Zone IT7 · Niederhasli
Zürich · BFS 90 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone IT7 in Niederhasli (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 3.5 m, Baumassenziffer ≤ 7 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier (Abgabe am Schalter)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau und Umwelt
- 043 411 22 60
- hochbau@niederhasli.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Niederhasli, in denen «IT7» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Niederhasli · S. 2
Zonen Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist. 1. Bauzonen ES Kernzonen: - Kernzone 3 (Niederhasli) K3 III - Kernzone 2 (übrige) K2 III Quartiererhaltungszone QEZ II Wohnzonen und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung:
–Wohnzone WE2 II
–Wohnzone W2 II
–Wohnzone W3 II
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 III
–Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG4 III Zentrumszone Z III Gewerbezonen:
–Gewerbezone A GA6 III
–Gewerbezone B GB6 III Industriezonen: - Industriezone I7 III - Industriezone (Tanklager) IT7 III 2. Zone für öffentliche Bauten Oe * 3. Erholungszone E * * Abweichende Zuordnungen der Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) sind im Zonenplan 1:5000 festgelegt. Bauordnung – 11.12.2024 1/20
Art. 23BZO Niederhasli · S. 11
Grundmasse
1Folgende Grundmasse gelten: GA6 GB6 I7 IT7
a)Baumassenziffer max. m3/m2 6 6 7 7
b)Überbauungsziffer max. % 65 65 65 ---
c)Grundabstand mind. m 5.00 5.00 3.50 3.50
d)Fassadenhöhe max. m --- --- --- 20 für Tanks
e)Gesamthöhe max. m 13.50 13.50 15.00 15.00
f)Grünflächenziffer* mind. % 10 10 5 5 * Reduktion der Grünflächenziffer siehe auch Art. 41 BZO
2Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
3Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, gelten als stark störend. Handels- und Dienstleistungsgewerbe sind gestattet.
4In der Gewerbezone A und der Industriezone I7 sind automatisierte Lager- und automatisierte Produktionsbetriebe mit mehr als 2'000 m2 Fläche ausgeschlossen. Ausstellungsflächen über 1‘000 m2 sind nur zulässig, wenn sie mit einem ansässigen Produktionsbetrieb in Verbindung stehen.
5In der Gewerbezone B und der Industriezone IT7 sind Verkaufsflächen mit Gütern für den täglichen Bedarf von mehr als 500 m2 ausgeschlossen. Flächen im Freien werden gleich behandelt wie Flächen im Gebäudeinnern.
6In den Zonen GA6, GB6 und I7 sind provisorische Gemeinschaftsunterkünfte zulässig.
7Bauten und Anlagen sind gegenüber Wohnbauten und talseitig durch rasch wachsende, einheimische, grosse Büsche und Bäume abzuschirmen. Es sind detaillierte Umgebungspläne einzureichen.
8Entlang der Kernzone Oberhasli ist in der Gewerbezone A ein möglichst durchgehender Grünstreifen in der Tiefe von 2/3 des Strassenabstandes mit einer angemessenen Bepflanzung durch hochstämmige, einheimische Bäume und Strauchpflanzen anzulegen. Eine Unterb …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Es sind höchstens mässig störende Betriebe zulässig.» · Art. Art. 23
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 1). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 7 m3/m2 | Art. 23, S. 11 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 3.5 m | Art. 23, S. 11 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 5 % | Art. 23, S. 11 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Niederhasli (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.