. Erholungszone E * * Abweichende Zuordnungen der Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) sind im Zonenplan 1:5000 festgelegt. Bauordnung – 11.12.2024 1/20
Art. 20BZO Niederhasli · S. 9
Grundmasse
1Folgende Grundmasse gelten: WE2 W2 W3 WG2 WG3 WG4 Z
a)Gebäudelänge max. m 16.00 22.00 30.00 30.00 50.00 60.00 70.00
b)Gebäudebreite max. m 16.00 14.00 14.00 14.00 14.00 14.00 ---
c)Fassadenhöhe * max. m 7.50 8.10 10.50 8.10 11.40 14.70 15.40 - Fassadenhöhe giebelseitig (Schrägdach) Giebelseitig erhöht sich das zulässige Mass der Fassadenhöhe um die sich aus der Dachneigung von 45° ergebende Höhe höchstens aber um: max. m 7 7 7 7 7 5 5 - Fassadenhöhe mit Attikageschoss (Flachdach) Bei Attikageschossen erhöht sich die Fassadenhöhe auf den fassadenbündigen Seiten um maximal 3.3 m.
d)Kleiner mind. m 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 5.00 Grundabstand
e)Grosser mind. m --- --- 10.00 --- 10.00 10.00 --- Grundabstand
f)Gebäudeabstand mind. [m]** 10.00 10.00 10.00 10.00 10.00 10.00 10.00
g)Grünflächenziffer*** mind. % 20 20 20 20 20 20 10 * Fassadenhöhenzuschlag: Wird bei Flachdachbauten eine offene Absturzsicherung erstellt und nicht gemäss § 278 Abs. 2 PBG zurückversetzt, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe an dieser Stelle um 1.00 m. ** Soll der Gebäudeabstand durch Näherbaurechte unterschritten werden, darf sich die bauliche Dichte dadurch nicht erhöhen, was über ein Vergleichsprojekt zu belegen ist. *** Reduktion der Grünflächenziffer siehe auch Art. 41 BZO
2Bei gestaffelten Grundrissen darf die Gebäudebreite um 2.0 m vergrössert werden.
3In der Wohnzone WE2 sind nur Einfamilien- und Doppeleinfamilienhäuser zugelassen.
4Nachweislich energiesparende Bauteile wie verglaste Balkone, Wintergärten und dergleichen, kön …
Art. 22BZO Niederhasli · S. 10
Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung und Zentrumszone
1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung ist ein Gewerbeanteil von mindestens 10 % erforderlich.
2In der Zentrumszone sind mindestens 20 % Gewerbenutzungen vorzusehen.
3Es sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
4Es ist eine Gliederung mit Bäumen zwischen Industrie-, Zentrumszone bzw. Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 und den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung an der Gewerbestrasse vorzusehen. Dazu ist eine angemessen dichte Baumallee anzupflanzen. Bauordnung – 11.12.2024 9/20 2.4 Gewerbe- und Industriezonen
Art. 27BZO Niederhasli · S. 13
Zulässigkeit, Fläche
1Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG sind in den Zonen WE2, W2, W3, WG2, WG3 und WG4 zulässig. Die Arealfläche muss eine Bauzonenfläche von mindestens 3'000 m2 umfassen.
2Bei Arealüberbauungen wird ein Zuschlag von 10 % Geschossfläche gewährt, sofern die Mehrnutzung in Form eines zusätzlichen Geschosses realisiert wird.
Art. 29BZO Niederhasli · S. 13
Massvorschriften
1Die Gebäudelänge kann in der Zone WE2 auf 20 m, W2 auf 40 m, in den Zonen W3 und WG2 auf 50 m und in der Zone WG3 auf 60 m erhöht werden. Die Gebäudebreite ist in den Zonen WE2, W2, WG2, W3, WG3 und WG4 auf 20 m beschränkt.
2In den Zonen W2, WG2, W3, WG3, WG4 und Z darf ein zusätzliches Vollgeschoss erstellt werden.
3In den Zonen W3 und WG3 darf die Fassadenhöhe max. 13.50 m messen.
4In den Zonen W2 und WG2 darf eine Fassadenhöhe von 11.40 m
5In der Zone WE2 können Reihenhäuser erstellt werden. Die arealinternen Abstände der Gebäude unterliegen unter Vorbehalt einwandfreier wohnhygienischer und feuerpolizeilicher Verhältnisse keinen Mindestmassen. Bauordnung – 11.12.2024 12/20 3.2 Baumschutz
Art. 33BZO Niederhasli · S. 16
Grundabstand
1Der grosse Grundabstand in den Zonen W3, WG3 und WG4 gilt vor der am meisten nach Süden oder Westen gerichteten Gebäudeseite.
2Der grosse Grundabstand darf nicht Richtung Strasse gelegt werden.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 22
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 20, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 14.7 m | Art. 20, S. 9 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 20, S. 9 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 20, S. 9 | 0.95 |
| Gebäudeabstand | ≥ 10 m | Art. 20, S. 9 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 20 % | Art. 20, S. 9 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederhasli (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.