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Art. 22 · Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung und Zentrumszone
BZO Niederhasli · S. 10 · Original-PDF
1In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung ist ein Gewerbeanteil von mindestens 10 % erforderlich.
2In der Zentrumszone sind mindestens 20 % Gewerbenutzungen vorzusehen.
3Es sind Wohnnutzungen und höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
4Es ist eine Gliederung mit Bäumen zwischen Industrie-, Zentrumszone bzw. Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 und den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung an der Gewerbestrasse vorzusehen. Dazu ist eine angemessen dichte Baumallee anzupflanzen. Bauordnung – 11.12.2024 9/20 2.4 Gewerbe- und Industriezonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.